Pressemitteilungen

  • Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa: GEMA setzt sich gegen OpenAI durch

    Im weltweit beachteten Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI hat das Landgericht München heute ein sehr klares Urteil gesprochen: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Erstmals wurde in Europa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme rechtlich bewertet und zugunsten der Kreativen entschieden. 

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  • CISAC, publishers and recording industry come together to upgrade harmonised music cue sheets

    The cross-sector project to harmonise cue sheets for the use of music in audiovisual (AV) productions has been upgraded to include recording metadata for the first time. This is an extension of work started in 2020 to harmonise music cue sheets and will make it easier for all parties to identify musical works, sound recordings and to process payments to creators and rights holders.

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  • 10 Jahre Radiokulturpreis: GEMA zeichnet BR-KLASSIK und Schlager Radio aus

    Zum zehnten Mal verlieh die GEMA in diesem Jahr im Rahmen einer Festveranstaltung den Radiokulturpreis. Mit BR-KLASSIK aus München und Schlager Radio aus Berlin werden zwei Sender ausgezeichnet, die ihrem Publikum auf unterschiedliche Weise besondere Zugänge zur Welt der deutschsprachigen Musik eröffnen. Das Jubiläum macht zugleich deutlich, dass sich der Radiokulturpreis als feste Größe in der Musik- und Radiolandschaft etabliert hat.

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  • Erstes KI-Grundsatzverfahren in Europa: Mündliche Verhandlung im Rechtsstreit der GEMA gegen OpenAI vor dem Landgericht München

    Große Aufmerksamkeit erfuhr heute die mündliche Verhandlung in dem Gerichtsverfahren der GEMA gegen den KI-Anbieter OpenAI vor dem Landgericht München. Es handelt sich um den ersten Gerichtsprozess dieser Tragweite in Europa, der grundlegende Fragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch Anbieter generativer KI-Systeme behandelt. Die Verhandlung machte deutlich: Auch Vorgänge in KI-Systemen sind urheberrechtlich relevant.

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  • Musik auf Weihnachtsmärkten: GEMA und BVMV einigen sich auf neuen Tarif

    Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) sowie dem Deutschen Schaustellerbund einen neuen Weihnachtsmarkttarif vereinbart. Der neue Tarif reduziert die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und tritt zur Saison 2025 in Kraft. Er gilt für eine Evaluationsphase von vier Jahren. Begleitend bietet die GEMA Veranstaltenden umfangreiche Informationen, Webinare und eine persönliche Beratung an.

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  • Deutlich höhere Ausschüttung für Musikschaffende: GEMA senkt Online-Kommission von 10 auf 7 Prozent

    Die GEMA setzt ein kraftvolles Zeichen: Im Jahr 2027 reduziert sie die Kommission für alle Music-On-Demand Verteilungen von 10 auf 7 Prozent – eine Absenkung um 30 Prozent gegenüber dem Ausgangswert. Dadurch wird sie die Online-Ausschüttung an ihre Mitglieder signifikant um mehr als 6 Millionen Euro pro Jahr steigern. Bereits zum 1. Januar 2026 wird die Online-Kommission auf 9 Prozent gesenkt, ein erster Schritt auf dem Weg zu einer noch wirkungsvolleren Verteilung im digitalen Musikmarkt. Der reduzierte Kommissionssatz gilt für die Verteilung im Streaming- und Downloadbereich.

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  • Musik als Wirtschaftsfaktor: Studie belegt Umsatzsteigerung durch Hintergrundmusik

    Die im Auftrag der GEMA durchgeführte „Music Impact Studie” liefert erstmals einen wissenschaftlich fundierten Nachweis: Hintergrundmusik steigert den Umsatz im Einzelhandel um durchschnittlich 8 Prozent und in der Gastronomie um durchschnittlich 5,4 Prozent. Die groß angelegte empirische Feldstudie, durchgeführt von einem internationalen Wissenschaftlerteam und führenden Marktforschungsinstituten wie Ipsos und GfK und dem Musiktechnologieunternehmen Audoo, markiert einen Meilenstein für die wirtschaftliche Bewertung von Musiknutzung im öffentlichen Raum.

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  • Wechsel im Aufsichtsrat der GEMA: Charlotte Seither beendet ihr Mandat, Michelle Leonard und Johannes X. Schachtner neu gewählt

    Dr. Charlotte Seither, seit 2016 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), beendet ihre Tätigkeit in dem Gremium. Auf sie folgt Michelle Leonard als neues Aufsichtsratsmitglied für die Berufsgruppe der Komponistinnen und Komponisten, Johannes X. Schachtner ergänzt als neues stellvertretendes Mitglied. Die Wahlen der neuen Aufsichtsratsmitglieder werden der kommenden Mitgliederversammlung 2026 zur Bestätigung vorgelegt.

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  • BGH bestätigt: Tanzschulen müssen GEMA Einblicke in Umsätze geben

    Tanzen ohne Musik wäre kaum vorstellbar. Hinter jedem Musikstück steht dabei mindestens ein kreativer Mensch, der die Musik komponiert oder den Text geschrieben hat. Dass Musikschaffende für ihr kreatives Schaffen fair entlohnt werden, dafür steht die GEMA als Vertreterin der Urheberrechte von rund 98.000 Mitgliedern ein. Am Bundesgerichtshof (BGH) wurde dazu am 22. Mai 2025 ein wichtiges Urteil verkündet (Aktenzeichen: I ZR 133/23).

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  • Michael Ostrzyga erhält Chorpreis der GEMA-Stiftung

    Die GEMA-Stiftung zeichnet den Komponisten Michael Ostrzyga mit dem Chorpreis 2025 aus. Der Preis würdigt Ostrzygas bedeutendes und vielfältiges Wirken in der aktuellen Chormusik. Die Preisverleihung findet am 1. Juni 2025 im Rahmen des Deutschen Chorfests in Nürnberg statt, bei dem der Preisträger die Auszeichnung persönlich entgegennehmen wird.

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