GEMA News / 18. April 2018

GEMA Aufsichtsrat: Bericht über die Sitzung am 21./22. März 2018

In den turnusmäßigen Frühjahrssitzungen des Aufsichtsrats stehen in der Regel jeweils zwei Themen im Mittelpunkt: Die Vorbereitung der Mitgliederversammlung, insbesondere die abschließende Besprechung der Anträge von Aufsichtsrat und Vorstand, die dort vorgelegt werden, sowie die Bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres.

Von den Anträgen, die Aufsichtsrat und Vorstand zur diesjährigen Mitgliederversammlung in Berlin vom 15. bis 17. Mai vorbereitet haben, dürfte einer auf besonderes Interesse stoßen: Der entsprechend dem Auftrag aus dem letzten Jahr ausgearbeitete Vorschlag für die Verteilung der von YouTube für den Zeitraum von April 2009 bis Oktober 2016 erhaltenen Beträge sowie für die Verteilung sonstiger von YouTube und vergleichbaren „gemischten“ Online-Plattformen (GOP) erzielter Einnahmen. Im Kern sieht der Regelungsvorschlag die Einführung zweier neuer Sparten (GOP und GOP VR) vor, in denen ein dualer Verteilungsansatz verfolgt wird: Einerseits sollen konkrete Ausschüttungen für die Werke erfolgen, die der GEMA von diesen sogenannten gemischten Online-Plattformen wie YouTube gemeldet werden. Andererseits wird der Anteil der Einnahmen, für den keine Meldungen für Werknutzungen vorliegen, im Grundsatz über ein Zuschlagsverfahren auf Basis des Jahresaufkommens der Berechtigten in allen Verteilungsbereichen der GEMA ausgeschüttet. So kann die Vielfalt von Werknutzungen auf diesen Plattformen berücksichtigt werden. Über ein solches Zuschlagsverfahren sollen auch die Einnahmen verteilt werden, die die GEMA von YouTube für die Jahre 2009 bis 2016 erhalten hat, da für diesen Zeitraum keine verwertbaren Nutzungsmeldungen vorliegen. Über Einzelheiten des Verteilungsmodells wurden die Mitglieder bereits auf gut besuchten Veranstaltungen in mehreren Städten ausführlich informiert, und große Resonanz hat auch die Übertragung der Vorträge per Live-Stream gefunden. Aus den Diskussionen konnten die anwesenden Aufsichtsräte und GEMA-Experten interessante Aspekte für ihre weitere Arbeit mitnehmen, denn angesichts des hochdynamischen Online-Umfelds wird eine fortlaufende Beobachtung erforderlich sein, die Folgeanpassungen und Nachjustierungen des Regelwerks nach sich ziehen dürfte.

Ebenfalls vorgestellt wurde dabei der Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand für eine neue Verteilungsregelung für die Einnahmen, die der GEMA von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), einem Zusammenschluss der GEMA und acht weiterer Verwertungsgesellschaften in Deutschland, für private Vervielfältigungen zufließen. Die bestehenden Regelungen der GEMA zur Verteilung dieser Einnahmen in verschiedene Sparten bedürfen der Anpassung, weil sowohl die Aufteilungsquoten als auch die zu berücksichtigenden Sparten nicht mehr dem tatsächlichen Kopierverhalten entsprechen. Die geplante Neuaufteilung orientiert sich an empirischen Studien der ZPÜ und sieht nunmehr die Einbeziehung von Online-Sparten vor.

