Die GEMA und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen haben einen neuen Pauschalvertrag geschlossen, der Vereine bei der Durchführung ehrenamtlich organisierter Veranstaltungen unterstützt und das ehrenamtliche Engagement im Land stärkt. Die Vergütung für die Musiknutzung wird künftig vom Land übernommen. Die Vereinbarung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Mit dem neuen Pauschalvertrag stärken die GEMA und Nordrhein-Westfalen die Förderung des Ehrenamts weiter. Ziel ist es, Vereine und ehrenamtlich getragene Organisationen bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen zu unterstützen. Veranstaltungen sind weiterhin bei der GEMA anzumelden, die Rechte zur Musiknutzung werden jedoch im Rahmen des Pauschalvertrags abgegolten, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
„Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum: Wo Ehrenamt Gemeinschaft schafft, wollen wir Hürden abbauen. Deshalb heißt es künftig: Gebühren off, Music on. Mit dem neuen GEMA-Pauschalvertrag entlasten wir die vielen Vereine und ehrenamtlich engagierten Menschen in Nordrhein-Westfalen ganz konkret. Gerade kleinere Vereine profitieren davon, dass künftig mehr Geld für die eigentliche Vereinsarbeit eingesetzt werden können und weniger in Gebühren fließen. Unsere Vereine, Initiativen und Ehrenamtlichen sorgen jeden Tag dafür, dass Menschen zusammenkommen, Brauchtum gepflegt wird und Zusammenhalt wächst. Dieses Engagement verdient starke Unterstützung und verlässliche Rahmenbedingungen. Mit dem Vertrag schaffen wir mehr Freiraum für das, was Nordrhein-Westfalen stark macht: gelebte Gemeinschaft vor Ort. Ausgenommen sind Schützen- und Karnevalsumzüge. Aber auch hier stehen wir mit der GEMA im Austausch, um weitere Verbesserungen für das Ehrenamt zu erreichen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Yvonne Pietsch, Lead Commercial Partnerships bei der GEMA, ergänzt: „Mit dem neuen Pauschalvertrag setzen wir gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein starkes Zeichen für das Ehrenamt. Musik bringt Menschen zusammen, schafft Gemeinschaft und bereichert das gesellschaftliche Leben vor Ort. Gleichzeitig sorgt die Vereinbarung dafür, dass die Urheberinnen und Urheber der Musik für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. So stärken wir die kulturelle Vielfalt und das ehrenamtliche Engagement in Nordrhein-Westfalen. Wir freuen uns, diesen Weg gemeinsam mit dem Land zu gehen.“
Von der Vereinbarung profitieren gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Der Pauschalvertrag gilt für bestimmte Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, sofern diese vorab bei der GEMA angemeldet werden und die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Vertrag abrechnen. Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal der GEMA.
Ausgenommen sind unter anderem Konzerte, Theateraufführungen, Sportveranstaltungen mit Musik, Musiknutzungen ohne Veranstaltungscharakter sowie Veranstaltungen politischer Parteien und Wählervereinigungen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA haben zudem vereinbart, die Situation von Brauchtumsveranstaltungen, insbesondere Karnevals- und Schützenfestumzügen, bis Ende 2026 gemeinsam zu prüfen.