Unsere Ausschüttungen zum 01.11.2025

Nachtragsverteilung in den Live- und Wiedergabesparten
Zum 01.11.2025 schütten wir insbesondere Nutzungen aus, die zum Termin der Hauptverteilung in den Live- und Wiedergabesparten (01.06.2025) noch nicht ausgeschüttet werden konnten. Die Ausschüttung umfasst in diesem Jahr ein Volumen von rund 12,75 Mio. Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter Live und Wiedergabe.
Musikwiedergaben Direktverteilung
In der Sparte MD erfolgt die Hauptausschüttung für das Geschäftsjahr 2024. Ausschüttungsberechtigte Mitglieder können sich in diesem Jahr über eine Summe von rund 933.500 Euro freuen.
Weitere Informationen finden Sie unter Live und Wiedergabe.


Neue Festivalverteilung ab 2026
Ab dem nächsten Jahr werden die Einnahmen großer Festivals schneller und häufiger ausgeschüttet – ganz im Sinne unserer Mitglieder. Hintergrund: Jährlich finden über 300 große Festivals in Deutschland statt, bei denen mehr als 10.000 Künstler-/innen aus allen Musikrichtungen auftreten. Dank modernen Monitorings liegen die Nutzungsmeldungen oft schon wenige Wochen nach den Events vollständig vor.
Die diesjährige Mitgliederversammlung hat mit Antrag 16 beschlossen, ab 2026 eine vierteljährliche Direkt-Verteilung für alle Festivals mit einem Inkasso ab 10.000 Euro einzuführen. Die erste Ausschüttung findet im 4. Quartal statt. Wie immer informieren wir Sie rechtzeitig über alle Neuigkeiten (inkl. der geltenden Reklamationsfristen) hier auf gema.de.
Erste nutzungsbasierte Mediathekenverteilung
Mit der November-Ausschüttung beginnt erstmals die nutzungsbasierte Verteilung von Einnahmen aus den Onlineangeboten der Sender ARD, ZDF, Funk und Pro7-Sat1. Für das Nutzungsjahr 2024 werden rund 8,3 Mio. Euro ausgeschüttet – ein starkes Signal für mehr Wertschätzung digitaler Nutzung.
Die nutzungsbasierte Mediathekenverteilung erfolgt einmal jährlich – in 2026 ist sie für die Juli-Ausschüttun vorgesehen. Weiterfüh-rende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern zu den Mediatheken zusammengestellt.


SAVE THE DATE - 03.11.2025: Die Basisförderung geht in die nächste Runde
Ab dem 03.November 2025 haben GEMA Mitglieder erneut die Möglichkeit, eine Einzelförderung in Höhe von jeweils 2.500 Euro für ihre kulturell bedeutenden Werke und Leistungen zu beantragen. Mit dieser Initiative stärken wir bewusst die Vielfalt und Diversität des Online-Repertoires. Machen Sie mit und bewerben Sie sich für unsere Basisförderung. Wir fördern insgesamt 400 Werke - first come, first serve!
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zu unseren Teilnahmebedingungen finden Sie auf unserer Themenseite zur Kulturförderung Online.
Ankündigung für die Gemischten Online Plattformen
(GOP-Zuschlag bzw. Vergabe des Herstellungsrechts):
FAQ – häufige Fragen zu den Ausschüttungen
Alle Dateien und Informationen zu Ihren Ausschüttungen sind im Onlineportal im Bereich Meine Tantiemen verfügbar.
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind. Diese stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Ihre Kontoauszüge finden Sie im Onlineportal:
- Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
- Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert reklamieren:
- Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen.




