21 June 2013

GEMA lässt Flutopfer und Veranstalter von Benefizkonzerten nicht im Regen stehen

Die Hochwasserkatastrophe hat in großen Teilen Deutschlands für erhebliche Schäden und menschliche Tragödien gesorgt. Die GEMA wird – soweit ihr dies im gesetzlichen Rahmen möglich ist – ihren Lizenznehmern und Veranstaltern von Benefizkonzerten entgegenkommen.
Die Frage eines völligen Verzichts der GEMA auf Vergütungen war bereits bei früheren Naturkatastrophen Gegenstand von Erörterungen mit der Aufsichtsbehörde der GEMA. Ergebnis war und ist, dass Privatpersonen jederzeit spenden können. Der wirtschaftliche Verein GEMA verwaltet jedoch die Einnahmen für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke ihrer Mitglieder treuhänderisch. Daher können mit diesen Einnahmen keinerlei Spenden vorgenommen oder auf Tantiemen verzichtet werden. Spenden kann nur der Rechteinhaber selbst, nicht die von ihm zur treuhänderischen Wahrnehmung seiner Rechte beauftragte Organisation. Die GEMA muss sich vielmehr an die gesetzlichen Vorschriften des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes halten, wonach sie gleichermaßen dazu verpflichtet ist, die Erlaubnis zur Nutzung der Musik zu erteilen und für diese Nutzung eine angemessene, in vorgegebenen Tarifen festgelegte Vergütung zu verlangen. Ein völliger Verzicht auf die Vergütung der Urheber ist daher – trotz allen Verständnisses für die Lage in den Hochwassergebieten – aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht gestattet. Kunden mit Jahresverträgen:
Unseren betroffenen Kunden räumen wir ein verlängertes Zahlungsziel ein, Mahnschreiben unterbleiben. Ist die Bewirtschaftung eines Betriebes z.Zt. gänzlich unmöglich, werden die Verträge ausgesetzt bzw. es wird ein Teil der bereits gezahlten Lizenzvergütung zurückerstattet. Dies bedeutet, dass zum Beispiel ein Gastwirt, der aufgrund der Hochwasserkatastrophe keine Musiknutzungen durchführen kann, für einen bestimmten Zeitraum keine Vergütungen zu entrichten hat. Die Maßnahmen erfolgen immer in Absprache mit den Kunden. Benefizkonzerte:
Für Veranstaltungen zum ausschließlichen Zweck der Spendenauftreibung für Opfer der Hochwasserkatastrophe gewährt die GEMA in 2013 einen Sondernachlass von 25 Prozent. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Pressekontakt:
Gaby Schilcher, Fachreferentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: gschilcher@gema.de, Telefon: +49 89 48003-428