Gewährung des Mengennachlasses ab 2024 in Verbindung mit der Anmeldung über das Onlineportal

Die GEMA gewährt in den nachfolgenden Tarifen bei vorherigem Abschluss von Jahrespauschalverträgen bzw. Kontingenten Nachlässe auf die Menge von gleichartigen Musiknutzungen:

  • E                            
  • M-V
  • U-K
  • U-V
  • U-V-KS
  • Z*

In den letzten Jahren hat die GEMA mit dem Bereich „Preisrechner & Anmeldung“ im Onlineportal digitale Standards etabliert und eine einfache Möglichkeit zur digitalen Anmeldung von Musiknutzungen geschaffen. 

Ab dem 01.01.2024 knüpft die GEMA die Gewährung des Nachlasses an die rechtzeitige und korrekte Anmeldung über das Onlineportal, insoweit die Musiknutzung im Onlineportal abgebildet wird.
Wird eine Musiknutzung nicht über das Onlineportal gemeldet, wird diese zukünftig ohne Abzug des Nachlasses in den Jahrespauschalvertrag bzw. das Kontigent aufgenommen.

Alle Kundinnen und Kunden mit bereits bestehenden Jahrespauschalverträgen bzw. Kontingenten werden hierzu von der GEMA zu Jahresbeginn kontaktiert.  

*Dieser Tarif wird noch nicht im Onlineportal abgebildet.