Tarif für das Vermieten von Erotikbildtonträgern (Tarif V-BT-E)
Tarif für das Vermieten oder Verleihen von Erotikbildtonträgern durch Videotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Videoclubs und vergleichbare Betriebe zum persönlichen (privaten) Gebrauch gemäß § 27 Abs. 1 UrhG.
Die Vergütungssätze V-BT-E finden für die Lizenzierung des Vermietens oder Verleihens von Erotikbildtonträgern Anwendung.
Dieser Tarif gilt z. B. für:
- Videotheken
- Erotikeinzelhandel mit Videoverleih