21 January 2010

Europäische Organisationen für Musikrechte schließen Vereinbarung über einheitliches digitales Berichtswesen (DDEX) für Online-Musikvertriebe

Fünf große Musikrechts-Organisationen haben zum Jahresbeginn vereinbart, zukünftig für eingehende Meldungen über Verkäufe von lizenzierten Online-Musikvertrieben einheitlich den DDEX Übermittlungs-Standard zu nutzen.
Digital Data Exchange (DDEX) wurde 2006 von Majorlabels, Online-Musikvertrieben und Musikrechte-Gesellschaften gegründet. Unternehmenszweck der DDEX ist es, durch standardisierte XML Übermittlungs-Formate den Datenaustausch innerhalb von Geschäftsprozessen mit digitalen Medieninhalten zu verbessern.

Die Organisationen für Musikrechte GEMA, CELAS GmbH, PAECOL GmbH, PRS for Music (Großbritannien) und SACEM (Frankreich) haben nun eine Erklärung unterzeichnet, in der sie die künftige gemeinsame Übernahme des DDEX-Standards vereinbaren.

Von den beteiligten Organisationen wurde gemeinsam ein standardisierter Satz von XML-Dateien entwickelt, um den Austausch von Informationen zwischen den Gesellschaften und ihren Lizenznehmern zu verbessern. Die fünf Partner erreichen dadurch eine Vereinheitlichung ihrer minimalen Anforderungen an die Nutzungsmeldungen ihrer Lizenznehmer. Online-Musikvertriebe können daher ihre Meldungen an alle Wahrnehmungsgesellschaften im gleichen Datenformat abgeben.

„Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein in Richtung einer Vereinheitlichung des Informationsflusses von Online-Vertrieben an Musikrechte-Gesellschaften, “ begrüßt Alexander Wolf, Co-Geschäftsführer der CELAS GmbH, die Absichtserklärung. „Jeder Vertrieb, der den DDEX Standard nutzt, kann an alle teilnehmenden Organisationen in der gleichen Weise berichten, damit sein Berichtswesen vereinfachen und seine Kosten minimieren“.

Ergänzend führt Nick Williamson, Co-Geschäftsführer der CELAS GmbH, an,  dass „Online-Vertriebe nicht länger jede einzelne Autorengesellschaft kontaktieren müssen, um deren technische Anforderungen zu klären, die dann in unterschiedlichen Standards für jede Organisation mündet.“

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA bekräftigt: „Andere Autorengesellschaften überarbeiten zurzeit ihr Set von XML Übermittlungs-Standards im Hinblick darauf, unsere Vereinbarung ebenfalls zu unterzeichnen. Wir gehen davon aus, dass die meisten Musikautorengesellschaften diesem gemeinsamen Abkommen in Kürze beitreten werden.“

Bernard Miyet, Geschäftsführer der SACEM: „DDEX wurde unlängst erweitert, so dass es jetzt auch möglich ist, Musiknutzungen für audiovisuelle Produktionen zu verwalten. Die teilnehmenden Wahrnehmungsorganisationen arbeiten nun daran, das Meldeverfahren von audiovisuellen Produktionen für Online-Vertriebe ebenfalls zu vereinfachen.“

„Mit unserem Abkommen und den daraus resultierenden technischen Standards unterstützen wir auch die paneuropäische Lizenzierung“, sagte Jeremy Fabinyi, kommissarischer Geschäftsführer der PRS for Music. „Welche Gesellschaft auch immer die Lizenzierung vornimmt, alle Online-Vertriebe können ihre Musiknut-zungen in einem Standard-DDEX-Format melden.“

Die Vereinbarung kann in Kürze über diesen Link abgerufen werden:
http://ddex.net/press_releases/10-01-22.htm

Die folgende Übersicht zeigt die Geschäftsmodelle, für die im Rahmen der Erklärung standardisierte Übertragungsformate definiert wurden:

