26 May 2017

GEMA-Mitgliederversammlung: Musikautoren und Verleger stimmen eindeutig für gemeinsame Beteiligung

Vom 22. bis 24. Mai 2017 fand in München die jährliche Mitgliederversammlung der GEMA statt. Beherrschendes Thema war die Neuregelung der Verlegerbeteiligung. Erstmals wurden die neuen elektronischen Mitwirkungsrechte für die Mitglieder der GEMA nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) umgesetzt. Im Rahmen der Hauptversammlung nahmen hr2-Kultur und SWR4 den Radiokulturpreis entgegen. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wählte der Aufsichtsrat Dr. Ralf Weigand zu seinem neuen Vorsitzenden, nachdem Prof. Dr. Enjott Schneider nach fünf Jahren den Vorsitz abgab.

Mit der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 ging die diesjährige Mitgliederversammlung der GEMA in München zu Ende. Rund 700 Komponisten, Textdichter und Verleger diskutierten und verabschiedeten wichtige Regelungen, die vor allem Fragen der künftigen Verteilung der Tantiemen betrafen. Entsprechend den Vorgaben des VGG hatten die Mitglieder erstmals die Möglichkeit, ihre Stimme im Vorfeld per E-Voting abzugeben oder sich in der Mitgliederversammlung vertreten zu lassen. Zudem konnten Mitglieder nach vorheriger Anmeldung die Versammlung ihrer Berufsgruppe sowie die Hauptversammlung per Live-Stream verfolgen. Die Premiere von Stellvertretung und digitaler Partizipation ist gelungen, ohne dass damit aber das bewährte Modell der persönlichen Teilnahme infrage gestellt wäre.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung: Im Fokus stand die Neuregelung der Verlegerbeteiligung

Gerichtliche Entscheidungen aus dem letzten Jahr hatten die Beteiligung von Musikverlagen in der GEMA in Frage gestellt und für Rechtsunsicherheit gesorgt. Nachdem der Gesetzgeber bereits korrigierend eingeschritten war, bestand in der Mitgliedschaft der GEMA unter den Autoren und Verlegern große Einigkeit, dass nur eine gemeinsame Beteiligung den Interessen aller Berufsgruppen gerecht wird. So befürworteten die Komponisten, Textdichter und Verleger nahezu einmütig die Neuregelung der gemeinsamen Beteiligung von Urhebern und Verlegern in der GEMA. Die Ausschüttungen der GEMA an Verleger sind damit wieder auf eine verlässliche rechtssichere Grundlage gestellt.

Aufsichtsrat: Neuer Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender

Prof. Dr. Enjott Schneider, seit 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der GEMA, kündigte in der Hauptversammlung an, für dieses Amt nicht wieder kandidieren zu wollen. Die in München versammelten Mitglieder der GEMA dankten Prof. Schneider, der weiterhin Aufsichtsratsmitglied bleibt, mit lang anhaltendem Beifall. Zu seinem Nachfolger wählte der Aufsichtsrat in einer Sitzung im Nachgang zur Hauptversammlung Dr. Ralf Weigand aus der Berufsgruppe der Komponisten. Zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden für die Berufsgruppe der Textdichter wählte der Aufsichtsrat Stefan Waggershausen, der in diesem Amt auf den kürzlich verstorbenen Frank Dostal folgt. Für die Berufsgruppe der Musikverleger wurde Karl-Heinz Klempnow als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender wiedergewählt. Außerdem wurde Rudolf Müssig als ordentliches Aufsichtsratsmitglied der Textdichter von der Mitgliederversammlung bestätigt.

Die Pressemitteilung mit weiteren Details zur Mitgliederversammlung sowie den Bericht des Vorstandsvorsitzenden Dr. Harald Heker ist hier zu finden.