Hier unterscheiden wir zwei Fälle:
1. Vorm Absenden der Anmeldung:
Bevor Sie die Anmeldung Ihrer Veranstaltung absenden, haben Sie die Möglichkeit, im Kommentarfeld Ihre tatsächlichen kalkulatorischen Kosten detailliert anzugeben. Bitte listen Sie die kalkulatorischen Kosten so spezifisch wie möglich auf.
Ein Beispiel für eine Auflistung einer Gaststätte:
Arrangement-Preis gesamt pro Person: 65 €
Aperitif/Begrüßungsdrink: 5 €
Speisen: 35 €
Getränke: 15 €
Deko, Feuerwerk etc.: 5 €
Musikanteil: 5 €
In dem Fall können wir die tatsächlichen kalkulatorischen Kosten bei der Rechnungsstellung berücksichtigen und werden nicht die pauschale Drittelregelung anwenden. Der Rechnungsbetrag wird im Regelfall vom angezeigten Preis im Preisrechner abweichen.
Ein Beispiel für eine Diskothek:
Gesamtpreis: 15 €
Getränkegutschein: 11 €
Wichtig hier: Wir können einen im Eintrittsgeld enthaltenen Getränkegutschein nur dann vom Eintrittsgeld abziehen, wenn dieser auf das gesamte Getränkeangebot eingelöst werden kann und nicht personengebunden ist. D. h., auch jeder andere Gast muss ihn einlösen können. Ist beides der Fall, können wir die tatsächlichen kalkulatorischen Kosten bei der Rechnungsstellung berücksichtigen. Wir wenden also nicht die pauschale Drittelregelung an. Der Rechnungsbetrag wird im Regelfall vom angezeigten Preis im Preisrechner abweichen.
2. Nach dem Absenden der Anmeldung:
Haben Sie Ihre Anmeldung bereits versendet? Im Onlineportal können Sie das nachträglich korrigieren. Gehen Sie hierfür in Ihre Veranstaltungsübersicht. Wählen Sie die Funktion Änderung beantragen bei der betroffenen Veranstaltung aus und geben Sie den Grund Falsche Tarifmerkmale an. Dort haben Sie im Bemerkungstext die Möglichkeit, Ihre Kalkulation nach dem o. a. Schema aufzuführen. Alternativ können Sie einen entsprechenden Nachweis als pdf hinzufügen.
Wir werden dies dann entsprechend berücksichtigen und ggf. bereits erstellte Rechnungen korrigieren.