14 August 2007

BITKOM verweigert Autoren gerechten Lohn und erteilt dem Willen des Gesetzgebers eine Absage

Am 31. Juli 2007 hat die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt in 22 Parallelverfahren der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gegen führende PC-Hersteller und -Importeure Einigungsvorschläge gemacht, nach denen pro Gerät EUR 15,-- zzgl. MWST für die private Vervielfältigung im Wege der Bild- und Tonaufzeichnung zu zahlen sind und zwar rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2002.
Gemäß seiner Presseerklärung vom 8. August 2007 zu der Entscheidung der Schiedsstelle lehnt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) eine Geräteabgabe im Grundsatz und der Höhe nach strikt ab.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, der geschäftsführenden Gesellschaft der ZPÜ, reagiert auf diese Haltung des BITKOM mit Unverständnis. Den Hinweis des BITKOM, dass die Vergütung zu einer zusätzlichen Belastung der Verbraucher führe, hält Heker für ein Scheinargument. "Die Verbraucher", so Heker, "werden von der Industrie doch bereits seit Jahren mit den den Rechteinhabern zustehenden Vergütungen belastet, die jedoch nicht an die Berechtigten abgeführt, sondern zur Steigerung ihrer Gewinne verwendet werden". Heker ist davon überzeugt, dass der mündige Verbraucher angesichts der Vorteile, die dieser durch das freie private Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke genießt, auch bereit ist, dafür eine im Verhältnis nur geringfügige Vergütung zu bezahlen. Geleitet von Gewinnmaximierung habe die Industrie daran, wie die Erklärung des BITKOM zeigt, jedoch kein Interesse. Damit zwingt BITKOM die Rechteinhaber, die ihnen zustehenden Ansprüche auf dem Gerichtsweg durchzusetzen. Der ihnen wie allen anderen Bürgern zustehende gerechte Lohn für ihre Arbeit bleibt ihnen damit auf Jahre verwehrt. Für die anstehende Urheberrechtsreform, die auf den Konsens zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie setzt, ist dies ein schlechtes Vorzeichen.

Die GEMA vertritt die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von EUR 874 Mio. für die Nutzung des Musik-Weltrepertoires (Geschäftsjahr 2006) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.


Verantwortlich:
Dr. Elfriede Rossori
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GEMA / Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte / Kommunikation

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