Hintergrund & News

Bei der neuen EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) handelt es sich um die umfassendste Reform des Urheberrechts seit 20 Jahren. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Hintergründe, Zusammenhänge und aktuelle Entwicklungen.
 

In der aktuellen Ausgabe der virtuos haben wir verschiedene Beiträge rund um die Reform des Urheberrechts für Sie zusammengestellt. Dort wird ausführlich dargestellt, weshalb die Vorschläge der Bundesregierung aus Sicht der GEMA grundsätzlich eine Chance für die Musikbranche darstellen und welche Verbesserungen die Reform für die Urheberinnen und Urheber bringt.

 

Im Deutschen Bundestag wird aktuell über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der 2019 beschlossenen EU-Urheberrechtsrichtlinie diskutiert – ein Prozess, den die GEMA von Beginn an unterstützt und in Berlin und Brüssel aktiv vorangetrieben hat.

Das Kernstück der Reform sind die neuen Regelungen zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen: Anbieter wie YouTube oder Facebook sollen künftig Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen müssen, wenn deren Werke auf ihrer Plattform genutzt werden.

Insgesamt enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung zahlreiche Verbesserungen im Vergleich zu früheren Versionen. Bei einigen Punkten des vorliegenden Gesetzentwurfs sind jedoch weitere Nachbesserungen notwendig, für die sich die GEMA im aktuellen Prozess stark macht:
 

 

Aktueller Stand der Umsetzung der DSM-Richtlinie

Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (kurz: DSM-Richtlinie) wurde auf EU-Ebene kontrovers diskutiert. Dabei waren sich Gegner und Befürworter der Reform im Grunde einig, dass das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter gemacht werden muss. Nur bei der Frage nach dem richtigen Weg gingen die Vorstellungen teilweise erheblich auseinander.

Nach jahrelangem Ringen und intensiven öffentlichen Diskussionen konnten sich die Verhandlungsführer der EU-Institutionen schließlich auf einen finalen Text einigen, den das Parlament im März 2019 mit deutlicher Mehrheit verabschiedete.

Seitdem beschäftigen sich die nationalen Gesetzgeber mit der Umsetzung der EU-Vorgaben. Das deutsche Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu im Oktober 2020 einen Referentenentwurf veröffentlicht. Die GEMA wird die Anliegen ihrer Mitglieder auch weiterhin in diesen Prozess einbringen.

weitere Infos zur Umsetzung der DSM-Richtlinien:

Rückblick: Entstehung der DSM-Richtlinie

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Phase 1:
Nach den Europawahlen 2014 setzen EU-Parlament und Komission die Modernisierung des Urheberrechts auf die europäische Agenda.
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Phase 2:
Die EU-Komission legt am 14. September 2016 einen ersten Entwurf für die Neugestaltung des europäischen Urheberrechts vor, der anschließend in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments beraten wird. 
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50 000 Kunstschaffende richten die Petiton "Make the Internet Fair" an das EU-Parlament.
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Im sog. Trilog einigen sich die EU-Institutionen (Parlament, Rat, Komission) am 13. Februar auf den finalen Text der Richtlinie.

Am 26. März stimmen die Abgeordneten im EU-Parlament für die Richtlinie. Der Text wird am 17. Mai offiziell im Amtsblatt er EU veröffentlicht.
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Phase 3: Nationale Umsetzung
Die Bundesregierung geht die Umsetzung der EU-Richtlinien an.
Am 1. Oktober veröffentlicht das BMJV dazu einen Referentenentwurf.
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Bis zum 07. Juni müssen alle Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinien in nationales Recht ratifiziert haben.