So melden Sie Ihr Festival bei der GEMA an
Niemand bringt so viele Menschen zusammen. Nur die Musik.
Festivals sind die Highlights des Sommers. Zu Tausenden pilgern Musikbegeisterte zu den Kultstätten. Ankommen und über das Gelände schlendern, liebgewonnene Rituale pflegen, von früh (= mittags) bis spät gute Musik hören, im Staub, Schlamm und überall sonst tanzen, Spaß haben und – den Alltag ganz weit hinter sich lassen. Möglich wird das durch die Künstlerinnen, die Bands und DJs, die mit Ihrer Musik die Bühne zum Beben bringen. Die Schöpfer der Musik zählen dazu – ob sie nun selbst im Scheinwerferlicht stehen oder nicht. Indem Sie Ihr Festival bei uns, der GEMA, anmelden, sorgen Sie dafür, dass die Musikschaffenden für ihre Arbeit fair entlohnt werden.
Ob Rock- oder Elektro: nur ein Tarif für Musikfestivals
Egal ob Rockfestival oder Elektrofestival, für Musikfestivals gilt der Tarif U-K. U steht für Unterhaltungsmusik, K für Konzert. Anmelden können Sie den Tarif im Onlineportal.
So melden Sie Ihr Festival im Onlineportal an
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Den Preis für Ihre Veranstaltung ermitteln
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Daten eingeben und Anmeldung abschließen
So reichen Sie Ihre Setlist online ein
In dem Video erfahren Sie, wie Sie für Veranstaltungen eine Setlist einreichen oder diese Aufgabe an die Bands delegieren.
Erhalten wir die Setlist (Musikfolge) von Ihnen als Veranstaltenden nicht fristgerecht, müssen wir zusätzlich 10 % der GEMA Vergütung in Rechnung stellen. Warum das so ist.
Ohne Setlist geht es nicht
Auftritt mit Konzert-Charakter: der DJ Live Act
Die Musik, die der DJ auflegt, erfolgt vor einem Publikum, das sich vorrangig zu diesem Zweck versammelt hat. Die Musik steht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Der Auftritt des DJs hat also den Charakter eines Konzerts. Für die Veranstaltung gilt daher der gleiche Tarif wie bei Konzerten mit Unterhaltungsmusik – der Tarif U-K.
Warum muss ich als Festival-Veranstalter an die GEMA zahlen?
Sie fragen sich vielleicht, warum Sie für Ihr Festival Geld an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 95.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. auf Festivals.
Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.
An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?
Sie haben noch Fragen rund ums Thema Festival? Viele beantworten wir in unseren FAQ. Falls Sie dort nicht fündig werden, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an festival@gema.de.
FAQ – häufige Fragen zur GEMA Anmeldung für Festivals
Musikfestivals sind in der Regel jährlich wiederkehrende musikalische Großveranstaltungen, die meistens mehrere Tage dauern.
Dabei treten Bands, DJs, Künstlerinnen und Künstler auf und spielen überwiegend ihr eigenes Repertoire.
Bei einem Musikfestival können auch mehrere Konzerte nacheinander stattfinden, wobei jeder Auftritt als Konzert für sich allein stehen kann.
Wenn Sie eine Lizenz erwerben, sorgen Sie dafür, dass die Musikschaffenden fair bezahlt werden. Und gleichzeitig sind Sie mit dafür verantwortlich, dass Menschen auch in Zukunft die Musik schreiben und spielen, die wir lieben. Denn hinter der kreativen Leistung der Komponisten und Textdichterinnen steckt harte Arbeit. Wie das Patentrecht Erfinderinnen und Erfinder schützt, so schützt das Urheberrecht die Musikschaffenden.
Wir schützen das geistige Eigentum unserer Mitglieder, vertreten ihre Interessen und sichern ihnen so ihr Einkommen, wenn ihre Werke von anderen genutzt werden.
