Download- oder Streamingangebot auf einer fremden Webseite
Entschließen Sie sich Ihre Werke von einer Plattform, die von Dritten betrieben wird, anbieten zu lassen, sieht die GEMA den Betreiber als primären Lizenzschuldner. Handelt es sich dabei um eine Plattform, die mit der GEMA bereits eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat - wie z.B. Amazon, iTunes oder Spotify -, ist die normale Werkanmeldung ausreichend. Da uns die lizenzierten Plattformen regelmäßig alle abgerufenen Werke melden, müssen Sie uns nicht zusätzlich mitteilen, was Sie anbieten lassen wollen. Bitte achten Sie hingegen darauf, möglichst detaillierte Angaben zur Autorenschaft bei der Beauftragung der Plattform zu machen.
Handelt es sich um eine Plattform, mit der noch keine Vergütungsvereinbarung besteht, ist derzeit nicht mit einer Vergütung für auf der Plattform stattfindende Abrufe zu rechnen.