Ausland

GEMA Repertoire wird in der ganzen Welt genutzt. Um auch diese Musiknutzungen für unsere Mitglieder zu vergüten, ist die GEMA mit ausländischen Verwertungsgesellschaften durch ein Netz sogenannter Gegenseitigkeitsverträge verbunden. Sie stellen sicher, dass beiderseitig Rechte eingeräumt und wahrgenommen werden. Dadurch erhalten Sie als Mitglied Auszahlungen für Nutzungen Ihrer Werke im Ausland über die GEMA. Wie wir Lizenzeinnahmen in diesen Bereich verteilen, erfahren Sie unter Ausland.

Wir möchten informieren:

GEMA senkt Auslandskommission ab 2026 deutlich

GEMA senkt Auslandskommission ab 2026 deutlich

Neue Auslandsverteilung ab 1. April 2027

Die GEMA modernisiert die Verarbeitung und Verteilung von Auslandserträgen. Ab dem 1. April 2027 wird die Auslandsverteilung auf eine neue technische Grundlage umgestellt. Ziel der Umstellung ist es, die Verarbeitung von Auslandserträgen stärker zu automatisieren, manuelle Bearbeitungsschritte zu reduzieren und die Verteilung langfristig effizienter und schneller zu gestalten.

Was bleibt unverändert?
Für Sie als Mitglied ändern sich die Verteilungsregeln der GEMA nicht. Die Verteilung Ihrer Auslandserträge erfolgt weiterhin nach den geltenden Verteilungsregeln.

Was ändert sich?
Künftig werden die bei ICE dokumentierten Beteiligungsverhältnisse ("Share Picture") als zentrale Grundlage für die Ermittlung der Berechtigten und die Anwendung der jeweiligen Beteiligungsanteile herangezogen. Dadurch erfolgt die Verarbeitung auf einer einheitlichen und aktuellen Datenbasis. Dies erhöht die Nachvollziehbarkeit der Verteilung und reduziert den Aufwand für manuelle Nachbearbeitungen. Pauschalbeträge von Schwestergesellschaften werden über einen Zuschlag verteilt, anstatt einzelne Verteilpositionen direkt zu erhöhen.

Start der Umstellung
Die erste Auslandsverteilung über die neue Systemlandschaft erfolgt zum 1. April 2027.
 
Was bedeutet das für Sie?
Die neue Auslandsverteilung schafft die Grundlage für eine modernere und leistungsfähigere Verarbeitung von Auslandserträgen. Für Sie bedeutet das insbesondere:
 
  • eine einheitliche Anwendung der bei ICE dokumentierten Beteiligungsverhältnisse
  • mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Verarbeitung
  • eine höhere Prozessqualität 
  • die Perspektive auf künftig effizientere und teilweise schnellere Verteilungen

Während der Einführungsphase kann es in Einzelfällen noch zu nachträglichen Korrekturen kommen. Über weitere Entwicklungen und Fortschritte bei der technischen Umsetzung wird die GEMA rechtzeitig informieren.

Lizenzierung von Online-Nutzungen in den USA (The MLC)

Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der dazugehörigen Übersicht .

Ausschüttungen 2025:
Zum 01.01.2025

Die Auslandsausschüttungen werden immer zu Beginn eines jeden Quartals verteilt. Unserer Länderliste können Sie entnehmen, für welche Länder wann Tantiemen ausgeschüttet werden.

Informationen zu unseren Ausschüttungen im Ausland

Ausschüttungen 2025
 
Ausschüttungen 2024
 

Ausschüttungen 2021
Zum 01.10.2021
Zum 01.07.2021
Zum 01.04.2021

Aussschüttungen 2020
Zum 01.04.2020 - 01.01.2021

Die Auslandsausschüttungen werden immer zu Beginn eines jeden Quartals verteilt. Unserer Länderliste können Sie entnehmen, für welche Länder wann Tantiemen ausgeschüttet werden.

Die schnelle Hilfe!

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