Unsere Ausschüttungen zum 01.12.2025
Senderspezifische Zuschlagsverteilung für Mediatheken
Zum 01.12.2025 zahlen wir Einnahmen für Mediatheken aus, für die bisher keine Nutzungsmeldungen vorliegen. Diese Zuschlagsverteilung erfolgt für das Nutzungsjahr 2024. Basis hierfür ist die Ausschüttung zum 01.07.2025 in den Fernsehsparten FS und FS VR.


Was auch immer Dich gerade beim Komponieren oder Textdichten inspiriert: Wir wollen Dich fördern – mit 10.000 Euro!
Hast Du schon von unserer neuen Sonderförderung gehört? Ab dem 01.12.2025 startet diese im Rahmen des Kulturfonds Online – und sie richtet sich direkt an Dich als Komponistin, Komponist, Textdichterin oder Textdichter!
Du arbeitest an Deiner Songwriting-Karriere, produzierst Dein Musikprojekt oder planst vielleicht derzeit die Online-Veröffentlichung Deines brandneuen Werkes? Dann nutze die Chance und bewirb Dich mit Deinem Projekt für unsere Sonderförderung. Wir unterstützen 24 Vorhaben mit einer Fördersumme von jeweils 10.000 Euro, damit Du Deine musikalischen Ideen verwirklichen kannst und Deinem Ziel ein großes Stück näherkommst. Bewerbungsschluss ist der 31.12.2025.
Bereit für mehr? Alle Infos zu Voraussetzungen, Teilnahmebedingungen und Antragsstellung sind auf unserer Website zu finden. Wir drücken allen Teilnehmenden die Daumen für eine erfolgreiche Bewerbung!
Unsere Ausschüttungen zum 01.11.2025
Es ist GEMA Pay Day!
Schon aufs Konto geschaut? Zum 1. November ist es wieder so weit: Die GEMA hat insgesamt 22 Mio. Euro an ihre Mitglieder ausgezahlt. Ausschüttungsberechtigt sind alle, die ein Aufkommen in den Bereichen Live, Wiedergabe und Mediatheken haben.
Auf unserer Song Economy-Seite geben wir einen Überblick, in welchen Sparten wie viel ausgeschüttet wurde und welche Songs am meisten im Geschäftsjahr 2024 eingespielt haben.
Interesse geweckt? Dann gibt es hier den Deep Dive.

Nachtragsverteilung in den Live- und Wiedergabesparten
Zum 01.11.2025 schütten wir insbesondere Nutzungen aus, die zum Termin der Hauptverteilung in den Live- und Wiedergabesparten (01.06.2025) noch nicht ausgeschüttet werden konnten. Die Ausschüttung umfasst in diesem Jahr ein Volumen von rund 12,75 Mio. Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter Live und Wiedergabe.
Musikwiedergaben Direktverteilung
In der Sparte MD erfolgt die Hauptausschüttung für das Geschäftsjahr 2024. Ausschüttungsberechtigte Mitglieder können sich in diesem Jahr über eine Summe von rund 933.500 Euro freuen.
Weitere Informationen finden Sie unter Live und Wiedergabe.


Neue Festivalverteilung ab 2026
Ab dem nächsten Jahr werden die Einnahmen großer Festivals schneller und häufiger ausgeschüttet – ganz im Sinne unserer Mitglieder. Hintergrund: Jährlich finden über 300 große Festivals in Deutschland statt, bei denen mehr als 10.000 Künstler-/innen aus allen Musikrichtungen auftreten. Dank modernen Monitorings liegen die Nutzungsmeldungen oft schon wenige Wochen nach den Events vollständig vor.
Die diesjährige Mitgliederversammlung hat mit Antrag 16 beschlossen, ab 2026 eine vierteljährliche Direkt-Verteilung für alle Festivals mit einem Inkasso ab 10.000 Euro einzuführen. Die erste Ausschüttung findet im 4. Quartal statt. Wie immer informieren wir Sie rechtzeitig über alle Neuigkeiten (inkl. der geltenden Reklamationsfristen) hier auf gema.de.
Erste nutzungsbasierte Mediathekenverteilung
Mit der November-Ausschüttung beginnt erstmals die nutzungsbasierte Verteilung von Einnahmen aus den Onlineangeboten der Sender ARD, ZDF, Funk und Pro7-Sat1. Für das Nutzungsjahr 2024 werden rund 8,3 Mio. Euro ausgeschüttet – ein starkes Signal für mehr Wertschätzung digitaler Nutzung.
Die nutzungsbasierte Mediathekenverteilung erfolgt einmal jährlich – in 2026 ist sie für die Juli-Ausschüttung vorgesehen. Weiterfüh-rende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern zu den Mediatheken zusammengestellt.


SAVE THE DATE - 03.11.2025: Die Basisförderung geht in die nächste Runde
Ab dem 03.November 2025 haben GEMA Mitglieder erneut die Möglichkeit, eine Einzelförderung in Höhe von jeweils 2.500 Euro für ihre kulturell bedeutenden Werke und Leistungen zu beantragen. Mit dieser Initiative stärken wir bewusst die Vielfalt und Diversität des Online-Repertoires. Machen Sie mit und bewerben Sie sich für unsere Basisförderung. Wir fördern insgesamt 400 Werke - first come, first serve!
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zu unseren Teilnahmebedingungen finden Sie auf unserer Themenseite zur Kulturförderung Online.
Ankündigung für die Gemischten Online Plattformen
(GOP-Zuschlag bzw. Vergabe des Herstellungsrechts):
FAQ – häufige Fragen zu den Ausschüttungen
Alle Dateien und Informationen zu Ihren Ausschüttungen sind im Onlineportal im Bereich Meine Tantiemen verfügbar.
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind. Diese stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Ihre Kontoauszüge finden Sie im Onlineportal:
- Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
- Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert reklamieren:
- Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen.




