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Musikfolgen (im Allgemeinen auch Playlisten genannt) dienen der Erfassung der bei einem Liveauftritt gespielten Musikwerke. Sie ermöglichen eine werkgenaue Tantiemenverteilung an die Bezugsberechtigten, den Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern.
Musikfolgen gelten für:
Als Musiknutzer wissen Sie, wie wichtig es ist, dass Sie im Anschluss an Veranstaltungen in Deutschland Musikfolgen bzw. Setlists an die GEMA senden. Nur mit diesen Informationen können wir die Lizenzzahlungen an die Urheber weiterleiten. Daher bieten wir Veranstaltern, GEMA-Mitgliedern und Bandleadern/Musikalischen Leitern unseren Musikfolgen-Online-Service. GEMA-Mitglieder können hier auch für Veranstaltungen im Ausland Musikfolgen bzw. Setlists einreichen, die von der GEMA dann zu Kontrollzwecken an die jeweils zuständigen Schwestergesellschaften weitergeleitet werden.
Vorteile:
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