Ein kleiner Schritt für mich. Ein großer für meine Einnahmen.

Werke anmelden

Es liegt auf der Hand: Nur für Musikstücke, die bei uns gemeldet sind, können wir auch Tantiemen einsammeln. Deshalb ist die Werkanmeldung ein so wichtiger Schritt. Sobald Sie Mitglied sind, melden Sie Ihre Titel digital an. Kommen neue hinzu, hinterlegen Sie auch diese bei uns.
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Der Weg zur Mitgliedschaft für Musikverlage

Warum Verleger als Mitglieder der GEMA Vorteile genießen,  liegt auf der Hand: Sie können sicher sein, dass die GEMA sich um die Vergabe der Lizenzen und die Überprüfung der Nutzungen ihrer verlegten Werke sowie die anschließende Ausschüttung der Tantiemen ihrer verlegten / sub-verlegten Musikaufnahmen kümmert. Das ist gut so, denn spätestens seit dem Siegeszug des Internet kann man kaum noch selbst überprüfen, wo, wann und wie oft die eigenen Werke öffentlich genutzt werden.

Mit der Zugehörigkeit zur GEMA überträgt uns jedes Mitglied automatisch die Überwachung seiner Nutzungsrechte. Da jede Nutzung geschützter Werke per Gesetz lizenzpflichtig ist, muss bei jeder öffentlichen Aufführung ein entsprechender Beitrag entrichtet werden – und zwar auch dann, wenn der Veranstalter mit dem Urheber identisch ist.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die GEMA ihren Mitgliedern bei der Eigenpromotion „Steine in den Weg“ legt: so ist etwa die Präsentation eigener Werke zum nicht-kommerziellen Zweck auf der eigenen Website nach der Lizenzierung kostenlos.

Formulare & Informationen

GEMA Mitgliedschaft im Überblick

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