Künstliche Intelligenz ist aus vielen Bereichen des Lebens nicht mehr wegzudenken. Wir klären grundlegende Fragen und geben Tipps, wie auch Musikschaffende KI sinnvoll und effektiv für sich nutzen können.
Wird KI meinen Job übernehmen?
Es gibt Musik, die durch KI in Zukunft vermutlich schneller und günstiger produziert werden kann. Das betrifft insbesondere funktionale Musik, etwa im Hintergrund von Videos und Games. Die Studie im Auftrag von GEMA und SACEM zeigt: In fünf Jahren könnten dadurch 27 Prozent der Tantiemen für Urheberinnen und Urheber durch KI verdrängt werden.
Jedoch: Musik hat immer eine starke emotionale Komponente. Der Bezug zu unseren Lieblingskünstlerinnen und -künstlern, die Gänsehaut beim Livekonzert – das kann keine KI ersetzen. Wir sollten KI daher als das annehmen, was sie ist: eine Hilfe! Neue Tools bieten Inspiration im Kreativprozess, vereinfachen technische Aufgaben wie Mastering oder Post Production und können mühsame Arbeiten abnehmen, etwa in der Verwaltung. Das gibt den Kreativen die Freiheit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Außerdem ist ein KI-basiertes Tool immer nur so gut, wie die Person, die ihm die Anweisungen gibt. Musikalische Expertise, Erfahrung und Kreativität sind nicht ersetzbar. Es braucht Expertinnen und Experten, die gute Prompts schreiben und die generierten Ergebnisse bewerten, kuratieren und nachbessern. KI ist also vor allem eine Hilfe für diejenigen, die sich in ihrem Fachgebiet bereits gut auskennen.
Welche KI-Tools können mich heute schon unterstützen?
Es gibt diverse Anbieter auf dem Markt, die bei vielen Prozessen rund um das Musikschaffen helfen. In diesen Bereichen lohnt sich eine Recherche nach passenden Tools:
· Songwriting/Ideation
· Lyrics
· Audio Synthese
· Audio Transkription
· Mixing/Mastering
· Quellentrennung
· Notation
· Tontechnik
Wer hat das Urheberrecht an einem KI-genereierten Song?
Das deutsche Urheberrecht schützt nur Werke, die Menschen geschaffen haben. Ein rein KI-generierter Song wäre daher nicht urheberrechtlich geschützt. In der Praxis findet aber oft eine Interaktion zwischen Mensch und KI statt. Das heißt: Die Urheberin oder der Urheber nutzt KI als Werkzeug, trifft aber selbst die kreativen Entscheidungen, entwickelt also beispielsweise das Konzept, schreibt Prompts oder kuratiert den Output der KI. Wenn der menschliche Schaffensanteil im Einzelfall hoch genug ist, kann das entstandene Werk genauso urheberrechtlich geschützt sein wie ein Song, der ohne KI-Unterstützung geschrieben wurde.
Dürfen KI-Anbieter meine Musik zum Training ihrer Modelle verwenden?
Wenn Sie GEMA Mitglied sind: nein. Das Training von Systemen (sogenanntes Text- und Datamining) mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ist in Deutschland zwar grundsätzlich erlaubt, der Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin kann dagegen allerdings einen sogenannten Rechtevorbehalt erklären. Das hat die GEMA pauschal für alle ihre Mitglieder getan. Details zur Rechtslage erklärt Kai Welp aus dem Justiziariat der GEMA hier. Damit wir wissen, welche Daten KI-Anbieter zum Training verwenden, setzt sich die GEMA auf politischer Ebene für Transparenzregelungen ein.
Wie setzt die GEMA Musiktools ein?
Ein Beispiel, wo die Arbeit der GEMA durch KI deutlich erleichtert wird, ist KIM. Die Abkürzung steht für „Künstliche Intelligenz Musikerkennung“. Das Monitoring-System erkennt Livemusik mithilfe von KI, erstellt entsprechende Setlists und überführt diese in die GEMA Systeme. 2023 kam das Tool bereits erfolgreich auf großen Festivals zum Einsatz.