Das Neue: Die Anzahl der Betten mit Empfangsgeräten ist entscheidend
Es gibt einen neuen Tarif für die Weiterleitung von Musik in Patientenzimmer (WR-S KKH) – gültig ab dem 01.01.2022. Die Anzahl der Betten mit Empfangsgeräten ist nun für die Vergütung entscheidend. So können wir die tatsächlich genutzten TV- und Radioprogramme bei den Lizenzkosten stärker berücksichtigen.
Die Verwertungsgesellschaften ZWF und VG Wort stellen Ihre Tarife ebenfalls nach diesem Modell um. Wir können Ihnen also wieder eine Lizenz aus einer Hand anbieten, welche die Nutzungsrechte für GEMA, ZWF, GVL, VG Wort und Corint Media umfasst.