Soziale und kulturelle Leistungen der GEMA
Unsere sozialen und kulturellen Leistungen
Sie erhalten als GEMA Mitglied Tantiemen, wenn Ihre Werke genutzt werden. Zur Förderung bestimmter Werkarten sind Werkeinstufungen in gewissen Sparten möglich. Um Bearbeiterleistungen adäquat zu honorieren, gibt es die Anteilsprüfung. Doch das ist nicht alles. Wir fördern unsere Mitglieder auch sozial und kulturell, in dem wir unter anderem jeweils 10 % der Ausschüttungssummen im Aufführungs- und Senderecht für soziale und kulturelle Zwecke bereitstellen. Der Solidarcharakter innerhalb der GEMA und unter den Mitgliedern findet dadurch seine ganz spezielle Ausprägung.
Kulturelle Förderung Online
Die GEMA stellt ab dem Geschäftsjahr 2023 Mittel für eine spezielle Kulturförderung für den Onlinebereich zur Verfügung. Diese neue Förderung soll GEMA Mitgliedern zugutekommen, deren Werke in den MOD- und GOP-Sparten genutzt werden. Über die Einzelheiten der Förderung wird die Mitgliederversammlung 2024 entscheiden. Bei der Arbeit an der Beschlussvorlage interessieren sich Aufsichtsrat und Vorstand auch sehr für die Vorstellungen der Mitglieder: Wie kann eine Förderung kulturell bedeutender Werke und Leistungen im Onlinebereich gestaltet werden? Was genau soll gefördert werden und auf welche Weise? Wie kann eine schnelle, moderne und wirksame Vergabe der Fördermittel gewährleistet werden?
Sie haben Ideen und Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der Kulturellen Förderung Online? Dann schreiben Sie uns unter folgender E-Mail-Adresse: kulturfoerderung-online@gema.de.
Den Auftrag der Mitgliederversammlung 2023 zur Erarbeitung eines Vorschlags für die Ausgestaltung der Kulturellen Förderung Online finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den vielfältigen Beschlüssen der Mitgliederversammlung in Bezug auf die soziale und kulturelle Förderung im Onlinebereich bietet das Erklärvideo zu Antrag 24/2023
Wertung kulturell bedeutender Werke und Leistungen
Unsere Wertungsverfahren haben das Ziel, GEMA Mitglieder dabei zu unterstützen, für eine breite musikalische Kultur zu sorgen. Bei den Wertungsmitteln handelt es sich um finanzielle Zuwendungen. Ihre Höhe hängt davon ab, wie viel Tantiemen das Mitglied in den verschiedenen Sparten erhält, wie lange es bereits bei der GEMA ist sowie von seinem Gesamtschaffen. Darüber hinaus verwenden wir Wertungsmittel, um zeitgenössische Musik und Künstler zu fördern und soziale Härtefälle abzufedern.
Eine Form der Alterssicherung
Einnahmen, die wir keinem Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zuordnen können oder die frei sind, werden als „Ausfall“ bezeichnet. Die ordentlichen GEMA Mitglieder stellen ihre Anteile am Ausfall einem Fonds zur Verfügung. Zeitlich verzögert erhalten sie aus diesem Fonds im Rahmen des Wertungsverfahrens einmal im Jahr eine zusätzliche Ausschüttung – eine Form der Alterssicherung. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten.
Unterstützung in der Not – die GEMA Sozialkasse
Seit 1956 unterstützt die GEMA Sozialkasse Mitglieder in bestimmten sozialen Härtefällen. Ausgangsgröße dieser besonderen Form der Tantiemenverteilung sind die aktuell zur Verfügung stehenden kulturellen und sozialen Mittel des Verteilungsplanes.
Unser Leistungsspektrum umfasst einmalige sowie wiederkehrende Leistungen. Darüber hinaus können auch die Hinterbliebenen eines ordentlichen Mitglieds eine Unterstützung erhalten. Bei Tod eines ordentlichen Mitglieds gewähren wir auf Antrag ein Sterbegeld.
Die Bearbeiterschätzung schafft einen Ausgleich
Sogenannte Spezialbearbeiter arrangieren im Auftrag von Tonträgerherstellern oder Sendern geschützte Werke. Bei der Verteilung der Tantiemen an unsere Mitglieder können sie – insbesondere im mechanischen Vervielfältigungsrecht – nicht berücksichtigt werden. Das Schätzungsverfahren für Bearbeiter schafft einen Ausgleich. Als GEMA Mitglied haben Sie die Möglichkeit, Spezialbearbeitungen durch einen Antrag im Rahmen des Schätzungsverfahrens berücksichtigen zu lassen.
Die Punktbewertung reklamieren mittels Werkeinstufung
Im Rahmen der Verteilung im Aufführungs- und Senderecht erhalten Werke eine Punktbewertung. Als Mitglied können Sie die Punktbewertung einzelner Werke reklamieren oder eine Höherbewertung bestimmter Werkarten für eine anstehende Verteilung beantragen. Stellen Sie dazu innerhalb der Reklamationsfristen einen Antrag auf Werkeinstufung und reichen Sie dafür Werkbelege ein.
Prüfung der Anteile bei der Bearbeitung eines freien Werks
Nutzen Sie freie Werke ganz oder in Ausschnitten für eigene Werke, melden Sie das Werk zunächst als Bearbeitung eines urheberrechtlich freien Werkes an. Im zweiten Schritt können Sie bei uns prüfen lassen, ob ein höherer Anteil der Beteiligung an dem neuen Werk für Sie möglich ist. Dazu reichen Sie Werkbelege ein. Grundsätzlich geht es dabei immer um die Frage, wie eigenständig das neue Werk ist und wie sehr es sich vom ursprünglichen Werk unterscheidet.
Unsere Qualitätssicherung schützt die Solidargemeinschaft
Qualitätssicherung Live (QS-Live) schützt die Solidargemeinschaft aller GEMA Mitglieder davor, dass Tantiemen ungerechtfertigt ausgeschüttet werden, weil bei Meldungen von Live-Veranstaltungen falsche Angaben gemacht werden.
QS-Live überprüft zu diesem Zweck wissentlich oder grob fahrlässig abgegebene falsche Angaben zu diesen Veranstaltungen, die Mitgliedern oder Dritten rechtswidrig einen Vermögensvorteil verschaffen. Um Missbräuche zu verhindern, führt QS-Live unter anderem auch Kontrollen zu Veranstaltungen durch.
Bearbeiterschätzung
In der Mitgliederversammlung 2023 wurde beschlossen, dass das Schätzungsverfahren 2023 letztmalig für das Geschäftsjahr 2022 durchgeführt wird. Nähere Informationen finden Sie hier. Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt regulär zum 1.10.2023.