Soundfiles – die Voraussetzung für das TV-Werbemonitoring
Das Soundfile ist das wesentliche Element, um einen Werbespot und die darin verwendete Musik im Rahmen des TV-Monitorings zu identifizieren. Das ist auch in §37 des Verteilungsplans verankert.
Die gesonderte Anmeldung audiovisueller Werbespots ist künftig nicht mehr nötig, soweit die darin verwendeten musikalischen Werke bei uns angemeldet und Soundfiles übermittelt worden sind. Dann kann eine Anmeldung freiwillig, ohne die Einholung der Unterschrift von Produzent, Auftraggeber oder Werbeagentur erfolgen.
Die neue Regelung gilt nur für TV-Werbespots, die für die Verwendung in Deutschland produziert werden. TV-Werbespots, die ausschließlich im Ausland genutzt werden sollen oder Werbung, die im Internet oder Kino gezeigt wird, müssen Sie weiterhin gesondert anmelden.