Die schnelle Hilfe!
In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.
Wir bieten die Möglichkeit, Ihnen mit wiederkehrenden Leistungen zur Seite zu stehen, wenn Sie 65 Jahre alt sind und mindestens 10 Jahre ordentliches Mitglied der GEMA sind und Ihre Bedürftigkeit anhand von Einkommensunterlagen darlegen können.
Die Voraussetzungen für Musikverleger finden Sie in der Satzung der GEMA Sozialkasse, grundsätzlich gilt hier auch 10 Jahre ordentliche Mitgliedschaft.
Unsere einmaligen Leistungen unterstützen in Notsituationen.
Bitte schildern Sie uns Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit anhand Ihrer Einkommensunterlagen.
Sterbegeldzahlungen richten sich an die Hinterbliebenen eines ordentlichen Mitglieds.
Wir beraten Sie gerne telefonisch.
Für die Beantragung von Leistungen senden Sie uns einen schriftlichen formlosen Antrag per E-Mail an die sozk@gema.de oder postalisch an die Adresse der Generaldirektion Berlin.
Bitte notieren Sie auf den Umschlag die Abteilung Sozialkasse.
Für die Bewilligung von Leistungen prüfen wir Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit anhand Ihrer aktuellen Einkommensunterlagen und stellen Ihren Antrag dem Kuratorium vor.
Die Vertreter Ihrer Berufsgruppe entscheiden über Ihren Neuantrag.
Anhand Ihrer 15 besten Jahresaufkommen berechnen wir einen Durchschnittwert; davon 80 % bilden Ihre grundsätzliche Zuerkennung. In der Satzung der Sozialkasse können Sie die mögliche Maximal- bzw. Mindestzuerkennung nachlesen.
Sie erhalten die Entscheidung sowie alle wichtigen Unterlagen von der Sozialkasse.
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen digital. Vermerken Sie im Betreff bitte Ihre Mitgliedsnummer und benennen Sie die einzelnen angehängten Dokumente. Sollte Ihnen der digitale Versand nicht möglich sein, bitte wir sie uns keine Originale zu senden.
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