Unsere Ausschüttungen zum 01.07.2025

Ein Mann mit Kopfhörern spricht in ein Mikrofon.
R, R VR, FS, FS VR, T FS, T FS VR

Radio und TV

Zum 01.07.2025 verteilt die GEMA in den Fernseh- und Hörfunksparten für das Geschäftsjahr 2024insgesamt 251,2 Mio. Euro (+6,2%) an ihre Mitglieder und Schwestergesellschaften.

Die Gesamtverteilungssumme im Bereich Sendung ist gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. Ein Grund hierfür ist die Steigerung des Senderinkassos im Bereich des privaten Hörfunks. Zudem gibt es im Hörfunk und im Fernsehen einen deutlichen Zuwachs der Einnahmen für Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen.  

Wie immer sind die individuellen Auswirkungen auf Ihre Ausschüttung jedoch abhängig von den jeweiligen Nutzungszusammenhängen Ihrer Werke (z.B. Länge oder ausstrahlender Sender).

Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern für die Sparten FS, FS VR; T FS, T FS VR sowie für die
Sparten R, R VR zusammengestellt. Mehr über unsere Verteilungssparten erfahren Sie hier: Radio und TV.
T, TD, TD VR

Kino und Tonfilm-Direktverrechnung

Die Ausschüttungssumme im Bereich Kino bleibt mit 7,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die Ausschüttungssumme im Bereich der Tonfilm-Direktverrechnung (inkl. Onlinewerbung) ist hingegen rückläufig

Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern für die Sparten T, TD, TD VR zusammengestellt. Mehr über unsere Verteilungssparte Film erfahren Sie hier.

Ein Kinosaal mit Publikum, das einen Film mit Astronauten in blauer Beleuchtung auf großer Leinwand sieht.
Person mit Popcorn schaut fern, hält Fernbedienung, unscharfes Bild auf dem Bildschirm.
MED, MED VR

Ankündigung für erste nutzungsbasierte Mediathekenverteilung

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass sich die erste nutzungsbezogene Verteilung der Mediatheken-Einnahmen (MED, MED VR) zeitlich verschiebt. Grund hierfür sind zu späte Zulieferung und unzureichende Qualität der Nutzungsmeldungen. Statt wie ursprünglich geplant zum 01.07.2025, wird die Ausschüttung nun zum 01.11.2025 erfolgen. Abrechnungszeitraum ist das Geschäftsjahr 2024.

phono vr, bt vr

Ton- und Bildtonträger

Zum 01.07.2025 führen wir die letzte reguläre Ausschüttung der Sparten Phono VR und BT VR durch. Die nächste Ausschüttung erfolgt dann in den neuen Sparten: 

  • Musik auf Trägern – Vervielfältigungsrecht (MT VR
  • Gemischte Inhalte auf Trägern – Vervielfältigungsrecht (GT VR

Diese Änderung geht aus der Neuregelung des Bereichs Vervielfältigung und Verbreitung für Trägermedien hervor, die mit Antrag 23 in der Mitgliederversammlung 2024 beschlossen wurde.

Den nächsten Ausschüttungstermin für Ton- und Bildtonträger werden wir voraussichtlich im Frühjahr 2026 bekanntgeben.

Mehr über unsere Verteilungssparten Tonträger und Bildtonträger erfahren Sie hier.

Eine Schallplatte dreht sich auf einem alten Plattenspieler mit silbernem Tonarm.
Hand tippt auf Laptop, umgeben von schwebenden digitalen Bildern und Grafiken.
MOD S, MOD S VR, GOP, GOP VR

Music on Demand Streaming & Social Media Plattformen

Zum 01.07.2025 erhalten Sie ebenfalls Ausschüttungen für Nutzungen Ihrer Werke in unseren Online-Sparten Musik Streaming (z.B. Spotify) sowie Social Media Plattformen (z.B. YouTube). Welche Nutzungszeiträume in der Verteilung zum 01.07.2025 enthalten sind, finden Sie in unserer Übersicht.

Mehr zu unseren Sparten der Gemischten Online Plattformen finden auf unserer Seite zur Social Media-Verteilung. Ebenfalls empfehlen wir unsere Webseite zu Music on Demand.

A, A VR

Nutzungen im Ausland

Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Prozesse zu optimieren – insbesondere auch bei der Verteilung von Einnahmen aus dem Ausland. Durch mehr Automatisierung schütten wir jetzt schneller aus.

Diese erfreuliche Entwicklung möchten wir auch in Zukunft fortsetzen. Welche Länder und Zeiträume zum 01.07.2025 zur Ausschüttung gelangen, können Sie unserer Informationsseite zu Ausschüttungstermine und Fristen/Ausland entnehmen. 

Bei der letzten Ausschüttung zum 01.04. hatten wir darauf hingewiesen, dass die Verteilung von Einnahmen aus Italien für den Zeitraum 1. Halbjahr 2023 aufgrund von offenen Steuerfragen derzeit noch nicht bereitsteht. Jetzt gibt es hier auch gute Nachrichten. Die Steuerfragen konnten geklärt werden und die Ausschüttung für Werknutzungen in Italien kann nun erfolgen. Für die Einnahmen aus Frankreich verzögert sich die Ausschüttung aufgrund offener steuerlicher Fragestellungen leider weiterhin.

Mehr zu unserer Sparte können Sie auf unserer Auslandsseite abrufen. 

Satellitenansicht von Europa bei Nacht, beleuchtete Städte und Straßen.
Person arbeitet auf einem Laptop und schreibt Notizen auf Papier, sitzt auf einem grauen Sofa.

Wir haben den Service GEMA Download geschlossen

Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung

Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.

Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Fragen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: fingerprint@gema.de.

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:

  • Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
  • Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.

Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.

Wenn Sie Fragen zu Reklamationen haben, richten Sie bitte diese an die Serviceabteilung unter der
E-Mail: mitgliederservice@gema.de.

Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.

Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
  2. Geld fließt.
  3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).

Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:

  1. Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
  2. Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Verteilungssparte an, auf den Aufführungskontext und auch auf die Höhe der Lizenzsumme, die die Veranstaltenden an die GEMA zahlen. Näheres unter: www.gema.de/tantiemen
Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024. 

FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung

Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen.  

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