Aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen finden Sie hier.

 Gemischte Online Plattformen

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Musik auf Social Media Plattformen

Wird Musik unserer Mitglieder auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok gespielt, erhalten sie Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Online Plattformen (GOP & GOP VR). Um Einnahmen detailgetreu verteilen zu können, benötigen wir von den Plattformen vollständige und möglichst genaue Daten, welche Werke wie oft genutzt wurden.
Da dies bisher nicht der Fall ist, hat die Mitgliederversammlung der GEMA ein duales Verteilungs­modell verabschiedet, das auch nicht dokumentierte Nutzungen einbezieht. Damit ermöglichen wir unseren Mitgliedern trotz unzureichender Datenlage eine möglichst genaue Vergütung.

Wie wir im Bereich Gemischte Online Plattformen verteilen, zeigen wir Ihnen hier.

Gemischte Online Plattformen auf einen Blick

Wo kommen die Einnahmen her?
Aus Lizenzeinnahmen, die wir von Online Plattformen mit user-generierten Inhalten einsammeln (z.B. YouTube, Facebook, TikTok).

Welche Nutzungsinformationen werden herangezogen?
Nutzungsmeldungen der Online Plattformen, z.B. aus dem System Content ID von YouTube.

So verteilen wir die Einnahmen:
​​​​​​​Verteilt wird über das duale Verteilungsmodell. Zum einen erfolgt eine Direktverteilung, insofern Nutzungsmeldungen vorliegen. Zum anderen werden fehlende und mangelhafte Meldungen ausgeglichen durch eine Zuschlagsverteilung über nahezu alle Sparten.

Socials auf einem Handy als App

Das duale Verteilungsmodell

Aufgrund fehlender und unvollständiger Daten über die Nutzung von Werken auf Social-Media-Plattformen verteilen wir in den Sparten der Gemischten Online Plattformen parallel auf zwei Wegen:

  • Sind verwertbare Nutzungsinformationen vorhanden, erfolgt eine nutzungsbezogene Verteilung an die Berechtigten. So kann eine werk- und klickgenaue Verteilung erfolgen, vergleichbar mit den Verteilungen für Nutzungen auf Spotify oder Apple Music.
  • Nutzungen, die aufgrund fehlender Daten nicht verwertet werden können, vergüten wir in Form eines Zuschlags. Basis dafür ist die Annahme, dass Musikinhalte, die in anderen Zusammenhängen genutzt werden, auch auf Social-Media-Plattformen stattfinden. Der Zuschlag richtet sich daher nach dem Aufkommen der Nutzungen in anderen Sparten.

Die GEMA arbeitet weiterhin intensiv daran, das Reporting von YouTube und anderen Plattformen zu verbessern.

Der Zuschlag berechnet sich aus dem Jahresaufkommen der Ausschüttungsberechtigten. Berücksich­tigt werden nahezu alle Spartenaufkommen, aber in unterschiedlicher Gewichtung. Dazu wird jede Plattform für sich betrachtet. Erst die Summe aus der nutzungsbezogenen Verteilung GOP und dem GOP-Zuschlag ergibt die Vergütung für die Werknutzungen auf einer Plattform.

Welcher Anteil der Einnahmen einer Plattform nutzungsbezogen und welcher als Zuschlag verteilt wird (sog. Quote), entscheidet der Aufsichtsrat auf Grundlage verfügbarer empirischer Daten.

Lizenzeinnahmen von Youtube als Grafik

Die Verteilung der Einnahmen von YouTube

Von YouTube erhalten wir derzeit nur teilweise verwertbare Nutzungsmeldungen über das System Content-ID. Deshalb schütten wir Einnahmen von YouTube im dualen Verteilungsmodell aus.

Für die Verteilung der Jahre 2019 und 2020 hat der Aufsichtsrat die Aufteilung der Einnahmen, die aufgrund von Nutzungsmeldungen bzw. als Zuschlag verteilt werden (Quote), mit 30% (Nutzungsmeldungen) zu 70% (Zuschlag) festgelegt. Für 2021 und 2022 gilt eine Aufteilung im Verhältnis von 35% zu 65%.

Mehr zum Thema YouTube-Ausschüttungen finden Sie in diesem Virtuos-Artikel.

Was sind Aufrufe meines Werks auf YouTube wert?

Ihr Song oder Musikstück kommt in einem YouTube-Video vor. Ermitteln Sie jetzt den ungefähren Geldwert dieser Aufrufe im letzten Jahr.

