Live und Wiedergabe

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  • Der Ausschuss wird tätig, wenn es zu Streitigkeiten zwischen der GEMA und ihren Mitgliedern kommt.
  • Er besteht aus je einer Person aus den 3 Berufsgruppen sowie je einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter.
  • Vorsitzende/-r und Stellvertreter/-in müssen die Befähigung zum Richteramt haben.
  • Wer in den Ausschuss gewählt werden will, muss mindestens 5 Jahre ordentliches GEMA Mitglied sein. Bei Stellvertretenden sind 3 Jahre ausreichend.
  • Die Wahl bei der Mitgliederversammlung gilt für 3 Jahre.
     
Verteilung und Kulturförderung

Reform Live​

Auf der letzten Mitgliederversammlung wurde ein wichtiges Reformvorhaben der GEMA angekündigt: Die Entwicklung einer genreneutralen Live-Verteilung und Kulturförderung. An diesem Projekt wird derzeit intensiv in den Gremien der GEMA gearbeitet. Bei einem so wichtigen Reformprozess ist es uns wichtig, die Mitgliedschaft von Anfang an einzubeziehen.

Unsere Verteilungssparten

Ausschüttungsinformationen (Geschäftsjahr 2025)

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Werkaufführungen in den Live-Sparten nur dann zum jeweiligen Ausschüttungstermin berücksichtigt werden können, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Veranstaltung, in der die Werkaufführung stattgefunden hat, muss rechtzeitig bei der GEMA angemeldet worden sein.
  • Der Veranstalter/die Veranstalterin muss den Betrag, der von der GEMA in Rechnung gestellt wurde, rechtzeitig bezahlt haben.
  • Die Setlist/Musikfolge muss fristgerecht bei der GEMA eingereicht werden. Am besten über den Online Service auf Meine Setlists.
  • Die Angaben der Setlist/Musikfolge müssen vollständig sein.
  • Ihr Werk muss rechtzeitig bei der GEMA angemeldet sein - im Onlineportal unter Werkanmeldung.

Anträge auf Direktverteilung für mechanische Wiedergaben richten Sie bitte an die zuständige Abteilung Verteilung Aufführungsrechte: vtar@gema.de. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Bestimmung im Verteilungsplan der GEMA gemäß §130.

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2017 wurde im § 130 Absatz 5 die Verteilung von mechanischen Wiedergaben um eine Härtefallregelung ergänzt. Diese kommt zum Tragen, sollte weder eine Verteilung in der Sparte M möglich noch die Voraussetzungen einer Direktverteilung nach § 130 Absatz 2 des Verteilungsplans gegeben sein. Mehr dazu finden Sie in unserem Informationsblatt. 

In der folgenden Zusammenstellung erhalten Sie eine Übersicht über die Verteilungsparameter Live und Wiedergabe der vorangegangenen Nutzungsjahre.

Ausführliche Erläuterungen zur Neuen GEMA Kulturförderung finden Sie auf unserer Informationsseite.

Informationen dazu finden Sie in unserem beigefügten Infoblatt. 

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters