TV Monitoring System

TV-Monitoring der öffentlich-rechtlichen Sender

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben die spanische Firma BMAT beauftragt, das neue Meldesystem bereitzustellen und zu betreiben. Zum Einsatz kommt die sogenannte "Audiofingerprint-Technologie".

Wie funktioniert das Monitoring-Meldeverfahren?

Das Sendesignal wird mittels Audio-Monitoring-Technologie ausgewertet. Für die in den Sendungen eingesetzte und erkannte Musik werden Audiofingerprinting-Dateien erstellt. Jede erstellte Audiofingerprinting-Datei wird mit den in der Referenzdatenbank gespeicherten Audiofingerprints verglichen. Bei einer Übereinstimmung werden die gespeicherten Metadaten des Audiofingerprints aus der Referenzdatenbank, zusammen mit den Programmdaten der Sendung, in eine Nutzungsmeldung übernommen und an die GEMA und GVL weitergeleitet.
Infografik Zoom

Die genutzte Musik wird mit den gespeicherten Audiofingerprints verglichen. Die erkannte Musik wird mit Informationen zu Werktitel, Urheber etc. aus dem Audiofingerprint angereichert und als Nutzungsmeldung (Musikmeldung) an die GEMA und GVL weitergeleitet. 

Frau und Mann vor Bildschirm mit Keyboard

Warum ist es wichtig, dass Urheber die Aufnahmen ihrer Werke hochladen?

Der Upload von Auftragskompositionen stellt sicher, dass diese Werke beim Monitoring-Verfahren erkannt werden und in den Nutzungsmeldungen der Sender enthalten sind. Der Upload ist für diese Sachverhalte somit die notwendige Grundlage für die Beteiligung an der Ausschüttung zum 01.07. jeden Jahres und für nachfolgende Ausschüttungen. Sollte ein Soundfile Ihnen nicht vorliegen, ist der Rundfunkveranstalter selbstverständlich weiterhin in der Verantwortung einer lückenlosen Meldung Ihrer Musiknutzungen.

Es ist nicht erforderlich, kommerzielle Musik wie z.B. auf Tonträgern veröffentlichte Musik hochzuladen, da diese dem Monitoring-Dienstleisters BMAT in der Regel bereits vorliegt.

Wo können die Aufnahmen hochgeladen werden?

GEMA-Mitglieder (Urheber und Verlage) und GEMA-Musiknutzer können den Soundfile-Upload-Service der GEMA nutzen.

Nach dem Upload und der Freigabe für das "Monitoring von Musiknutzungen in Fernseh- und Hörfunk-Programmen" werden die Soundfiles sofort an das neue Meldesystem von ARD, ZDF, DLR und DW bzw. an den Monitoring-Dienstleister übertragen

Zum Upload

Dateiformate: bevorzugt WAV und MP3 (320 kbps)

Dieses Portal akzeptiert Soundfiles für alle bei der GEMA gemeldeten Musikwerke.

Soundfiles zu Auftragskompositionen sollten bis spätestens 14 Tage vor Ausstrahlung hochgeladen werden. Außerdem sollte das musikalische Werk schnellstmöglich bei der GEMA angemeldet werden. Damit ist sichergestellt, dass Ihre Musik im regelmäßigen Monitoringprozess für das Meldeverfahren erkannt und die Nutzung zeitnah gemeldet werden kann.

FAQ – häufige Fragen zum TV-Monitoring

Die Umstellung auf den neuen Meldeprozess mit der Unterstützung von Monitoring-Technologie begann bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD, ZDF und Deutschlandfunk im Mai 2019. Ab Oktober 2019 basieren die Meldungen fast aller zugehörigen Fernseh- und Hörfunksender auf diesem Verfahren. Seit der GEMA-Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 zum 01.07.2020 in den Sparten des Senderechts (Sparten R, R VR, FS, FS VR) sind daher die Daten aus diesem Meldesystem enthalten. 

Die Reklamationsregeln des GEMA-Verteilungsplans bleiben unberührt.

Auf der Grundlage der aktuellen und künftigen Abläufe im Meldeverfahren der öffentlich-rechtlichen Sender ist es nicht nur für eine erfolgreiche Reklamationsbearbeitung, sondern insbesondere auch für die Beteiligung an nachfolgenden Ausschüttungen von essentieller Bedeutung, dass GEMA-Mitglieder spätestens mit der Reklamation das Soundfile hochladen. Das ist nicht nur für die reklamierten Nutzungssachverhalte unverzichtbar, die bereits in der aktuellen Ausschüttung Gegenstand des Monitoring-Verfahrens waren (insbesondere kommerzielle Musik, Produktions- und Auftragsmusik für Fernsehen und Hörfunk), sondern wird künftig auch für weitere Musiknutzungen durch die öffentlich-rechtlichen Sender relevant werden.

Laden Sie deshalb bitte, falls noch nicht geschehen, zu jedem reklamierten Werk das Soundfile hoch. Das geht am schnellsten über den Soundfile-Upload in unserem Onlineportal unter www.gema.de/portal.

Dann reklamieren Sie die fehlende oder fehlerhafte Ausschüttung schnell und unkompliziert, in dem Sie unseren Service Reklamation im Onlineportal nutzen.

Sollte Ihnen das Soundfile für die Nutzung Ihres Werkes nicht zugänglich sein, können Sie Ihre Ausschüttung auch ohne Soundfile-Upload reklamieren.

Ihre Angaben werden von der GEMA, inklusive der idealerweise hochgeladenen Soundfiles, zur Bearbeitung an die Sender weitergeleitet.

Das Formular und weitere Informationen zur Reklamation finden Sie auf dieser Seite.
Das Meldesystem basiert auf der Unterstützung durch Monitoring-Technologie. Die öffentlich-rechtlichen Sender generieren die Meldungen für die GEMA auf unterschiedlichen Wegen:

Für Nutzungen kommerzieller Musik sowie von Produktions- und Auftragsmusik werden die Meldungen regelmäßig mittels der Audiofingerprint-Technologie generiert. Soweit dem Monitoring-Dienstleister BMAT das jeweilige Soundfile vorliegt, sieht das Verfahren eine automatische Erkennung vor. Voraussetzung dafür ist, dass das Soundfile in einem der Soundfile-Upload–Portale (GEMA, ARD oder ZDF) hochgeladen wurde und dass es den geltenden qualitativen Anforderungen entspricht.

Für filmische Produktionen, die bereits Gegenstand früherer GEMA-Verteilungen waren, können die Sender auf eine Erkennung mittels des Monitoring-Verfahrens verzichten, wenn sie bereits auf Basis des Identifikators der GEMA (sog. AVW-Nummer) Meldungen erzeugen können. Die GEMA liefert AVW-Nummern (GEMA Identifikator) an ARD und ZDF für filmische Produktionen mit hohem Wiederholungs- bzw. Übernahmepotential durch andere Sendeanstalten, auf deren Basis die Nutzungsmeldungen von den Sendern erstellt werden.

Die Bereitstellung der Daten für Live und Live-Mittschnitte aller Genres im Hörfunk und Fernsehen wird durch die Sender sichergestellt.        

Eine manuelle Nacharbeit durch die Sender bei unerkannten Musiknutzungen im gemeinsamen Musikmeldesystem der öffentlich-rechtlichen Sender unterstützt die Meldungen.

Das Monitoring-Verfahren ermittelt die tatsächlich genutzte Werklänge. Diese wird der GEMA in der Sendemeldung angezeigt und bei der Ermittlung der Ausschüttungssumme zu Grunde gelegt.
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