Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Allerdings besteht für Musikschulen die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Fotokopien von Noten und Liedtexten herzustellen und zu verwenden. Die VG Musikedition als Rechteinhaber kommt damit dem Wunsch vieler Musikschulen nach, eine legale und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten absoluten Fotokopierverbot zu ermöglichen. Zur Abwicklung der Rechteeinräumung hat die VG Musikedition die GEMA beauftragt.
Tarifinformationen der Verwertungsgesellschaft VG Musikedition
Tarifblatt Musikschulen VG Musikedition
Jährliche Pauschalbeträge der VG Musikedition für das Fotokopieren von Noten in Musikschulen
Fragebögen zur Anmeldung
Fragebogen Kopieren von Noten in Musikschulen
Musikschulen erfüllen eine wichtige kultur- und bildungspolitische Aufgabe. Entscheidend für Erfolg, Motivation und Spaß beim Erlernen eines Instruments ist das geeignete Notenmaterial. Das folgende Video zeigt auf welchem Weg und unter welchen Bedingungen es möglich ist, Noten legal zu kopieren.