Mein Werk ist:
Aufrufe überwiegend:
Ungefährer Betrag - basierend auf der Anzahl der Aufrufe:
ca. 0,00 €

Für mehr Fairness und Transparenz im Streaming-Markt

Im Online-Bereich und vor allem beim Streaming mangelt es an Fairness und Transparenz für die Urheberinnen und Urheber. Der digitale Markt für kreative Inhalte muss insgesamt besser auf die Bedürfnisse der Kreativen zugeschnitten werden und ihnen ein wirtschaftliches Auskommen ermöglichen. Daher setzen wir uns ein für eine bessere Beteiligung der Musikschaffenden an den Einnahmen großer Online-Plattformen. Damit unsere Mitglieder das verdienen, was sie verdienen.

Wie die GEMA Ihre YouTube-Tantiemen ausschüttet

Rufen Sie im GEMA Onlineportal unter Meine Finanzdaten Ihre Kontoauszüge auf.

Darin finden Sie Ihre YouTube-Ausschüttungsbeträge für das jeweilige Geschäftsjahr. Aufgrund unseres dualen Verteilungsmodells schütten wir die klickgenaue und nutzungsbezogene Verteilung unter der Spartenbezeichnung GOP/GOP VR (1. Hj./2. Hj.) aus. Die Zuschlagsverteilung finden Sie unter GOP/GOP VR (Zuschlag YouTube).

Kurz gesagt:  Klickgenaue Verteilung + Zuschlagsverteilung = YouTube-Tantiemen insgesamt

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter mitgliederservice@gema.de zur Verfügung.

Auf ein Gespräch mit ...

Josef Eschker. Er ist bei der GEMA Abteilungsleiter des VR/A-Service – Verteilung Vervielfälti­gungsrechte, Online und Ausland.

Gemeinsam mit seinem Team steht er Mitgliedern und Schwestergesellschaften für Fragen und Reklamationen zu Ausschüttungen von YouTube, Spotify oder Netflix, ebenso von      CD-/DVD-Vervielfältigungen sowie von Nutzungen des GEMA Repertoires im Ausland zur Verfügung.

Immer wieder werden Fragen zur GOP Verteilung an die Serviceabteilung gestellt. Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, einige grundlegende Antworten zu geben.

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Youtube App auf einem Handy Bilschirm

GEMA Pilotprojekt – YouTube Claiming-Tool

Ihre Werke werden auf YouTube in relevantem Umfang genutzt, Sie erhalten dafür von der GEMA aber keine Ausschüttung? Für diese Fälle, in denen in der Regel YouTube der GEMA keine verwertbaren Nutzungsmeldungen zur Verfügung stellt, haben wir das GEMA Pilotprojekt „YouTube Claiming-Tool“ gestartet. Wir geben damit unseren Mitgliedern die Möglichkeit, Nutzungen ihrer Werke auf YouTube, die nicht auf eigenen Channels hochgeladen sind, auf einfache Weise glaubhaft zu machen.
 
Für Nutzungen im Vorjahr können Sie für bis zu 10 Videos mit 
jeweils mind. 100.000 Aufrufen/Jahr eine vorgezogene Ausschüttung erhalten. Senden Sie uns dazu die Video-Links über das „YouTube Claiming-Tool“.

Zu beachten ist: Die Ausschüttungen dafür erfolgen im Jahresverlauf, werden jedoch mit dem GOP-Zuschlag für das betreffende Geschäftsjahr verrechnet.
 
Um zum „YouTube Claiming-Tool“ zu gelangen, folgen Sie einfach dem Link zum Onlineportal  und gehen auf "Reklamation". Dann klicken Sie auf „Keine Ausschüttung erhalten“ und anschließend auf „Digital“.

Wichtige Termine und Fristen für Sie

Werke zeitig anmelden:

Melden Sie Ihre Werke möglichst schon vor Veröffentlichung direkt über unser Onlineportal an, spätestens aber einen Monat nach Ende des Nutzungsmonats.

Ausschüttungsturnus:
In den Sparten Gemischte Online Plattformen (GOP & GOP VR - nutzungsbezogene Verteilung) schütten wir zweimal im Jahr aus, zum 01.04. und zum 01.10.

NEU ab 2024:
 Diese Ausschüttungsfrequenz in GOP & GOP VR (nutzungsbezogene Verteilung) erhöhen wir von halb- auf vierteljährlich. Hier werden die Tantiemen künftig jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres ausgeschüttet.

Zudem erfolgt eine Zuschlagsverteilung in den Sparten der Gemischten Online Plattformen in der Regel zum 01.12. eines Jahres sowie eine Zuschlagsverteilung von Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts für nicht-kommerziellen User-generated content zum 01.02. eines Jahres. 

Rechtzeitig reklamieren: In den Sparten GOP und GOP VR beginnt die Dreimonatsfrist mit dem jeweiligen Ausschüttungstermin für die Zuschlagsverteilung (Aktuell: 01.02.2024 für Nutzungen in 2022).

Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamation.

Häufige Fragen zu den Ausschüttungen in  Gemischte Online Plattformen

Bei der Zuschlagsverteilung handelt es sich um Ausschüttungen für paneuropäische Nutzungen Ihrer Werke auf YouTube, Facebook, Instagram, TikTok und Triller, für die die GEMA Lizenzeinnahmen, jedoch keine (verwertbaren) Nutzungsmeldungen erhalten hat.

Zuschlag bedeutet dabei: Anhand Ihrer Einkünfte aus anderen Sparten bekommen Sie einen prozentualen Zuschlag ausgeschüttet. Haben Sie z. B. 100 € in den Online Sparten erhalten, bekommen Sie einen Zuschlag von 5,27 €, wie Sie in der Tabelle unten ablesen können.

Die Zuschlagsverteilung erfolgt gemäß § 182e Verteilungsplan als Zuschlag auf das jeweilige Jahresaufkommen der Ausschüttungsberechtigten für das Geschäftsjahr 2020, getrennt nach den Spartengruppen: Aufführung & Wiedergabe (BM, DK, DK VR, E, ED, EM, KI, U, UD); Hörfunk (R, R VR); Fernsehen & Vorführung (FS, FS VR zu 1/10, T, TD, TD VR, T FS, T FS VR, VOD, VOD VR); Vervielfältigung & Verbreitung“ (BT VR, PHONO VR); Online“ (KMOD, KMOD VR, MOD, MOD VR, WEB, WEB VR) sowie Ausland (A, A VR).

Die gerundeten, durchschnittlich-prozentualen Zuschlagssätze betragen für die Einnahmen von 2020:
Sparte Zeitraum Portal
Auffüh­rung Wieder­gabe
Hörfunk
Fern­sehen Vorführung
Verviel­fältigung Verbrei­tung
Online
Ausland
GOP 2020
TikTok Triller
0,15 %
0,33 %
0,14 %
0,35 %
0,49 %
0,28 %
GOP VR 2020
TikTok Triller
0,09 %
0,21 %
0,09 %
0,19 %
0,31 %
0,18 %
GOP 2020
Facebook Instagram
0,40 %
1,12 %
0,48 %
0,98 %
1,78 %
0,94 %
GOP VR 2020
Facebook Instagram
0,24 %
0,70 %
0,31 %
0,51 %
1,12 %
0,59 %
GOP 2020
YouTube
1,72 %
3,65 %
1,57 %
4,03 %
5,27 %
3,06 % 
GOP VR 2020
YouTube
1,03 %
2,29 %
1,02 %
2,12 %
3,34 %
1,91 %
In den Sparten GOP und GOP VR wurde jeweils eine Kommission in Höhe von 10 % von der Verteilungssumme abgezogen. In der Sparte GOP sind weitere 10 % für soziale und kulturelle Zwecke gemäß § 30 Abs. 1 des Verteilungsplans abgezogen.
Rufen Sie im GEMA Onlineportal unter Meine Finanzdaten Ihre Kontoauszüge auf. Darin finden Sie Ihre YouTube-Ausschüttungsbeträge für das jeweilige Geschäftsjahr unter der Spartenbezeichnung GOP/GOP VR (1. Hj./2. Hj.) für die klickgenaue Verteilung sowie unter GOP/GOP VR (Zuschlag YouTube) für die Zuschlagsverteilung.

Die dreimonatige Reklamationsfrist für paneuropäische Nutzungen bei YouTube in 2020 beginnt mit der Zuschlagsverteilung per 01.01.2022. Hierbei gelten zwei Besonderheiten, die vom GEMA Aufsichtsrat festgelegt wurden:

  1. Zur Glaubhaftmachung von Nutzungen in den Sparten GOP und GOP VR bedarf es objektiver Daten, aus denen sich für das jeweilige Werk, die Zahl der Abrufe, der Nutzungszeitraum und die Staaten, aus denen die Abrufe erfolgt sind, ergeben. Im Übrigen gilt § 59 des Verteilungsplans.
  2. Hat der Berechtigte für die Gemischte Online Plattform bereits eine Ausschüttung im Rahmen der Zuschlagsverteilung erhalten, so wird diese mit dem Ausschüttungsanspruch verrechnet, der sich aus einer erfolgreichen Reklamation ergibt.
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Sie erreichen uns unter der Rufnummer +49 (0) 30 21245 600 (Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-16 Uhr) oder per E-Mail unter mitgliederservice@gema.de.

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert reklamieren:

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber im Onlineportal.

Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.

Häufige Fragen zu den Ausschüttungen in  Gemischte Online Plattformen

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