Wenn Sie GEMA-Mitglied werden möchten, stellen Sie einen Aufnahmeantrag. Erfüllen Sie als Antragsteller alle notwendigen Kriterien, erhalten Sie von der GEMA Ihren Berechtigungsvertrag. Mit der Unterzeichnung des Vertrags sind Sie GEMA-Mitglied.
Der Berechtigungsvertrag wird auf die Dauer von drei Jahren geschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere drei Jahre, wenn er nicht ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist gekündigt wird. Bevor Sie sich für Ihre GEMA-Mitgliedschaft entscheiden, sollten Sie für sich einige Punkte klären.
Wann ist eine GEMA-Mitgliedschaft für mich finanziell sinnvoll?
Wenn Ihre eigenen musikalischen Werke im laufenden Jahr veröffentlicht werden oder die gewerbliche Verwertung unmittelbar bevorsteht.
Bitte beachten: Als GEMA-Mitglied übertragen Sie der GEMA die Nutzungsrechte aller Ihrer Werke. Das bedeutet aber auch, dass Sie bei der GEMA als Nutzer Ihrer eigenen Werke eine Lizenz erwerben. Das tritt dann ein, wenn Sie zum Beispiel selbst Konzertveranstalter Ihrer eigenen Konzerte sind, CDs selbst herstellen oder im Internet zu kommerziellen Zwecken veröffentlichen/streamen.
Was kostet mich die GEMA-Mitgliedschaft?
Der Mitgliedsbeitrag ist für alle Mitglieder gleich. Er beträgt für Urheber 50,00 € und für Musikverleger 100,00 €. Für die Aufnahme in die GEMA fällt eine einmalige Aufnahmegebühr an. Urheber zahlen dafür 90,00 € (zzgl. 19% USt; ergibt 107,10 €) und Musikverleger 180,00 € (zzgl.19% USt; ergibt 214,20 €).
Mit welchem Status beginne ich die GEMA-Mitgliedschaft?
Musikurheber und -verleger beginnen mit der außerordentlichen Mitgliedschaft.
Welchen Status kann ich im Laufe meiner GEMA-Mitgliedschaft erreichen und welcher ist für mich sinnvoll?
Wollen Sie vorrangig von der kollektiven Rechteverwertung – also von den Tantiemen – profitieren, genügt die außerordentliche Mitgliedschaft. Diese Mitglieder bilden die mit Abstand größte Gruppe innerhalb der GEMA.
Die ordentliche Mitgliedschaft können Sie erst nach einer fünfjährigen außerordentlichen Mitgliedschaft und einem bestimmten Mindestaufkommen beantragen. Als ordentliches Mitglied erwerben Sie gleichzeitig Rechte und Pflichten. Ordentliche Mitglieder haben bspw. Stimmrecht bei der GEMA-Mitgliederversammlung und können unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der GEMA-Sozialkasse und dem GEMA-Fonds zur Alterssicherung kommen.