Lizenzen für Festivals berechnen wir nach dem Tarif U-K. Dabei steht das U für Unterhaltungsmusik. Die Preise sind die gleichen wie bei Konzerten der Unterhaltungsmusik.
Alle wichtigen Informationen finden Sie kompakt und übersichtlich im Tarif U-K.
Für Elektrofestivals berechnen wir die gleichen Preise wie für Konzerte mit Unterhaltungsmusik.
Der Preis, den wir für Ihre Lizenz berechnen, hängt von zwei Kriterien ab:
- Ihre Einnahmen aus dem Kartenverkauf
- der Besucherzahl des Festivals
Dabei gilt folgende Staffelung:
- bis zu 2.000 Personen: 5,75 % der Einnahmen
- bis zu 15.000 Personen: 7,60 % der Einnahmen
- über 15.000 Personen: 8,00 % der Einnahmen
Außerdem gibt es Mindestpreise, die wir für jede Veranstaltung berechnen, ganz egal, wie Ihre Umsätze unterm Strich aussehen:
- bis zu 150 Personen: 25,10 €
- bis zu 300 Personen: 50,20 €
- je weitere 150 Personen: 25,10 €
Die Preise für Musiknutzungen berechnen wir pro Festival. Dabei hängt der Preis, den wir für Ihre Lizenz berechnen, vor allem von Ihren Einnahmen aus dem Kartenverkauf ab.
Und noch ein paar Details sind wichtig:
- Umsatzsteuer, Vorverkaufs- und Systemgebühren werden vom Kartenpreis abgezogen.
- Weitere im Kartenpreis enthaltene Leistungen dürfen nicht vom Kartenpreis abgezogen werden (z. B. für Campinganteile bei Festivalveranstaltungen, Farbbeutel, T-Shirts bei Holi-Festivals u. Ä.).
- Umsätze aus Leistungen, die nur in Verbindung mit einem gekauften Ticket möglich sind, werden zu den Umsätzen aus dem Kartenverkauf addiert (z. B. gesonderte Campingkarten u. Ä.).
- Produkte oder Leistungen, die im Rahmen der Festivals unabhängig von den Eintrittskarten erworben werden können, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt (z. B. Tickets für Parkplätze, T-Shirts etc.).
Um sicherzugehen, dass all Ihre Angaben richtig bzw. vollständig sind und damit Sie immer die richtigen Preise zahlen, haben wir rechtlich die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Veranstaltung anzusehen.
Die Preise für die Musiknutzung umfassen nur das Festival mit dem Umfang, den Sie uns gemeldet haben.
Falls Sie diese Musik in andere Räume oder Locations übertragen, brauchen Sie dafür von uns eine zusätzliche Lizenz.
Wichtig für Sie: Grundsätzlich sind Nutzungen von Musik nur dann im Preis unserer Lizenz enthalten, wenn es dazu auch einen passenden Vertrag zwischen den Veranstaltenden und den Künstlerinnen und Künstlern gibt, die die Werke spielen.
Bei Festivals mit überwiegend freiem Zutritt addieren wir zusätzlich zum eventuell erzielten Kartenumsatz folgende Kosten:
- die Bezahlung der Künstlerinnen und Künstler
- alle direkten Produktionskosten, wie z. B. Kosten für Bühnenaufbau und -abbau, Mietkosten, Technik- und Lichtkosten, Security, Werbung u. Ä.
Diesen Betrag nehmen wir dann anstelle der Einnahmen als Basis, um zu berechnen, was Sie für Ihre Lizenz zahlen. Danach sind die Kosten genauso gestaffelt, wie bei Festivals mit Eintritt.
Festivals ohne Eintritt können z. B. Werbeveranstaltungen, Produktpräsentationen, „Umsonst und draußen-Festivals“ u. Ä. sein.
Bei zusätzlichen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen und geldwerten Vorteilen berechnen wir zusätzlich 7 % auf den Umsatz durch den Kartenverkauf (bzw. auf die Bezahlung der Künstlerinnen und Künstler und Produktionskosten bei Festivals mit überwiegend freiem Eintritt).
Das gilt z. B., wenn Sie Geld durch Werbung, Sponsoring, öffentliche Förderungen oder damit vergleichbare Zuwendungen bekommen.
Wichtig: Informieren Sie uns immer vor Beginn der Veranstaltung, wenn Sie im Rahmen Ihres Festivals solche zusätzlichen Einnahmen haben.
Medienkooperationen oder Sachzuwendungen zählen nicht als geldwerter Vorteil, wenn Sie als Veranstalter weder direkt noch indirekt Geld von Dritten erhalten.
Bitte melden Sie uns Ihre Veranstaltung immer schon vorab an. Nach dem Festival brauchen wir außerdem noch folgende Informationen von Ihnen:
- alle Setlists
- den Umsatz aus dem Kartenverkauf
- die Anzahl der Besucherinnen und Besucher
Wichtig für Sie: Bitte schicken Sie uns diese Angaben innerhalb von sechs Wochen nach dem Festival.
Wenn wir nichts von Ihnen hören oder erst zu spät, dann berechnen wir Ihren Kartenumsatz selbst. Dabei gehen wir dann von der größtmöglichen Besucherzahl und dem höchsten Eintritt aus.
Wichtig für Sie: Nachlässe bei Jahrespauschal- und Gesamtverträgen können wir Ihnen nur dann geben, wenn Sie uns Ihr Festival vorab angemeldet haben und Sie uns die zusätzlichen Informationen rechtzeitig melden.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auch im Tarif U-K.
Wenn Sie Mitglied einer Organisation sind, mit der wir einen Gesamtvertrag haben, bekommen Sie einen Nachlass, der je nach Vertrag unterschiedlich hoch ist.
Außerdem können Sie Jahrespauschalverträge abschließen. Das ist beispielsweise interessant für Sie, wenn Sie neben Ihrem Festival im gleichen Jahr noch andere Veranstaltungen durchführen, die unter den Konzert-Tarif (Tarif U-K) fallen.
Mit einem Jahrespauschalvertrag erhalten Sie folgende Preisnachlässe:
- bis 10 Veranstaltungen: kein Nachlass
- bis 30 Veranstaltungen: 10 % Nachlass (gerechnet ab der 11. Veranstaltung)
- ab der 31. Veranstaltung: 14,5 % Nachlass (gerechnet ab der 31. Veranstaltung)
Die erste Veranstaltung ist in dieser Aufstellung immer diejenige, die als erste im Kalenderjahr stattgefunden hat. Die Nachlässe gelten immer für die chronologische Reihenfolge, in der Sie die Festivals oder Konzerte durchführen.
Für das Livestreaming Ihres Festivals bieten wir Ihnen eine Lizenz im Tarif VR-OD 15 an. Neben der Liveausstrahlung können die Zuschauer den Stream dabei auch anhalten und zurückspulen.
Möchten Sie den Stream über einen längeren Zeitraum abrufbar machen können Sie außerdem eine Lizenz im Tarif VR-OD 10 erwerben.
Das heißt, dass die Musikwiedergabe des DJs für ein vorrangig zu diesem Zweck versammeltes Publikum erfolgt und im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht. Der Auftritt des DJs hat also den Charakter eines Konzerts, und für die Veranstaltung gilt der gleiche Tarif wie für Konzerte mit Unterhaltungsmusik – der Tarif U-K.
Wenn ein DJ dagegen Hintergrund- oder Pausenmusik abspielt oder Musik nur einsetzt, um bestimmte Programmpunkte bzw. Aktionen zu unterstützen, gilt das nicht als Konzertcharakter.
Wichtig: Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter muss uns immer nachweisen, dass der DJ-Act Konzertcharakter hat.
