ARD, ZDF, DLR und DW werden die Meldungen an GEMA und GVL ab dem 2. Halbjahr 2019 für Ihre Fernseh- und Hörfunk-Programme ausschließlich über ein neues, gemeinsames Musikmeldesystem erstellen. Damit kommen ARD und ZDF einer Forderung der Verwertungsgesellschaften einer genaueren Meldequote nach, um die Verteilung der Tantiemen an die Musikschaffenden im Nutzungsbereich Fernsehen und Hörfunk sicherzustellen.
Es ist die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Sender dafür Sorge zu tragen, dass alle Musikverwendungen schnell, fair und genau an die Rechteinhaber abgerechnet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die öffentlich-rechtlichen Sender und die Verwertungsgesellschaften eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Nur gemeinsam mit allen Beteiligten können wir eine Verbesserung erreichen.
Wie werden zukünftig die Musiknutzungen erstellt und gemeldet?
ARD, ZDF, DLR und DW haben die Firma BMAT aus Barcelona beauftragt, das neue Meldesystem bereitzustellen und zu betreiben. Zum Einsatz kommt die sogenannte „Audiofingerprint-Technologie“, die aus einer Audiodatei einen digitalen Fingerabdruck erstellt, um die gesendete Musik vollständig zu erkennen. Hierfür nutzt BMAT eine umfangreiche Musik-Datenbank.
Die Datenbank von BMAT umfasst aktuell bereits 72 Mio. Musiktitel von 120.000 Labels, Verlagen und Produzenten. Zusätzlich erfolgte an BMAT eine Übertragung aller vorliegenden Musiktitel aus dem Phononet sowie der Musikarchive der öffentlich-rechtlichen Sender.
Für die Erstellung von Musikmeldungen für die GEMA und die GVL muss zu jeder genutzten Musik in den öffentlich-rechtlichen Sendern vorab eine Audiodatei mit den dazugehörenden Metadaten ins System geladen werden. Der hieraus entstehende Audiofingerprint ist die Grundlage für die Musikerkennung.
Zur Verbesserung der Qualität der Musikmeldungen gibt es zusätzlich beim Dienstleister und in den Sendern KollegInnen, die sich die generierten Meldungen anschauen und fehlende Musiken und deren Metadaten ergänzen.
An dieser Stelle ist auch Ihre Mitarbeit – Ihr Upload von Audiodateien und Metadaten für Alt- und Neuproduktionen – ab sofort besonders wichtig, um optimale Meldeergebnisse und damit eine vollständige wie richtige Verteilung der Tantiemen an Sie als Urheber, Verlag, Musikinterpreten und Tonträgerhersteller sicherzustellen!
Ausnahmen: Für Altproduktionen von Filmscores/Hörspielen kann auch die gesamte Tonspur mit Pausen hochgeladen werden, wenn nur ein Werk enthalten ist.
Wo lade ich meine Audiofiles hoch?
Zum Upload der Tracks stehen Ihnen drei Portale zur Verfügung:
ARD
Die Sender der ARD sowie 3sat, KiKa, ARTE, DLR und DW haben dazu ein neues, gemeinsames
Musik-Upload-Portal aufgebaut, das Sie über einen Webzugang erreichen können. „Der erfolgreiche Upload aller Auftragskompositionen und Live-Musiken sowie die jeweils dazugehörende Angabe der ordnungsgemäßen und korrekten Metadaten sind ab sofort vertraglich verpflichtend. Die Musiken werden in das ARD-Musik-Archiv mit Metadaten und Zuordnung zur Fernseh- und Hörfunk-Produktion gespeichert.“
Zugang: https://portal.ard-stern.de/
Format: unkomprimiertes Audio als PCM-WAV File, 16Bit/48 bzw. 44,1 kHz
Audiofiles: neue und alte Auftragskompositionen und Produktionen der ARD-Sender
ZDF
Für Fernseh-Produktionen, die vom ZDF für die Sender ZDF, ZDFinfo, ZDFneo, 3sat, KiKa, ARTE und DW beauftragt wurden, ist ein entsprechender Upload der Auftragskompositionen über das ZDF-Produzentenportal ab dem 1. Juni 2019 vertraglich verpflichtend. Die Musiken werden in das ZDF-Musik-Archiv zu Ihrer Vertragserfüllung mit Metadaten und Zuordnung zur Fernseh-Produktion gespeichert.
Zugang: https://produzentenportal.zdf.de
Formate: MP3, WAV, AAC, AIFF. Da die Audiodateien in einen 'Watch Folder' laufen, können auch andere Formate wie FLAC oder BMF manuell gewandelt werden.
Audiofiles: neue und alte Auftragskompositionen der ZDF-Sender
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Sender nach der genauen Vorgehensweise. Dort erhalten Sie auch Ihren persönlichen Zugang zum jeweiligen Upload-Portal.
GEMA
GEMA Mitglieder (Urheber und Verlage) und GVL Berechtigte (Label und Produzenten) sollten den Soundfile-Upload-Service der GEMA insbesondere für Auftragskompositionen vor dem 1. Juni 2019 und Musikproduktionen nutzen. Bitte laden Sie Ihre Audiodateien, die noch für die Verteilung des Geschäftsjahres 2019 im Hörfunk und Fernsehen berücksichtigt werden sollen, bis spätestens 31.01.2020 hoch. Nach dem Upload und Ihrer Freigabe für das „Monitoring von Musiknutzungen in Fernseh- und Hörfunk-Programmen“ werden die Soundfiles sofort an das neue Meldesystem von ARD, ZDF, DLR und DW übertragen.
Zugang: https://www.gema.de/portal
Formate: bevorzugt WAV und MP3 (320 kbps)
Audiofiles: Tracks für alle bei der GEMA angemeldeten Werke
Sie erreichen uns für Rückfragen:
- ARD-ZDF-Musikmeldung@hr.de
- MitgliederService@gema.de, Tel. +49 (0) 30 58 9999 58
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