Thema war in den Informationsveranstaltungen, aber natürlich auch in der Aufsichtsratssitzung zudem die Verlegerbeteiligung, denn die Folgen des Urteils des Berliner Kammergerichts vom November 2016 beschäftigen die GEMA und ihre Mitglieder – Autoren wie Verleger – weiter in starkem Maße. Mit einem einheitlichen Online-Verfahren – dem sogenannten Elektronischen Bestätigungsverfahren (EBV) –, das die GEMA Anfang 2017 kurzfristig aufgebaut hat, konnten die erforderlich gewordenen Bestätigungen über die Rechtsbeziehungen der Verlage zu ihren Urhebern und der vereinbarten Verlegerbeteiligung in geregelte Bahnen gelenkt werden. Mitte März hat die GEMA an ihre Mitglieder noch einmal eine größere Anzahl von EBV-Registrierungsbestätigungen per E-Mail verschickt, die aufgrund einer technischen Störung eines E-Mail-Servers nicht früher zugestellt werden konnten. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass die Einspruchsfrist für Verlage bis zum 31.05.2018 verlängert wird. Für Urheber gilt weiterhin eine Einspruchsfrist von drei Monaten ab Erhalt der Bestätigung. In der Folgezeit werden die von der GEMA an Verlage unter Vorbehalt erfolgten Ausschüttungen von Juli 2012 bis Dezember 2016 neu berechnet. Soweit keine Bestätigung der Verlegerbeteiligung erfolgt ist, sollen noch im Jahr 2018 die entsprechenden Ausschüttungsbeträge von den Verlagen zurückgefordert und an die jeweiligen Autoren ausgeschüttet werden. In einer Arbeitsgruppe mit Experten der GEMA und von Verlagen, auch unter Einbeziehung von Autorenmitgliedern des Aufsichtsrats, sollen Details dazu konkret ausgearbeitet werden. Über noch offene Modalitäten und Termine wird der Aufsichtsrat zu einem späteren Zeitpunkt beschließen. Dies gilt aufgrund der Abhängigkeiten auch für die konkreten Ausschüttungstermine der Nachzahlungen, die die GEMA von YouTube für die Jahre 2009 bis 2016 sowie von der ZPÜ (dazu im Folgenden) erhalten hat.

Zu seiner Sitzung lag dem Aufsichtsrat der Abschlussbericht für das Geschäftsjahr 2017 vor, ebenso der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH über die Prüfung für das vergangene Geschäftsjahr mit dem Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers. Die Gesamt-Einnahmen der GEMA lagen 2017, wie erstmals im Jahr zuvor, erneut bei mehr als einer Milliarde Euro, nämlich bei 1.074 Millionen Euro. Dies bedeutet ein Ertragsplus von rund 5 Prozent. Dazu haben alle Inkassobereiche mit einem im Wesentlichen stabil gebliebenen Ergebnis beigetragen, beinhaltet ist zudem eine weitere Sonderausschüttung der ZPÜ an ihre Mitgliedsgesellschaften. Diese resultiert aus Einnahmen der ZPÜ aus dem Abschluss mit den Verbänden der Geräteindustrie über die Vergütung für die Nutzung von Smartphones und Tablets für die Jahre 2012 bis 2016. Da die Aufwendungen der GEMA 2017 gegenüber dem Vorjahr nur leicht auf insgesamt 160,7 Millionen Euro gestiegen sind – inbegriffen ca. 24 Millionen Euro für strategische Maßnahmen –, konnte der Gesamtkostensatz erneut reduziert werden auf 15 Prozent. Weitere wesentliche Ergebnisse des Jahres 2017 sind im Geschäftsbericht zusammengefasst, der zusammen mit dem Transparenzbericht, der gemäß Verwertungsgesellschaftengesetz jährlich zu erstellen ist, zwischenzeitlich auf der Internetseite der GEMA veröffentlicht ist. Die wirtschaftlichen Eckdaten sind wie gewohnt zudem in der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung abgedruckt.

Der Aufsichtsrat in seiner derzeitigen Besetzung wird zum Ende der laufenden Amtsperiode noch einmal im Vorfeld der Mitgliederversammlung tagen. Nach den Neuwahlen des Aufsichtsrats sowie weiterer Gremien wird er im Anschluss an die Hauptversammlung zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.