28 September 2017

Konzerttarif 2018: GEMA und Konzertverbände einigen sich auf neuen Tarif

Die GEMA und die Konzertverbände haben die Verhandlungen zum Konzerttarif (U-K) erfolgreich abgeschlossen. Wesentliche Neuerungen sind die veränderte Berechnungsgrundlage des Tarifs und das Prüfrecht der GEMA. Der Tarif für Konzerte gilt ab 1. Januar 2018.

Die Einigung zwischen der GEMA und den Konzertverbänden, vertreten durch den Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. und den Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V., regelt die Lizenzierung von Konzerten ab 1. Januar 2018.

Die Struktur des Tarifs bleibt unverändert. Differenziert wird weiterhin zwischen kleinen Konzerten bis 2.000 Besuchern, mittelgroßen Konzerten bis zu 15.000 Besuchern und großen Konzerten mit mehr als 15.000 Besuchern. Geändert hat sich aber die Berechnungsgrundlage des Tarifs U-K. Im neuen Tarif wird klargestellt, dass im Kartenpreis enthaltene Leistungen (wie z.B. Campinganteile bei Festivalveranstaltungen) zur Berechnung der Vergütung herangezogen werden. Dies gilt ebenso bei Zusatzleistungen, die nur in Verbindung mit dem gekauften Ticket Gültigkeit erlangen. Die Tarifhöhe wird zukünftig nicht mehr auf Basis der Brutto-, sondern der Nettoumsätze ermittelt. Als Ausgleich hierfür wurde der Vergütungssatz wie folgt erhöht:

Anzahl der
Konzertbesucher
Bis 31.12.2017
Vergütung in % der Bruttoumsätze
aus dem Kartenverkauf
Ab 1.1.2018
Vergütung in % der Nettoumsätze
aus dem Kartenverkauf
bis zu 2.000 Personen 5,00 % 5,75 %
bis zu 15.000 Personen 7,20 % 7,60 %
über 15.000 Personen 7,65 % 8,00 %

Einen wesentlichen Verhandlungserfolg sieht Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, im neu vereinbarten Prüfrecht der GEMA: „Mit dem neuen Tarif U-K konnten wir erstmals ein Prüfrecht der für die Lizenzierung relevanten Unterlagen der Konzertveranstalter durchsetzen. Für die Arbeit der GEMA ist dies ein wichtiger Schritt. Gerade in dem sich stark entwickelnden Markt des Ticketvertriebs, Stichwort Secondary Ticketing, ist dieses Prüfrecht für die Bewertung einer angemessenen Entlohnung der Musikurheber von großer Bedeutung.“

Die GEMA verhandelt die Vergütungssätze im Interesse ihrer 70.000 Mitglieder, darunter Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Eine angemessene Vergütung ihrer Musikwerke auf Konzerten ist für sie von großer Bedeutung. Die Intensität der Musiknutzung ist bei Konzerten am höchsten, die Musikautoren selbst stehen jedoch nur selten auf der Bühne. Ihre Kompositionen und Texte werden oftmals von Interpreten gesungen. Deshalb ist es so wichtig, dass auch die Urheber angemessen an den Ticketeinnahmen beteiligt werden.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 70.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Ein Portrait von Ursule Goebel, Pressekontakt der GEMA.
Name:
Ursula Goebel
Position:
Director of Communications
Telephone:
+49 89 48003 426