GEMA entwickelt Konzepte zur Förderung junger Urheber.
Die GEMA hat die Impulse des Schlussberichts der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags aufgegriffen und die an sie und die übrigen Verwertungsgesellschaften gerichteten Handlungsempfehlungen mit Vertretern der Politik ausführlich diskutiert. Die Ergebnisse wurden in einer Stellungnahme zusammengeführt und am 3.3.2009 in Berlin im Rahmen eines Parlamentarischen Abends präsentiert.
In seinem Vortrag vor Abgeordneten des Deutschen Bundestags äußerte sich der Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker dabei zu den wesentlichen Inhalten der Stellungnahme: die europäische Dimension der kollektiven Rechtewahrnehmung, der Außendienst der GEMA und die Tarife für Live-Musikveranstaltungen mit besonderem Schwerpunkt auf der Nachwuchsförderung sowie der Kulturauftrag der GEMA.
„Die Solidargemeinschaft der Musikautoren und Musikverlage ist sich von jeher ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst“, so Dr. Harald Heker. „Wir möchten zukünftig auch diesen Teil unseres Auftrags noch aktiver und öffentlich wahrnehmbarer gestalten. Die Voraussetzung für all unsere Aktivitäten ist der gesellschaftliche und politische Konsens darüber, dass Urheber stets angemessen an den Erlösen aus Nutzungen ihres kreativen Schaffens beteiligt werden müssen. Der Bericht der Enquete-Kommission trägt dem Rechnung, indem er das System der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften befürwortet.“
In diesem Zusammenhang hat die GEMA drei Konzepte zur Förderung junger Urheber im Bereich der Unterhaltungsmusik ausgearbeitet:
Als Konzept I wurde ein neuer Vergütungssatz für kleinere Veranstaltungsorte („Spielstätten“), die auf dem Gebiet der musikalischen Nachwuchsarbeit aktiv sind, entwickelt.
Das Konzept II betrifft Veranstalter, die regelmäßig unter die Härtefallnachlassregelung, aber nicht unter den neuen Spielstättentarif fallen. Mit diesen Veranstaltern kann ab sofort eine neue Vereinbarung geschlossen werden. Sie stellt eine erhebliche administrative Vereinfachung bei der Anwendung der Härtefallnachlassregelung dar und bringt gleichzeitig mehr Planungssicherheit für die Veranstalter.
Das Konzept III zielt auf die Förderung von Spielstätten ab, deren Veranstalter nicht die Voraussetzungen für den neuen Nachwuchs-Tarif erfüllen, die aber neben der Durchführung von Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter auch eine aktive Nachwuchsförderung und Kulturarbeit leisten. Das Konzept soll – vorbehaltlich der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen – in einem Pilotprojekt in Kooperation mit dem Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen getestet werden.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt:
Bettina Müller, Unternehmenssprecherin und Leitung Kommunikation & PR,
E-Mail: bmueller@gema.de, Tel.: 089 / 4 80 03-426
Isabel Palmtag, E-Mail: ipalmtag@gema.de, Tel.: 089 / 4 80 03-429
In seinem Vortrag vor Abgeordneten des Deutschen Bundestags äußerte sich der Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker dabei zu den wesentlichen Inhalten der Stellungnahme: die europäische Dimension der kollektiven Rechtewahrnehmung, der Außendienst der GEMA und die Tarife für Live-Musikveranstaltungen mit besonderem Schwerpunkt auf der Nachwuchsförderung sowie der Kulturauftrag der GEMA.
„Die Solidargemeinschaft der Musikautoren und Musikverlage ist sich von jeher ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst“, so Dr. Harald Heker. „Wir möchten zukünftig auch diesen Teil unseres Auftrags noch aktiver und öffentlich wahrnehmbarer gestalten. Die Voraussetzung für all unsere Aktivitäten ist der gesellschaftliche und politische Konsens darüber, dass Urheber stets angemessen an den Erlösen aus Nutzungen ihres kreativen Schaffens beteiligt werden müssen. Der Bericht der Enquete-Kommission trägt dem Rechnung, indem er das System der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften befürwortet.“
In diesem Zusammenhang hat die GEMA drei Konzepte zur Förderung junger Urheber im Bereich der Unterhaltungsmusik ausgearbeitet:
Als Konzept I wurde ein neuer Vergütungssatz für kleinere Veranstaltungsorte („Spielstätten“), die auf dem Gebiet der musikalischen Nachwuchsarbeit aktiv sind, entwickelt.
Das Konzept II betrifft Veranstalter, die regelmäßig unter die Härtefallnachlassregelung, aber nicht unter den neuen Spielstättentarif fallen. Mit diesen Veranstaltern kann ab sofort eine neue Vereinbarung geschlossen werden. Sie stellt eine erhebliche administrative Vereinfachung bei der Anwendung der Härtefallnachlassregelung dar und bringt gleichzeitig mehr Planungssicherheit für die Veranstalter.
Das Konzept III zielt auf die Förderung von Spielstätten ab, deren Veranstalter nicht die Voraussetzungen für den neuen Nachwuchs-Tarif erfüllen, die aber neben der Durchführung von Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter auch eine aktive Nachwuchsförderung und Kulturarbeit leisten. Das Konzept soll – vorbehaltlich der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen – in einem Pilotprojekt in Kooperation mit dem Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen getestet werden.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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Bettina Müller, Unternehmenssprecherin und Leitung Kommunikation & PR,
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