Urheber dürfen nicht aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen um die Vergütung ihrer Leistung gebracht werden. Den deutschen wie den europäischen Gesetzgeber trifft die Pflicht, im Internet urheberrechtliche Vergütungsansprüche durchzusetzen. So lautet das zentrale Ergebnis der Studie „Urheberrecht und Kunstfreiheit unter digitalen Verwertungsbedingungen“ von Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio, die der frühere Bundesverfassungsrichter auf dem politischen Neujahrsempfang der GEMA am 31. Januar in Berlin vorstellte.
„Wer Künstlern ihre Verwertungsmöglichkeit nimmt, nimmt ihnen zugleich auch ein Stück der Kunstfreiheit“, mahnte Prof. Di Fabio eindringlich. Der Grundrechtsexperte und frühere Bundesverfassungsrichter erläuterte in seinem Vortrag, dass den Urhebern aus verfassungsrechtlicher Perspektive umfassende Verfügungsrechte an ihrem geistigen Eigentum zustünden, die auch im Internet zur Geltung kommen müssten. Der deutsche und europäische Gesetzgeber sei daher in der Pflicht, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten.