03. Juni 2020

Stabilität trotz Corona-Krise

Das GEMA-Ausschüttungsjahr 2020

Die GEMA hat im letzten Jahr die Rekordsumme von 859,5 Mio. € an ihre Mitglieder und Schwestergesellschaften verteilt. Angesichts der dramatischen Auswirkungen des Corona-Virus auf die Musikbranche fragen sich unsere Mitglieder, mit welchen Ausschüttungen sie im laufenden Jahr 2020 rechnen können, denn die Ausschüttungen der GEMA sind für  viele das Rückgrat  ihrer wirtschaftlichen Existenz. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und können Ihnen versichern, dass wir – trotz der derzeit eingeschränkten Arbeitsbedingungen – alles dafür tun, dass unseren Mitgliedern auch im Corona-Jahr 2020 die ihnen zustehenden Ausschüttungen plangemäß und wie gewohnt zufließen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über das laufende Verteilungsjahr und die zu erwartenden Verteilsummen in den verschiedenen Verteilungsbereichen.

Der Juni-Ausschüttungstermin deckt den Bereich Live und Wiedergabe (Sparten U, UD, M, E, ED, EM, BM, KI, DK, DK VR und KI) ab. Da ein Großteil der aktiven GEMA-Mitglieder in diesem Segment Tantiemen erhält, liegt großes Augenmerk auf dieser Ausschüttung.
Bereits im Hinblick auch auf die Corona-Pandemie hat der Aufsichtsrat im März beschlossen, dass die Hauptausschüttung in diesem Jahr einmalig in zwei Terminen (01.06. und 01.11.) erfolgt. Ausnahmsweise sollen bei beiden Ausschüttungen auch Veranstaltungen berücksichtigt werden, die im Vorjahr stattgefunden haben, aber erst im Jahr 2020 lizenziert wurden. Die ohnehin bereits im Vorjahr starken Gesamtjahresergebnisse im Bereich Live erreichen dadurch in diesem Jahr ein Rekordniveau.

Der Hauptteil davon kommt bereits im Termin zum 01.06. mit einer deutlich gesteigerten Gesamtverteilungssumme von rund 117 Mio. € für alle Sparten zur Ausschüttung (Vorjahr: 106 Mio. €). Davon entfällt mit rund 100,3 Mio. € der größte Anteil auf Nutzungen der Unterhaltungsmusik im Wege von (Konzert-) Aufführungen und Wiedergaben in den Sparten U, UD und M (Vorjahr: 92,4 Mio. €). Rund 10,5 Mio. € (Vorjahr: 8,3 Mio. €) werden für Nutzungen der “Ernsten Musik” in der Spartengruppe E (E, ED, EM, BM und KI) verteilt; 6,1 Mio. € in den Sparten DK/ DK VR für Wiedergaben in Diskotheken (Vorjahr: 5,1 Mio. €).

Da die Reklamationsfrist in diesem Jahr einmalig für alle Sparten erst am 01.11. beginnt, sollen Reklamationen auch erst ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden.

Derzeit befinden sich die Verteilungsarbeiten für den 01.07.2020 im Endspurt und es liegen noch keine finalen Ergebnisse vor. Gleichwohl sehen wir bereits eine im Volumen starke und stabile Ausschüttung. Die Aufmerksamkeit ist hoch – ist doch die Verteilung zur Jahresmitte die betragsmäßig höchste des Jahres.

Bestimmend ist zunächst die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten des Senderechts für Fernsehen (Sparten  FS, FS VR, TFS und TFS VR) und Hörfunk (Sparten R und R VR). Enthalten sind zudem die Nutzungssachverhalte der Vorführung (Sparten T, TD und TD VR) für Kinos und z.B. Wirtschaftsfilme. Aber auch die Spartengruppen Vervielfältigungsrechte (Sparten PHONO VR und BT VR) und Ausland (Sparten A und A VR) sowie der Nutzungssachverhalt der Ruftonmelodien (KMOD und KMOD VR) aus dem Segment Online sind vertreten.

Im Fokus – dazu haben wir bereits vielfach informiert – steht die Verteilung in den Sparten des Senderechts. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD/ZDF/ Deutschlandfunk haben ihr Meldeverfahren ab dem 2. Halbjahr 2019 auf Monitoring-Technologie umgestellt. Damit werden fortan auch diese Rundfunkanstalten ihrer Verpflichtung zur Meldung genutzter Musikwerke an die GEMA auf der Grundlage einer modernen Erkennungssoftware mit Audio-Fingerprint-Technologie und mittels eines digitalisierten Prozesses nachkommen.3 Betreiber dieser Software ist die spanische Firma BMAT. Musikwerke werden auf Basis von Soundfiles erkannt, mit Informationen zu Werktiteln, Urhebern etc. angereichert und von BMAT im Auftrag der Sender an die GEMA gemeldet. Im Nutzungsbereich Sendung ist es somit von essentieller Bedeutung für die Verteilung, dass die GEMA-Mitglieder Soundfiles zu den Nutzungen ihrer Werke einreichen. Die Soundfiles sind im Ergebnis Teil der Dokumentation eines Werkes in der GEMA-Datenbank. Die Vorteile der damit verbundenen technologischen Neuerungen werden kurzfristig auch in weiteren Prozessschritten zum Tragen kommen, wie z. B. bei Verteilungsreklamationen.

Die erfolgte Umstellung des Meldeprozesses ist ein großer Schritt in der Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender mit der GEMA; wir haben ein hervorragendes technisches Ergebnis geschafft. In den nun erreichten (und bereits lange angestrebten) technischen Rahmenbedingungen liegt außergewöhnliches Entwicklungspotenzial. Qualität und Quantität der Meldungen werden kurzfristig ein nie dagewesenes Niveau erreichen.

Im Rahmen der Ausschüttung zum 01.07.2020 wird das Gesamtvolumen der gewichteten Minuten in den Fernseh-Sparten die Ergebnisse des Vorjahres  erreichen bzw. bereits übersteigen.

Sollte es bei der Ausschüttung einführungsbedingt für spezifische Sachverhalte jedoch zu ungerechtfertigten Melde- und dadurch Ausschüttungslücken gekommen sein, werden wir zügig im Nachgang und im Zusammenspiel mit den Sendern für einen Ausgleich sorgen.

Insgesamt wird für das Geschäftsjahr 2019 zum 01.07.2020 eine stabile Summe von insgesamt voraussichtlich rund 256 Mio. € für alle Sparten des Senderechts (Fernsehen rund 155 Mio. € und Hörfunk rund 101 Mio. €) verteilt.4 Dabei ist ein Rückgang der Lizenzeinnahmen von privaten Fernsehsendern von rund 3 % enthalten. Dieser Trend eines sinkenden Senderinkassos für Fernsehen wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen und hängt unmittelbar mit den stark wachsenden Online-bzw. Streamingangeboten zusammen. Im Hörfunksegment sind hingegen steigende Einnahmen in die Verteilung eingeflossen.

Im Bereich Vorführung (Kino und Wirtschaftsfilme etc. - Sparten T, TD, TD VR) werden wir für das Geschäftsjahr 2019 zum 01.07.2020 mit rund 8 Mio. € ebenfalls eine stabile Ausschüttung erzielen. In der Spartengruppe Vervielfältigungsrechte (PHONO VR, BT VR) prognostizieren wir eine Verteilung, die bei nach wie vor relevantem Volumen einen erwartungsgemäß deutlichen Marktrückgang bei physischen Trägermedien (CDs, DVDs etc.) wiederspiegelt. Online ist mit der Spartengruppe KMOD, KMOD VR (Ruftonmelodien) vertreten, die ab dem 01.07.2020 als Jahresverteilung jeweils zum 01.07. stattfindet. Diese Nutzungen spielen wirtschaftlich inzwischen nur noch eine geringe Rolle.

3 Private Sender wie die RTL-Gruppe melden bereits seit einigen Jahren sehr erfolgreich auf Basis einer Monitoring-Technologie.
4 Dieser Betrag entspricht ca. der Hälfte des jährlichen Verteilungsvolumens der GEMA der Nutzungsbereiche Sendung, Vorführung, Aufführung, Wiedergabe, Online, Ausland und Vervielfältigung/Verbreitung.

Elf Verteilungs-Teams, aufgeteilt auf die Standorte Berlin und München, sind bei der GEMA unter der Leitung von Dr. Monika Staudt an den unterschiedlichen Verteilungsprozessen beteiligt.

Marc Grittke (Abteilungsleiter Music Reporting Support):

Mein Team ist leidenschaftlich damit beschäftigt, dass uns die Meldungen der genutzten Werke über modernste technologische Wege erreichen. Außerdem liefern wir ausgereifte Steuerungs- und Reportinginstrumente, um die Qualität der Verteilungen abzusichern.

Tobias Wichert (Abteilungsleiter Musikmeldungen und Zuordnung / Zentraler Eingang und Zuordnung):

Um die massenhaften Nutzungsmeldungen den musikalischen Werken in unserer riesigen Datenbank zuzuordnen hat die GEMA in den letzten Jahren leistungsstarke Software entwickelt.
Meine Teams in München und Berlin vervollständigen in allen Sparten die Arbeit der Maschine mit einem menschlichen Auge und ausgeprägter Repertoirekenntnis.

Andrea Gülbahar (Abteilungsleiterin Verteilung Vervielfältigungsrecht Online und Ausland):

Wir sind für die Verteilungen in den Bereichen Vervielfältigungsrechte, Online und Ausland zuständig. Mit großer Konzentration sichert mein Team die Qualität der maschinellen
Verarbeitungen, insbesondere auch an den Schnittstellen. Es ist uns ein großes Anliegen, regelkonform an die Berechtigten auszuschütten und Regelungen mitzuentwickeln, welche dem hochdynamischen Nutzungsumfeld – insbesondere im Online-Bereich - gerecht werden.

Stephanie Ueberle (Abteilungsleiterin Verteilung Senderechte):

Bei der Verteilungsarbeit sehen wir, wie die hervorragende Arbeit unserer Kolleg*innen aus dem Lizenzierungsbereich Früchte trägt. Wir sind stolz auf die hohen Summen, die wir in den Bereichen Sendung und Vorführung verteilen. Mein Team liefert gewissenhaft die qualitäts- und quantitätssichernden Maßnahmen am Ende des Verteilungsprozesses. Gleichzeitig sind Denkmodelle und Simulationen für die Entwicklung optimierter Verteilungsplanregelungen unsere Spezialität.

Peter Stingel (Abteilungsleiter Verteilung Aufführungsrechte):

Die Live-Verteilung ist aufgrund des Volumens, der Breite des Repertoires und der Vielfalt der Berechtigten ein Fundament der GEMA, aber auch eine echte Herausforderung. Die Verteilungen sind komplex und ausdifferenziert. Zum Glück haben wir ein eingespieltes Team von Spezialist*innen, das sich dieser Aufgabe mit vollem Einsatz und musikalischem Herzblut stellt, durch alle Genres: Man findet Liebhaber zeitgenössischer E-Musik genauso wie Elektro-Fans in unseren Reihen.

Für den Verteilungsbereich arbeiten zudem die Stabsabteilungen OTM (Operations- und Transformationsmanagement) unter der Leitung von Maren Menke, BCP (Business Controlling und Projekte) unter der Leitung von Dr. Georg Ruile sowie PIA (Projekte, IT-Koordination, Analyse) unter der Leitung von Arzu Türktür und PBA (Projekte – Business Analyse – fachliche Systemverantwortung) unter der Leitung von Markus Dieck. Zudem sind die Abteilungsleiterinnen Sandra Jung und Britta Stoffels derzeit in übergreifenden Projektmanagementrollen tätig und Alexander Rieder (Leiter Abteilung Lizenzierung VR) unterstützt die Verteilungsbereiche als Mitglied des Direktions-Führungskreises. In diesen übergreifend arbeitenden Bereichen vervollständigen wir den professionellen Management-Rahmen unserer Arbeit, auch in prozessualen und technischen Zusammenhängen.

Trotz Corona – unsere Digitalisierungsvorhaben

Auch wenn in der aktuellen Situation Verlässlichkeit und Stabilität im Vordergrund stehen, so investiert die GEMA weiterhin intensiv in ihre Digitalisierungsvorhaben. Für die Verteilung steht eine runderneuerte IT-Landschaft schon bald in den Startlöchern; die neuen Verteilungsprozesse werden entsprechend den steigenden Anforderungen leistungsfähiger werden. Schon heute verarbeitet die GEMA im Schnitt etwa eine Viertelmillion einzelner Nutzungsvorfälle – jeden Tag, und dank der wachsenden Online-Musiknutzungen mit stark steigender Tendenz. Um diesen gewaltigen Anforderungen gerecht zu werden, setzt die GEMA modernste Technologien ein – weil wir auch nach der Corona-Krise für eine verlässliche und stabile Verteilung sorgen werden.

Ausblick

Dank der herausragenden Leistungen der GEMA in allen Lizenzierungsbereichen im Jahr 2019 wird das Ausschüttungsjahr 2020 – trotz der Krisenzeit – aller Voraussicht nach ein sehr starkes Verteilungsjahr mit hohen Ausschüttungen an unsere Mitglieder.

Den starken Einbußen derjenigen Mitglieder, denen in diesen Zeiten Gagen für ihre Auftritte wegbrechen, ist die GEMA schnell und pragmatisch mit dem Rettungsschirm im Live-Bereich und dem Hilfsfonds für besondere Härtefälle entgegengetreten.

Allerdings sind die Aussichten für das Ausschüttungsjahr 2021 aus heutiger Sicht verhalten: Die zeitliche Verschiebung zwischen Lizenzierung und Verteilung - die z. B. bei Gesamtjahresverteilungen systemimmanent und für den Verteilungsprozess erforderlich ist - bedingt, dass durch die Auswirkungen der Corona-Krise das GEMA-Ausschüttungsjahr 2021 zur großen Herausforderungen wird. Solange Großveranstaltungen und auch sonstige Live-Auftritte monatelang gesetzlich verboten sind, Kinos geschlossen sind und etwa auch die Musikwiedergaben in Läden und in der Gastronomie ausfallen, wird es in diesen Bereichen zu enormen Ertragseinbußen und damit auch zu einem Einbruch der Ausschüttungssummen kommen. Stabilisierend dürfte gleichwohl u.a. zumindest ein erwartbar hohes Ertragsniveau im Onlinebereich wirken.

Angesichts dieser Prognosen möchten wir Ihnen, unseren Mitgliedern, unser Wort geben, dass wir die Entwicklungen und Auswirkungen wachsam analysieren, um ggf. anstehende Entscheidungen der GEMA-Gremien bestmöglich vorzubereiten. Ohne Zweifel muss alles darangesetzt werden, die Auswirkungen der aktuell stark veränderten Musiknutzungen auf die Verteilung der GEMA im Blick zu haben und Maßnahmen zu entwickeln.

Georg Oeller:

»Der Verteilungsplan der GEMA hat eine ausbalancierte Verteilungssystematik. Im Hinblick auf die Ausschüttungen im Jahr 2021 ist es unsere Aufgabe die Störung der Gleichmäßigkeit der Lizenzen durch die Corona-Zeit im Blick zu haben und ggf. Maßnahmen zu entwickeln

Weitergehende und aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen der GEMA finden Sie hier

Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns unter +49(0) 30 21245 600

Den Jahreszyklus wird auch in diesem Jahr die Zuschlagsverteilung innerhalb der Sparten GOP, GOP VR aus dem Segment Online abschließen. Wir rechnen hier zum 01.12.2020 mit einer Verteilungssumme i.H.v. rund 15 Mio. €. Mit dieser Ausschüttung werden Nutzungen durch die Plattformen YouTube und Facebook vergütet, für die mangels verwertbarer Nutzungsmeldungen der Lizenznehmer leider keine nutzungsbezogene Verteilung möglich ist.

Im April wurden rund 80 Mio. € in den Bereichen Online (MOD-Sparten, VOD-Sparten, WEB-Sparten),  Vervielfältigungsrechte (Sparte PHO VR), Ausland (Sparten A und A VR) sowie Gesetzliche Vergütungsansprüche (GVA) verteilt.

Der zukunftsträchtige Online-Bereich steht hier naturgemäß besonders im Fokus. Für Online-Nutzungen haben wir zum April insgesamt rund 29,9 Mio. € ausgeschüttet. Führend ist der Spartenbereich MOD Streaming, d.h. die GEMA-Sparte MOD S (Music-On-Demand-Streaming), der die Summen in den Download-Sparten (MOD D) inzwischen bei Weitem übertrifft.  Hier zeigt sich deutlich die bekannte Verlagerung der Online-Nutzungen hin zum Streaming. In Bezug auf die hohen Ausschüttungen des Vorjahres im Bereich Video-On-Demand (VOD-Sparten) konnten wir die Verteilung auch zum 01.04.2020 stabil fortsetzen – hier kam es zu erfreulichen Lizenzvertragsabschlüssen mit Netflix und Maxdome. Wegen wiederholter fehlerhafter Nutzungsmeldungen von YouTube musste die zum 01. April angekündigte nutzungsbezogene Ausschüttung in der Sparte GOP für Nutzungen der Plattform YouTube auf die nächste reguläre Verteilung GOP und GOP VR Nutzungsmeldungen am 01.10.2020 verschoben werden.

Zum Apriltermin kamen auch Lizenzeinnahmen für Websites (Sparten WEB) zur Ausschüttung (Jahresausschüttung), ebenso der Überhang i.H.v. rund 2,1 Mio. € in der Sparte PHONO VR sowie stabile ca. 13 Mio. € in den Auslandssparten.

