Unsere Ausschüttungen zum 01.07.2026
It´s GEMA Pay Day!
Schon aufs Konto geschaut? Zum 1. Juli ist es wieder so weit: Die GEMA zahlt insgesamt 334,5 Mio. Euro an ihre Mitglieder aus. Ausschüttungsberechtigt sind alle, die ein Aufkommen in den Sparten Sendung, Kino, Tonträger, Online und Ausland haben.
Auf unserer Song Economy-Seite geben wir einen Überblick, in welchen Sparten wie viel ausgeschüttet wurde, wie viel Musikschaffende davon profitieren und welche Songs am meisten im Geschäftsjahr 2024 eingespielt haben.
Interesse geweckt? Dann gibt es hier den Deep Dive.

Radio, TV, Mediatheken
Zum 01.07.2026 verteilt die GEMA in den Fernseh-, Hörfunk- und Mediathekensparten für das Geschäftsjahr 2025 rund 261,6 Mio. Euro an ihre Mitglieder und Schwestergesellschaften. Das ist eine Steigerung von +0,8% im Vergleich zum Vorjahr.

Wie immer sind die individuellen Auswirkungen auf Ihre Ausschüttung jedoch abhängig von den jeweiligen Nutzungszusammenhängen Ihrer Werke (z.B. Länge oder ausstrahlender Sender).
Kino und Tonfilm-Direktverrechnung
Die Ausschüttungssumme im Bereich Kino hat mit rund 7,6 Mio. EUR (+6%) im Geschäftsjahr 2025 leicht zugenommen. Das Ausschüttungsergebnis im Bereich der Tonfilm-Direktverrechnung (inkl. Onlinewerbung) ist auch in 2025 rückläufig.
Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern für die Sparten T, TD, TD VR zusammengestellt. Mehr über unsere Verteilungssparte Film erfahren Sie hier.


Mediathekenverteilung
Für die nutzungsbasierte Verteilung von Einnahmen aus den Onlineangeboten der Sender ARD, ZDF, Funk und Pro7Sat1 können für das Nutzungsjahr 2025 rund 10,6 Mio. Euro ausgeschüttet werden. Das ist ein deutlicher Zuwachs von +27,7% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 und damit ein sehr erfreuliches Ergebnis.
Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern zu den Mediatheken zusammengestellt.
Zweite Ausschüttung im Bereich Sendung ab dem 01.11.2026
Ab dem Ausschüttungsjahr 2026 profitieren unsere Mitglieder im Bereich Sendung (Fernsehen und Hörfunk) erstmals von einem zusätzlichen Ausschüttungstermin. Neben der bewährten regulären Auszahlung zum 01.07. stellt dies einen wichtigen Fortschritt dar.
Zum 01.11. werden einmal jährlich weitere verteilfähige Nutzungen berücksichtigt, die beispielsweise aus Reklamationsbearbeitungen, Zuordnungen, Dokumentationen und Nachmeldungen entstehen. Diese fließen in eine Nachtragsverteilung für bereits abgerechnete Nutzungsjahre ein. Damit schaffen wir eine zusätzliche Ausschüttungsmöglichkeit, die allen Berechtigten zugutekommt – ein echter Mehrwert, der ab sofort gilt.


Music on Demand Streaming & Social Media Plattformen
Mit der Juli-Verteilung erhalten Sie auch Ausschüttungen für Nutzungen Ihrer Werke in unseren Online-Sparten Musik Streaming (z.B. Spotify) sowie Social Media Plattformen (z.B. YouTube).
Im Bereich MOD Streaming werden die Auszahlungen von Apple Music für das 3. und 4. Quartal 2025 enthalten sein. Zudem konnte eine weitere Sonderzahlung von Amazon aufgrund nicht zufriedenstellender Nutzungsmeldungen finalisiert werden. Das Geld für den Zeitraum 2024 wird auf die entsprechenden Nutzungen nachverteilt.
Im Social-Media-Bereich sind bei YouTube (ad-funded) das 2. und 3. Quartal 2025 enthalten. Für TikTok wurde das 3. Quartal 2025 bereits zum 01.04.2026 berücksichtigt.
Welche Nutzungszeiträume in der Verteilung zum 01.07. enthalten sind, finden Sie in unserer Übersicht. Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgenden Beiblättern als Download zu MOD S und GOP.
Mehr zu unseren Sparten der Gemischten Online Plattformen finden auf unserer Seite zur Social Media-Verteilung. Ebenfalls empfehlen wir unsere Webseite zu Music on Demand.
Nutzungen im Ausland
In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen.
Weiterhin erfolgt keine Verteilung für Frankreich. Hintergrund ist eine Steuerprüfung bei unserer französischen Schwestergesellschaft SACEM. Mehr unter Ausland (Quellensteuer Frankreich): Unsere Ausschüttungen zum 01.01..
Welche Länder und Zeiträume zum 01.07. zur Ausschüttung gelangen, können Sie hier entnehmen. Mehr zu unserer Sparte können Sie auf unserer Auslandsseite abrufen.


Wir haben den Service GEMA Download geschlossen
FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung
Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.
Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Fragen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: fingerprint@gema.de.
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:
- Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
- Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.
Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.
Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.
E-Mail: mitgliederservice@gema.de .
Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier .
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:
- Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
- Geld fließt.
- Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).
Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:
- Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
- Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung
Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen.



