
Reklamationen im Verteilungsbereich Musikträger
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Musik auf Trägern - Vervielfältigungsrecht (MT VR)
- Gemischte Inhalte auf Trägern - Vervielfältigungsrecht (GT VR)
Das ist wichtig für Sie
Die erste Ausschüttung der neuen Sparten MT VR (Musik auf Trägern) und GT VR (Gemischte Inhalte auf Trägern) erfolgt zum 01.11.2026. Die bisherigen Sparten Phono VR (Tonträger‑Vervielfältigungsrecht) und BT VR (Bildtonträger‑Vervielfältigungsrecht) wurden im Zuge der Neuregelung des Bereichs Vervielfältigung und Verbreitung auf Trägermedien durch die neuen Sparten ersetzt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Musikträger.
Im Onlineportal fragen wir schrittweise nach den Details, die wir brauchen, um uns um Ihre Reklamation zu kümmern. Vorab können Sie hier schon einen Blick darauf werfen.
Diese Infos benötigen wir von Ihnen
- Titel des Tonträgers
- Erscheinungsdatum
- Tonträgerart, z. B. CD, Vinyl, DVD
- Name und Anschrift des Herstellers
- Stückzahl
- Titel des Werks
- Werknummer
- Urheber
- Interpret
Aktueller Hinweis:
Wie bereits im Vorfeld informiert, haben wir zum 01.07.2025 die letzte reguläre Ausschüttung der Sparten Phono VR und BT VR durchgeführt. Die nächste Ausschüttung erfolgt im Rahmen der neuen Sparten MT VR und GT VR zum 01.11.2026.
Hintergrund ist die Neuregelung des Bereichs Vervielfältigung und Verbreitung auf Trägermedien, die mit Antrag 23 in der Mitgliederversammlung 2024 beschlossen wurde.
Über die geltenden Reklamationsfristen informieren wir rechtzeitig, sobald die erste Ausschüttung in den neuen Sparten erfolgt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite der Musikträger.