Frau Kammerevert, am 2. Oktober hat das Europäische Parlament überarbeitete Regeln für audiovisuelle Mediendienste verabschiedet. Warum ist eine Anpassung erforderlich und um welche Dienste geht es?
Eine Anpassung war dringend notwendig, da die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2010 stammt und aufgrund deutlich fortgeschrittener Medienkonvergenz und damit veränderter Marktbedingungen nicht mehr zeitgemäß war. Das Internet ist mittlerweile beim Konsum audiovisueller Medien allgegenwärtig. Vor allem junge Menschen konsumieren audiovisuelle Inhalte überwiegend online, es sind im Zuge des digitalen Wandels neue Marktteilnehmer entstanden, die von den bisherigen Regeln nicht erfasst waren.
Bei der Revision haben wir weitest möglich gleiche Spielregeln für Anbieter audiovisueller Medien geschaffen, um auch zukünftig einen fairen Wettbewerb mit gleichen Ausgangsbedingungen zu ermöglichen. Zuvor gab es bei audiovisuellen Medien im Hinblick auf Hassrede oder Jugendschutz zum Beispiel unterschiedliche Regeln für traditionelles Fernsehen im Vergleich zu Online-Diensten wie YouTube.
Was sind die zentralen Punkte der Reform und welche Ziele sollen damit erreicht werden?
Der Erhalt eines innovationsfreundlichen europäischen Geschäftsumfelds, gerade für private TV-Anbieter, ein hohes Schutzniveau für europäische Konsumenten, insbesondere Minderjährige, die Wahrung der kulturellen Vielfalt und der Kampf gegen Hassrede oder Aufruf zu Gewalt mussten als Interessen ausreichend berücksichtigt werden. Diesen Balanceakt haben wir nach schwierigen Verhandlungen meines Erachtens gut hinbekommen.
Für audiovisuelle Inhalte in sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram oder auf Videoplattformdiensten wie YouTube gelten nun auch Mindestanforderungen zum Schutz Minderjähriger. Dabei haben wir uns aber bewusst gegen eine Vorabkontrolle von Inhalten entschieden.
Die Regeln zum Inhalt kommerzieller Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung wurden überarbeitet, die Regeln zu den Werbezeiten wurden flexibilisiert ohne die Werbezeiten auszuweiten: Damit wird einerseits die Finanzierung vor allem privaten Fernsehens weiterhin gesichert und andererseits die Konsumenten vor zu tiefgreifenden Einschnitten in ihr TV-Erlebnis oder unerwünschter Manipulation geschützt.
Videoabrufdienste wie Netflix oder Amazon Prime, die den gleichen Zuschauermarkt wie herkömmliches Fernsehen ansprechen, sollen, wie das TV, einen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der europäischen audiovisuellen Vielfalt leisten und in ihren Katalogen mindestens 30 Prozent europäische Inhalte anbieten.
Die Richtlinie fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus zu mehr Anstrengungen auf, die Medienkompetenz ihrer Bürger zu fördern. Außerdem sollen vor allem hör- oder sehbehinderte Menschen spürbar bessere Zugangsmöglichkeiten zu audiovisuellen Inhalten erhalten, insoweit wurde nachvollzogen, dass es technologisch hier sehr viel mehr Möglichkeiten als noch vor 10 zehn Jahren gibt um Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Ein wichtiges Anliegen der neuen Richtlinie ist die Förderung der kulturellen Vielfalt in der EU. Welche Maßnahmen sind vorgesehen?
Ich denke, die Vielfalt wird seit 1989 vor allem durch das Herkunftsland-Prinzip erreicht. Hierin liegt der große Charme der Richtlinie: Ist der kreierte Inhalt einmal in dem Mitgliedstaat, in dem er entsteht medienrechtlich zulässig, darf und soll er sogar in die weiteren Teile der EU verbreitet werden. Das Mediendienstanbieter eben nicht 28 Mal prüfen müssen, ob ihr Inhalt zumindest medienrechtlich rechtens ist, sorgt für einen großen Marktanreiz für alle Anbieter, generiert einen wirklichen Inhalteaustausch über die EU-Grenzen hinweg und sorgt für Rechtssicherheit. Schade, dass wir urheberrechtlich dies in dieser Wahlperiode nicht nachvollziehen konnten. Wir haben mit der Überarbeitung das Herkunftsland-Prinzip beibehalten und gestärkt: Mittels einer einfachen und allen zugänglichen Datenbank soll klar erkennbar sein, welchen mitgliedstaatlichen Bestimmungen ein Anbieter folgt und die Streitschlichtungsverfahren wurden gestrafft.
Natürlich wirken auch die Quotenvorgaben vielfaltssichernd, sie allein generieren aber keinen Anreiz, um sich auf dem europäischen Markt zu engagieren. Dem Parlament war es zudem wichtig, auch On-Demand-Plattformen mit in die Pflicht zu nehmen, wenn es um die Filmfinanzierung geht. Den Mitgliedstatten ist es nun ausdrücklich erlaubt, entsprechende Regelungen vorzusehen, wie sie für andere Werkmittler wie Kinobetreiber oder Fernsehanstalten schon lange gibt.
Interview: Philipp Rosset
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