Live und Wiedergabe
- Der Ausschuss wird tätig, wenn es zu Streitigkeiten zwischen der GEMA und ihren Mitgliedern kommt.
- Er besteht aus je einer Person aus den 3 Berufsgruppen sowie je einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter.
- Vorsitzende/-r und Stellvertreter/-in müssen die Befähigung zum Richteramt haben.
- Wer in den Ausschuss gewählt werden will, muss mindestens 5 Jahre ordentliches GEMA Mitglied sein. Bei Stellvertretenden sind 3 Jahre ausreichend.
- Die Wahl bei der Mitgliederversammlung gilt für 3 Jahre.
Reform Live
Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Werkaufführungen in den Live-Sparten nur dann zum jeweiligen Ausschüttungstermin berücksichtigt werden können, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Veranstaltung, in der die Werkaufführung stattgefunden hat, muss rechtzeitig bei der GEMA angemeldet worden sein.
- Der Veranstalter/die Veranstalterin muss den Betrag, der von der GEMA in Rechnung gestellt wurde, rechtzeitig bezahlt haben.
- Die Setlist/Musikfolge muss fristgerecht bei der GEMA eingereicht werden. Am besten über den Online Service auf Meine Setlists.
- Die Angaben der Setlist/Musikfolge müssen vollständig sein.
- Ihr Werk muss rechtzeitig bei der GEMA angemeldet sein - im Onlineportal unter Werkanmeldung.
Anträge auf Direktverteilung für mechanische Wiedergaben richten Sie bitte an die zuständige Abteilung Verteilung Aufführungsrechte: vtar@gema.de. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Bestimmung im Verteilungsplan der GEMA gemäß §130.
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2017 wurde im § 130 Absatz 5 die Verteilung von mechanischen Wiedergaben um eine Härtefallregelung ergänzt. Diese kommt zum Tragen, sollte weder eine Verteilung in der Sparte M möglich noch die Voraussetzungen einer Direktverteilung nach § 130 Absatz 2 des Verteilungsplans gegeben sein. Mehr dazu finden Sie in unserem Informationsblatt.
Ausführliche Erläuterungen zur Neuen GEMA Kulturförderung finden Sie auf unserer Informationsseite.
Informationen dazu finden Sie in unserem beigefügten Infoblatt.




