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Videospiele (Games) mit eigens dafür produzierter Musik (VR-AV DT-H 3)
Der Vergütungssatz gilt für die Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires, die für Spiele komponiert wurden und/oder Archivmusik und deren Verbreitung als Videospiel (Game).
Videospiele (Games) mit sog. vorbestehenden Werken (VR-AV DT-H 1)
Der Vergütungssatz gilt für die Vervielfältigung von vorbestehenden Werken des GEMA-Repertoires, die nicht speziell für Videospiele (Games) produziert wurden.
Information zur Vervielfältigung und Verbreitung von (handelsüblichen) audiovisuellen Trägern, Datentonträgern sowie Filmvideos
Tarif VR-AV-DT-H 1
Herstellungsmeldung Multimediales Produkt
Beiblatt zur Anmeldung von weiteren Werktiteln
Herstellungsmeldung Medien ohne Musik
Grafische Vorlage für den Eindruck "GEMA" auf z. B. CDs
Tel.: +49 (0) 89 48003 800
E-Mail: info-vr@gema.de
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