Geschäftsmodell - Vertriebskanal - Nutzungsart
Pay-as-you-go - Internet - Permanenter Download
Pay-as-you-go - Handy -  Permanenter Download
Abonnement - Internet - Permanenter Download
Abonnement - Internet - Stream
Abonnement - Internet - Stream mit Werbeeinnahmen
Abonnement - Internet - Download mit Nutzungseinschränkung
werbefinanziert - Internet - Stream
werbefinanziert - Internet - Interaktiver Webcast
werbefinanziert - Internet - Nicht-interaktiver Webcast
werbefinanziert - Internet - Permanenter Download
werbefinanziert - Internet - Download mit Nutzungseinschränkung
Pay-as-you-go - Handy  - Klingelton
Pay-as-you-go - Handy  - Ringback-Ton

 

Kurzinformationen

CELAS- www.celas.eu Die CELAS GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der GEMA und ihrer englischen Schwestergesellschaft PRS for Music, das die europaweite Lizenzierung des anglo-amerikanischen mechanischen Repertoires von EMI Music Publishing im Bereich Online und Mobile Dienste umsetzt. Die Gründung von CELAS beruht auf der Online-Empfehlung der Europäischen Kommission vom 18. Oktober 2005.
GEMA - www.gema.de Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Text-autoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
PAECOL Die PEACOL GmbH setzt die europaweite Lizenzierung des anglo-amerikanischen mechanischen Repertoires von Sony/ATV Music Publishing im Bereich Online und Mobile Dienste um. Die Gründung von PAECOL beruht auf der Online-Empfehlung der Europäischen Kommission vom 18. Oktober 2005.
PRS for Music www.prsformusic.com PRS for Music ist die führende Verwertungsgesellschaft in Großbritannien. Sie vertritt 65.000 Textdichter, Komponisten und Musikverleger. Als Non Profit-Gesellschaft stellt sie sicher, dass Urheber für die Nutzung ihrer Musik eine angemessene Vergütung erhalten – unabhängig davon, wann und wo die Nutzung statt-findet.
SACEM www.sacem.fr Die SACEM wurde vor über 150 Jahren gegründet und ist damit die älteste Gesellschaft der Welt, die Musikrechteinhaber vertritt. Sie ist eine Non Profit-Organisation für Textdichter, Komponisten und Musikverleger. Ihre vorrangige Aufgabe ist es, Lizenzgebühren einzunehmen und an die Rechteinhaber zu verteilen. Sie hat sich als internationaler Partner und treibende Kraft in Sachen Rechtewahrnehmung etabliert. Weltweit gehören der SACEM heute über 130.000 Mitglieder an. Sie verwaltet 37 Mio. Werke.


DDEX www.ddex.net Digital Data Exchange wurde 2006 von Majorlabels, Online-Musikvertrieben und Musikrechte-Organisationen gegründet. Unternehmenszweck der DDEX ist es, durch standardisierte XML-Übermittlungs-Formate den Datenaustausch innerhalb von Geschäftsprozessen mit digitalen Medieninhalten zu verbessern. Diese Standards ermöglichen die Identifizierung von Informationen, die nötig sind, um digitale Medieninhalte an den Kunden zu verkaufen und die Erlöse aus diesen Verkäufen an die Unternehmen zurückzumelden. Über die gleichen Standards können dann die Online-Anbieter ihre Daten zu den Verkäufen an die Rechteinhaber bzw. deren Vertreter übermitteln. Ursprünglich lag der Fokus der Aktivitä-ten von DDEX auf der Musikbranche, zurzeit findet jedoch eine Ausweitung auf alle Branchen statt, die Berührungspunkte zur Musik haben.
Die Mitgliedschaft bei DDEX steht jeder Organisation und Firma offen, deren geschäftlicher Schwerpunkt im Bereich der digitalen Medien liegt.


Pressekontakt:
Bettina Müller, Unternehmenssprecherin, Leitung Kommunikation & PR,
E-Mail bmueller@gema.de, Telefon +49 89 48003-426

Isabel Palmtag, Pressereferentin,
E-Mail ipalmtag@gema.de , Telefon +49 89 48003-429