Festivals

Menschenmenge bei Konzert, hebt Arme, grelles Bühnenlicht, viele Handys filmen die Bühne.
Schneller.Transparenter.planbarer.

Neue Festivalverteilung

Festivals bereichern das kulturelle Leben, verbinden Menschen und geben Musikschaffenden wichtige Bühnen. Um die wirtschaftliche Planungssicherheit und Transparenz für die Urheberinnen und Urheber zu erhöhen sowie die Leistungsgerechtigkeit in der Verteilung zu stärken, werden ab 2026 die Einnahmen großer Festivals schneller und häufiger ausgeschüttet – ganz im Sinne unserer Mitglieder.
 
Warum eine neue Verteilung?: Jährlich finden ca. 300 große Festivals in Deutschland statt, bei denen mehr als 10.000 Künstler-/innen aus allen Musikrichtungen auftreten. Dank modernen Monitorings liegen die Nutzungsmeldungen oft schon wenige Wochen nach den Events vollständig vor.
 
Ab dem 01.10.2026 wird die Verteilung der Festivalerträge vierteljährlich erfolgen. Diese Regelung gilt für alle Festivals ab dem Veranstaltungsjahr 2026, sofern eine GEMA-Lizenzsumme von mindestens 10.000 € netto erreicht wird.

Was sich ab dem Veranstaltungsjahr 2026 ändert

  • Festivals mit Inkasso ab 10.000€ werden ab GJ 2026 in der Sparte UD automatisch, ohne Antrag verteilt.
  • Es wird ein gesonderter Kommissionsabzug von 15 % angewandt.

  • Soweit für das Festival relevant, erfolgt eine Aufteilung der Einnahmen bei Headlinern (30 %) und sonstigen Acts (70 %)*.
  • Ansonsten werden die einzelnen Acts weiterhin zu gleichen Anteilen pro Rata numeris beteiligt.
  • Die Verteilung erfolgt ab 01.10.2026 vierteljährlich.

*Die Quote bleibt flexibel und kann vom Aufsichtsrat angepasst werden.

Die neue Festivalverteilung: So geht’s 

Damit die Verteilung von Tantiemen korrekt und effizient erfolgen kann, ist eine strukturierte Meldung vor, während und nach dem Festival wichtig. Je nachdem, ob ein Monitoring eingesetzt wird oder nicht, unterscheiden sich die Abläufe wie folgt:

Vor dem Festival 
Bereits im Vorfeld sollten alle relevanten Werke angemeldet werden. Dazu gehört:
 
  • Anmeldung der Werke 
  • Hochladen von Soundfiles (auch Promo)
Werke anmelden Login Onlineportal
Während des Festivals
Ohne Monitoring: Auftretende Acts dokumentieren ihre Auftritte. Erfasst werden: 
  • Name des Live-Acts
  • Datum und Uhrzeit des Auftritts
  • Songtitel bzw. Werke inkl. der Urhebenden 
Mit Monitoring: Durch den Einsatz eines Monitoringsystems werden die Musiknutzungen automatisch erfasst und identifiziert.
Meine Setlists Monitoring
Nach dem Festival
Ohne Monitoring: Der Veranstaltende übermittelt einen Setlist-Link zur Einreichung an die Acts. Alternativ können die Setlists über das GEMA Onlineportal einreicht werden (per Excel, Werksuche, PDF, Bild-Upload oder Direkteingabe).
Mit Monitoring: Der Monitoringanbieter übermittelt die erfassten Setlistinformationen direkt an die GEMA. Nach vier Wochen zeigt die Setlistsuche im Onlineportal die gemeldeten Setlists an und ermöglicht Nachmeldungen.
Wie ich Setlisten einreiche Login Onlineportal
Nach der Ausschüttung
Nach erfolgter Verteilung stehen umfangreiche Informationen zur Verfügung:
  • Veröffentlichung der Verteilungsinformationen auf gema.de 
  • Detailaufstellungen zur Festivalverteilung im GEMA Onlineportal
  • Reklamationen sind bis zu 9 Monate nach der Ausschüttung über das GEMA Onlineportal möglich
Auszahlungen Tantiemen Online Services

Gut zu wissen: Sobald die Setlists eingereicht werden, startet die Verarbeitung der Nutzungen in den GEMA-Systemen. Sollten Setlists fehlen, wird versucht durch Kontaktaufnahme zum Veranstalter oder Acts noch Setlists zu erhalten, dadurch kann sich aber die Verteilung verzögern, um eine Korrektur der Verteilung zu vermeiden. 

Wichtige Termine und Fristen für Sie

Werkanmeldefrist:
Sobald ein Werk veröffentlicht ist, sollte es über das GEMA Onlineportal angemeldet werden. 
Für die Festivalverteilung ist eine Werkanmeldung spätestens einen Monat nach der Aufführung empfehlenswert.
 
Einreichungsfrist Setlists:
Setlists müssen vom Veranstalter innerhalb von 4 Wochen nach dem Festival eingereicht werden. Um vierteljährlich verteilen zu können, ist eine möglichst zeitnahe Einreichung der Setlists notwendig. Mehr dazu finden im GEMA Onlineportal/meine Setlists.
 
Ausschüttungstermine pro Jahr:
Festivals mit einem Inkasso über EUR 10.000 werden ab dem Nutzungsjahr 2026 vierteljährlich verteilt. Der erste Ausschüttungstermin ist der 01.10.2026. Danach folgen der 01.01.2027, 01.04.2027 und der 01.07.2027.
 
Reklamationsfristen:
Innerhalb von 9 Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin kann ein Festival reklamiert werden, im GEMA Onlineportal/Reklamation. Bitte beachten Sie unsere News zu den Ausschüttungen. Dort informieren wir Sie, zu welchem Ausschüttungstermin ein Festival verteilt wurde.
 
Sie haben Fragen?
Dann schreiben Sie uns gerne eine Email an: mitgliederservice@gema.de. Bitte geben immer folgendes Stichwort mit an: Festivalverteilung

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