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Administrationsbestätigung für Verlage
Bei einer Administration handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Anhand einer Administrationsvereinbarung verwaltet ein Dritter (Administrator) die Mitgliedschaft eines weiteren GEMA Verlags. Dies bedeutet, dass die anfallende Korrespondenz mit der GEMA vom Administrator geführt wird. Zahlungen können wahlweise an das administrierte Mitglied oder an den Administrator geleistet werden.
Die wichtigsten Nutzungsarten (aktueller Berechtigungsvertrag)
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