Alle Informationen dazu im Detail finden Sie in unserem Verteilungsplan:
§ 87a DJ-Acts mit Konzertcharakter
Bei der Verteilung nach Veranstaltungen gemäß § 86 werden auch den Formatvorgaben der GEMA entsprechende Nutzungsmeldungen zu mechanischen Wiedergaben durch DJs berücksichtigt, soweit die Musikwiedergabe für ein vorrangig zu diesem Zweck versammeltes Publikum erfolgt und im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht (DJ-Acts mit Konzertcharakter). Nicht unter diese Bestimmung fallen z. B. Wiedergaben als Hintergrund-, Pausen und Füllmusik. Der Konzertcharakter ist durch den Veranstalter zu bestätigen.
Die Setlist ist eine Liste mit allen Songs einer Band bzw. einer Künstlerin, die auf einem Konzert oder Festival gespielt werden. Mithilfe der Setlist wissen wir, wessen Musik wann und wo gespielt wurde, und können die Einnahmen aus Lizenzen an die richtigen Urheberinnen und Urheber als Tantiemen auszahlen.
Folgende Angaben müssen auf der Setlist stehen:
- Name der Band/des Künstlers
- alle gespielten Lieder (inkl. Zugaben)
- Datum und Ort des Auftritts
- Ihre Kundennummer
- bei Coversongs: Urheber/Interpret der Originalversion des Songs
Im besten Fall sagen Sie uns noch die Uhrzeit des Auftritts und die Werknummern der gespielten Musik.
Damit wir allen Urheberinnen und Urhebern auch faire Tantiemen auszahlen können, brauchen wir bei Liveauftritten von jeder Band/jeder Künstlerin/jedem DJ-Liveact eine Setlist.
Ein Beispiel: Bei einem Festival treten auf insgesamt 3 Bühnen verschiedene Künstlerinnen und Künstler auf. Dafür benötigen wir für alle durchgeführten Auftritte auf allen 3 Bühnen eine Setlist.
Kurz und knapp: Für DJ-Liveacts benötigen wir von Ihnen immer eine Setlist, damit wir die Tantiemen fair auszahlen können. Für alle anderen DJ-Auftritte müssen Sie keine Setlists einreichen.
Das ist der Unterschied: Ein DJ spielt Tonträger (Vinyls, CDs, MP3) von anderen Produzentinnen/Künstlern und mischt diese in seinem DJ-Set professionell ineinander. Bei einem Liveact dagegen spielen die Künstlerinnen und Künstler fast ausschließlich Kompositionen und Liveremixe, mischen diese ineinander und verändern sie.
Wenn wir keine oder nicht alle Setlists von Ihnen bekommen, können wir das Geld aus den Lizenzgebühren für das Festival entweder gar nicht, nicht fair oder viel zu spät an die richtigen Urheberinnen und Urheber auszahlen. Und genau das können Urheberinnen und Urheber jederzeit bei uns reklamieren.
Für uns bedeutet das: Viel Aufwand und hohe Kosten, weil wir Tantiemen, die wir bereits ausgezahlt haben, ggf. zurückfordern, neu berechnen und verteilen müssen.
Deswegen gilt: Sollten wir innerhalb von sechs Wochen nach dem Festival keine Setlist von Ihnen bekommen, berechnen wir Ihnen 10 % des Betrags, den Sie für die Lizenz bezahlt haben, zusätzlich. Mögliche Gesamtvertragsnachlässe spielen dabei keine Rolle.
Wichtig für Sie: Wir benötigen Ihre Setlists in jedem Fall, auch wenn Sie diese erst nachträglich einreichen.
Wenn wir keine oder nicht alle Setlists von Ihnen bekommen, können wir das Geld aus den Lizenzgebühren des Festivals entweder gar nicht, nicht fair oder viel zu spät an die jeweiligen Urheberinnen und Urheber auszahlen. Und genau das können Urheberinnen und Urheber jederzeit bei uns reklamieren.
Für uns bedeutet das: Viel Aufwand und hohe Kosten, weil wir Tantiemen, die wir bereits ausgezahlt haben, neu berechnen und verteilen müssen.