Ein hoher Betrag von rund 35 Mio. € geht schließlich auf die zum 01.04.2020 regelmäßig erfolgende Verteilung der Einnahmen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen (GVA) zurück. Diese Zuschlagsverteilung umfasst neben den Einkünften der GEMA aus dem Inkasso der „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ (ZPÜ) auch solche aus dem Inkasso der „Zentralstelle für Bibliothekstantieme“ (ZBT) und der „Zentralstelle für Videovermietung“ (ZVV). Auch die Einnahmen aus dem Inkasso für gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (UWI) sind Teil dieser gesetzlichen Vergütungsansprüche, mit denen gesetzlich erlaubte Eingriff in das Urheberrecht pauschal abgegolten werden. In diesem Jahr wurden – basierend auf einer Verteilungsplananpassung - erstmals neben den Sparten des Nutzungsbereiches Sendung und Vervielfältigung/Verbreitung auch die Onlinesparten als Zuschlagsbasis berücksichtigt.

Ausschüttungstermin 01.01.20201

Der erste Ausschüttungstermin des Jahres 2020 betraf die Sparten PHONO VR, BT VR (Vervielfältigungsrechte) sowie A und A VR (Ausland) mit einer Verteilungssumme von insgesamt rund 31 Mio. €.2

Wenn Werke des GEMA-Repertoires auf physischen Trägermedien wie CDs, DVDs und Vinyl vervielfältigt und verbreitet werden, erfolgt die Ausschüttung entsprechender Lizenzeinnahmen an die GEMA-Mitglieder in den Sparten Phono VR (Tonträger) und BT VR (Bildtonträger). Der Markt ist stark rückläufig. Die Verteilungssumme ging in den vergangenen 5 Jahren im Durchschnitt um jeweils ca. 6 % zurück. Gleichwohl handelt es sich immer noch um einen nicht zu unterschätzenden Bereich: Zum Januartermin konnten rund 15,7 Mio. € an die berechtigten GEMA-Mitglieder und an unsere Schwestergesellschaften verteilt werden.
Einnahmen für die Nutzung von Werken von GEMA-Mitgliedern im Ausland, die unsere ausländischen Schwestergesellschaften, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich erzielen und an die GEMA weiterleiten, führen zu Ausschüttungen in den Sparten A (Ausland) und A VR (Ausland Vervielfältigungsrecht). Grundlage sind i.d.R. gegenseitige Repräsentationsvereinbarungen innerhalb des internationalen Netzes der Verwertungsgesellschaften. Die Ausschüttungen erfolgen quartalsmäßig. Zum 01.01.2020 wurde für die Auslandssparten eine Verteilungssumme i.H.v. 15,3 Mio. € nur für die GEMA-Mitglieder ermittelt.

1 Die Zahlung erfolgen meist einige Tage vor dem offiziellen Ausschüttungstermin.
2 Die Verteilungssummen umfassen die nach dem GEMA-Verteilungsplan ermittelten Ansprüche der Berechtigten. Ausschüttungssummen können davon abweichen, da im nachfolgenden Ausschüttungsprozess u. a. individuelle Vorauszahlungen und Abtretungen bearbeitet werden.

Zum 01.10. eines Jahres stehen die Ausschüttungen der Wertungsverfahren im Fokus.
Auch hier gehen wir davon aus, dass die GEMA die erforderlichen Abläufe zuverlässig durchführen kann und die Ausschüttungen daher erwartungsgemäß erfolgen können. Dies gilt gleichermaßen für den Bereich der Alterssicherung und für das Schätzungsverfahren.5

Im Oktober wird zudem im Segment Online in den Sparten GOP und GOP VR die vom Apriltermin verschobene erste nutzungsbezogene Ausschüttung für die YouTube-Meldungen für das Jahr 2019 erfolgen. In der PHONO-Sparte wird ebenso wie in den Auslandssparten voraussichtlich planmäßig verteilt.

5 Diese Ausschüttungen werden von der Direktion soziale/kulturelle Mittel des Verteilungsplans unter Leitung von Dr. Jürgen Brandhorst betreut.

Zum November-Termin werden im Nutzungsbereich Aufführung und Wiedergabe (Sparten U, UD, M, E, ED, EM und BM) die üblichen Nachverrechnungen ausnahmsweise im Rahmen eines zweiten Hauptverteilungstermins stattfinden (s. oben). Das Volumen der Ausschüttung wird sich im Rahmen einer starken Nachverrechnung bewegen. Einmalig in diesem Jahr beginnt die Reklamationsfrist für diesen Spartenbereich – wegen des zweigeteilten Hauptverteilungstermins – erst ab dem 01.11.20, sodass Reklamationen sinnvollerweise auch erst dann eingereicht werden sollten.