So melden Sie öffentliche Veranstaltungen mit Volksmusik bei der GEMA an

Sie pflegen die Volksmusik. Wir die Urheber.
Ob Trachtenverein, Musik- oder Gesangsgruppe, Volksmusikverein, Volksmusikpfleger oder einfach Volksmusikfreund: Sie lassen die Tradition und das Brauchtum hochleben. Die Musik ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Das können ältere Lieder sein, aber auch neueres Liedgut ist gefragt. Schließlich will die Tradition fortgeschrieben werden.
Wer die regionale Volksmusik pflegt, der sorgt auch dafür – sofern das Repertoire gemapflichtige Werke beinhaltet –, dass die Urheberinnen und Urheber der Musikstücke fair entlohnt werden. Dafür gibt es uns, die GEMA.
Geben Sie an, dass es sich um Volksmusik/Brauchtum handelt!
Volksmusik hat einen besonderen Ursprung. Sie stammt größtenteils aus der Überlieferung und ist Bestandteil des regionalen musikalischen Kulturguts. Sie war und ist schon immer Gebrauchsmusik, die uns bei Brauchtumsveranstaltungen, im Kirchenjahr und bei vielen Festen und Feierlichkeiten begleitet. Wer Volkslied und Volksmusik pflegt, lässt damit alte Traditionen fortleben.
Wenn es sich bei Ihnen um eine Volksmusik- und Brauchtumsveranstaltung handelt, geben Sie dies bei Ihrer Musikanmeldung unbedingt an! Nur so können wir den tariflichen Brauchtumsnachlass gewähren. Auch eine Abgeltung durch einen Pauschalvertrag wird erst dadurch möglich. Im GEMA Onlineportal ist das am Ende der Anmeldungsstrecke im Kommentarfeld möglich.


Besteht ein Pauschalvertrag? Ihre Anmeldung und weitere Infos.
Mit dem Deutschen Trachtenverband e.V., dem Bayerischen Trachtenverband e.V., der Oberländer Trachtenvereinigung sowie dem De Spieker Heimatbund haben wir Rahmenabkommen abgeschlossen, sog. Pauschalverträge. Unter den folgenden Links erfahren Sie, welche Veranstaltungen bei Ihnen abgedeckt sind und wie Sie diese anmelden:
So melden Sie Volksmusik im GEMA Onlineportal an
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Den Preis für Ihre Volksmusikveranstaltung ermitteln
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Daten eingeben und Anmeldung abschließen
Jetzt zum Webinar für Trachtenvereine anmelden
In diesem Webinar erhalten Trachtenvereine praktische Hilfe und kompakte Informationen zu den wichtigsten Angeboten im Onlineportal der GEMA. Sichern Sie sich Ihren Platz und werden Sie alle Ihre Fragen los.
Dienstag 21.10. 2025
10:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 23.10.2025
16:00 - 17:30 Uhr
Die wichtigsten GEMA Tarife für Trachtenvereine und Volksmusik
Veranstaltung mit Livemusik
Tarif für Veranstaltungen mit Musizierenden, z. B. Sitzweil, Sänger- und Musikantentreffen, Heimatabende, Verbandsfeste und Jubiläen (U-V)
Tarif für Unterhaltungsmusik im Freien ohne Eintritt
Tarif für Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, z. B. Festzüge, Mai- oder Kirchweihbaumaufstellen (U-ST)
Konzert mit Unterhaltungsmusik
Tarif für Unterhaltungskonzerte u. Ä., wie etwa auch Konzerte der Volksmusik (U-K)
Hat Tradition bei Livemusik: Setlist einreichen
Spätestens 6 Wochen nach der Live-Veranstaltung benötigen wir eine Aufstellung der gespielten Musikstücke – die sog. Setlist. Nur anhand der Setlist können wir unsere Einnahmen gerecht an die Urheber und Urheberinnen der gespielten Musikstücke auszahlen.
Außerdem hilft uns die Setlist, zu prüfen, ob gespielte Lieder gemeinfrei sind und nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen. (Mit dem Bayerischen Trachtenverband gilt eine Sonderregelung.) Für diese wird keine GEMA Vergütung fällig.
Erhalten wir die Setlist nicht fristgerecht, stellen wir zusätzlich 10 % der GEMA Vergütung in Rechnung.

Ihre Setlist reichen Sie einfach online ein
Die Liste mit den gespielten Musikstücken reichen Sie im GEMA Onlineportal ein. Das geht einfach und schnell. In dem Video finden Sie eine genaue Anleitung sowie hilfreiche Tipps.
Die bequeme Einreichung der Setlist per PDF ist nun auch über das Onlineportal möglich.
Warum müssen wir als Trachtenverein bei Veranstaltungen an die GEMA zahlen?
Sie fragen sich vielleicht, warum Sie bei Ihren Veranstaltungen mit Volksmusik Geld an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 100.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. bei Ihrer Trachtenveranstaltung.
Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

FAQ – häufige Fragen von Trachtenvereinen an die GEMA
In unserem Tutorial erfahren Sie, wie Sie sich im Onlineportal einloggen oder neu registrieren können. Um Ihre Kundennummer mit dem Onlineportal zu verknüpfen, benötigen Sie neben der Kundennummer auch einen Code. Falls Sie noch keinen Code haben, erfahren Sie im Video auch, wie Sie Ihren individuellen Code bequem anfordern können. Der Code wird Ihnen dann per Post an Ihre Hauptadresse geschickt.
Nichts anderes, im Onlineportal können Sie den Preis berechnen & Musik anmelden. Anschließend prüfen wir, ob sie durch einen solchen Pauschalvertrag abgegolten ist. Falls nicht, erhalten Sie eine Rechnung.
Einen Nachlass in Höhe von 20 % erhalten Sie als Musiknutzer, wenn Sie Mitglied bei einem Gesamtvertragspartner sind, mit dem wir eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Voraussetzung für diesen Nachlass ist, dass Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig und vollständig anmelden.
Weitere Informationen zu diesen Themen erhalten Sie unter folgendem Link der Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern:
Ihre Hintergrundmusik im Vereinsheim, z. B. mit Radio, Tonträgern oder Fernseher, können Sie am einfachsten über den Preisrechner anmelden. Weitere Tipps und FAQ zu Ihrer Gastronomie im Vereinshaus finden Sie auf unserer Seite für die Gastronomie.