Musik in Senioreneinrichtungen bei der GEMA anmelden

Eine Quelle der Freude. Steckt in jedem Lautsprecher.

Ob im Alten- oder Pflegeheim, in einer Seniorenresidenz, Tagespflege oder ähnlichen Einrichtung: Musik macht Freude, fördert die Geselligkeit, kann schöne Erinnerungen wecken und ist meist eine willkommene Abwechslung. In Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen oder in der Cafeteria Ihrer Einrichtung kommt sie als Hintergrundmusik zum Einsatz. Höhepunkte sind Veranstaltungen mit Musik, z. B. Sommerfeste, der Tag der offenen Tür, Konzerte oder Tanztees. Aber auch das Fernsehen – z. B. in den Bewohnerzimmern oder im Gemeinschaftsbereich – ist für ältere Menschen eine wichtige Unterhaltungsquelle und eine Möglichkeit, an der Welt und am Leben teilzuhaben.

Faire Entlohnung für Musikschaffende
Damit die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Hintergrundmusik, Musik auf Veranstaltungen und die Weiterleitung von Fernsehsignalen bei uns anmelden, tragen auch Sie dazu bei, dass Musikschaffende für Ihre Arbeit fair entlohnt werden.

Besondere Rücksicht auf Soziales
Auf soziale Belange nehmen wir in unseren Tarifen besondere Rücksicht, deshalb sind entsprechende Nachlässe für gemeinnützige Einrichtungen nach §52 AO vorgesehen. Auch bei Seniorenveranstaltungen erhalten Sie einen Sozialnachlass von 15 % auf unsere Tarife.

Ältere Personen sitzen gemeinsam in einem Seniorenheim und unterhalten sich.
Betreuer und Senioren stehen um einen Tisch, auf dem Brettspiele liegen.

Warum Musik in Senioreneinrichtungen öffentlich ist

Musik muss bei uns angemeldet werden, wenn sie öffentlich ist. Und Musik in Seniorenreinrichtungen oder ähnlichen Einrichtungen ist öffentlich im Sinne des Urheberrechtsgesetzes – das wurde zuletzt auch gerichtlich bestätigt.

So melden Sie die Hintergrundmusik, Bildtonträger und Weiterleitungen in Bewohnerzimmer an

Laufen in Gemeinschaftsräumen oder in der Cafeteria Ihrer Senioreneinrichtung
Fernseh-, Radio- oder Tonträgerwiedergaben als Hintergrundmusik? Nutzen Sie Bildtonträger wie z. B. DVD-Player? Oder leiten Sie Fernseh- und Radioprogramme in die Bewohnerzimmer? All diese Fällen melden Sie im Onlineportal bequem per Formular-Upload an:

  1. Gehen Sie dazu im Preisrechner auf „Meine Musiknutzung ist nicht dabei“ und loggen Sie sich im Onlineportal ein bzw. registrieren Sie sich.
  2. Klicken Sie anschließend auf "... dauerhaft" und dann auf „Senioreneinrichtung/Sozialeinrichtung“. 
  3. Danach einfach das Anmeldeformular herunterladen, ausfüllen und wieder hochladen.

Alle Veranstaltungen in Ihrer Einrichtung melden Sie im Onlineportal an

  1. Den Preis für Ihre Veranstaltung ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren 

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Die wichtigsten GEMA Tarife für Senioreneinrichtungen

Mehrere Senioren sitzen mit einer Betreuerin auf einer Couch.

Warum muss ich als Senioreneinrichtung an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich womöglich, warum Sie als Seniorenheim, Pflegeheim, Tagespflege o. Ä. an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. in Ihrer Senioreneinrichtung.

Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland. 

FAQ – häufige Fragen von Senioreneinrichtungen an die GEMA

Fragen zur Weiterleitung von Musik in Senioreneinrichtungen (Tarif WR-S3)

Werden Hörfunk- oder Fernsehsignale zeitgleich, vollständig und unverändert durch Dritte weitergesendet und die dadurch in den Programmen enthaltenen schöpferischen Leistungen gegenüber dem primär Sendenden nochmals, also „zweit-“verwertet, spricht man von Kabelweitersendung oder -weiterleitung. Halten Sie in den Bewohnerzimmern Ihrer Einrichtung also Anschlussdosen oder sogar Empfangsgeräte bereit, ist hierfür eine Vergütung an Verwertungsgesellschaften zu zahlen. Sowohl Urheberinnen und Urheber als auch Sendeunternehmen bekommen davon etwas ab: erstere aufgrund ihrer Urheberrechte, die Sender aufgrund ihrer Leistungsschutzrechte.
Ja, das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 01.10.2019 (AZ. 15 O 524/18) bestätigt, dass die Weiterleitung von TV- und Rundfunksignalen in Bewohnerzimmer einer öffentlichen Wiedergabe entspricht.

Demnach bilden die Bewohnerinnen und Bewohner einer Senioreneinrichtung keine private, nichtöffentliche Gruppe im Sinne unionsrechtlicher Bestimmungen. Die alters- und/oder gesundheitsbedingt in eine Einrichtung einziehenden Personen treten nicht zu der Gesamtheit aller bereits dort Wohnenden in nähere Beziehungen, so dass keine persönliche Verbundenheit im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG entsteht.

Dieses Urteil wurde durch Beschluss des Kammergerichts Berlin über die Zurückweisung der Berufung vom 10. Juni 2020, Aktenzeichen 24 U 164/19 bestätigt.
Ja, sofern Bewohnerzimmer über Anschlussmöglichkeiten für Radio- oder Fernsehempfang verfügen, benötigen Sie eine Lizenz für die Weiterleitung der Sendesignale an die Anschlüsse.
Anschlussmöglichkeit:
Es werden zusätzlich die zustehenden Rechte der Corint Media lizenziert. Die Höhe der Vergütung können Sie dem Tarif für Senioren-/Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen auf der Internetseite der Corint Media entnehmen.

Es werden zusätzlich die zustehenden Rechte der Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) lizenziert. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite der ZWF unter „Tarif“: „Tarif ZWF Kabelweiterleitung von Fernsehsendungen“ öffnen.

Bereitgestellte Geräte:
Es werden zusätzlich die zustehenden Rechte der VG Wort, Corint Media, GVL und ZWF lizenziert. Aktuelle Informationen zu den Tarifen erhalten Sie auf folgenden Seiten:

VG Wort: Wiedergabe in Hotels, Gaststätten, Krankenhäuser

Corint Media: Fragen & Antworten

GVL: Tarifübersicht
„Tarif für die Weiterleitung von Sendungen durch Verteileranlagen an Empfangsgeräte in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen“ öffnen.

ZWF
Unter Tarif „Tarif ZWF Kabelweiterleitung von Fernsehsendungen“ öffnen.

Fragen zur Hintergrundmusik in Senioren- und Pflegeeinrichtungen (Tarif WR-AS)

Nein. Der Betrag für Hintergrundmusik in Gemeinschafts- und Aufenthaltsräumen sowie Cafeterien und Speisesälen von Sozial- und Pflegeeinrichtungen richtet sich allein nach der Anzahl der maximal verfügbaren Bewohnerplätze in der jeweiligen Einrichtung und der Art der Musiknutzung. Die Anzahl der Räume und deren Größe spielen für die Berechnung keine Rolle mehr. Lediglich wenn die Einrichtungen Räumlichkeiten innerhalb der Einrichtung untervermietet bzw. weiterverpachtet (z. B. eigenständiger Gastronomiebetrieb, Friseursalon oder Fitnessstudio in der Einrichtung), benötigt der Gewerbetreibende eine eigene Lizenz.

Der Tarif gilt für die gesamte Einrichtung, auch wenn einzelne Bereiche oder Abteilungen in unterschiedlichen Häusern untergebracht sind.

Entscheidend für die Berechnung der Lizenzkosten ist die Anzahl der maximal verfügbaren Bewohnerplätze in der jeweiligen Einrichtung und die Art der Musiknutzung.

Fragen zur Weiterleitung von Musik in Senioreneinrichtungen (Tarif WR-S3)

Anschlussmöglichkeit:
Es werden zusätzlich die zustehenden Rechte der Corint Media lizenziert. Die Höhe der Vergütung können Sie dem Tarif für Senioren-/Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen auf der Internetseite der Corint Media entnehmen.

Es werden zusätzlich die zustehenden Rechte der Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) lizenziert. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite der ZWF unter „Tarif“: „Tarif ZWF Kabelweiterleitung von Fernsehsendungen“ öffnen.

Bereitgestellte Geräte:
Es werden zusätzlich die zustehenden Rechte der VG Wort, Corint Media, GVL und ZWF lizenziert. Aktuelle Informationen zu den Tarifen erhalten Sie auf folgenden Seiten:

VG Wort: Wiedergabe in Hotels, Gaststätten, Krankenhäuser

Corint Media: Fragen & Antworten

GVL: Tarifübersicht
„Tarif für die Weiterleitung von Sendungen durch Verteileranlagen an Empfangsgeräte in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen“ öffnen.

ZWF
Unter Tarif „Tarif ZWF Kabelweiterleitung von Fernsehsendungen“ öffnen.

Fragen zur Hintergrundmusik in Senioren- und Pflegeeinrichtungen (Tarif WR-AS)

Entscheidend für die Berechnung der Lizenzkosten ist die Anzahl der maximal verfügbaren Bewohnerplätze in der jeweiligen Einrichtung und die Art der Musiknutzung.

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