Rechtssicheres Trainingserlebnis dank lizenzierter Musik.

Musik motiviert. Ihre Mitglieder. Ihr Team. Ihr Studio.

Mann in Bus
wirtschaftlich, emotional und rechtssicher

Musik bringt Ihr Studio in Bestform

Als Betreiber*in eines Fitnessstudios oder Kursleiter*in gestalten Sie mehr als Trainingsangebote – Sie schaffen Erlebnisse, die wirken. Musik ist dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor: Sie motiviert, verlängert die Verweildauer, stärkt die Kundenbindung und hebt Ihr Studio klar vom Wettbewerb ab.

Die Studien zeigen: Musik steigert nachweislich Umsatz und Kundenzufriedenheit. Auch im Fitnessstudio zahlt sie sich aus: Sie unterstützt Ihre Positionierung, stärkt Ihre Marke und verbessert die Trainingsqualität.

Mit der GEMA nutzen Sie Musik professionell und rechtssicher – auf der Trainingsfläche, im Kursraum oder bei Events. So schaffen Sie ein Studioerlebnis, das begeistert, bindet und sich rechnet.

*u.a. Music Impact Studie: Bis zu 8% mehr Umsatz im Einzelhandel, in der Gastronomie um 5,4% mehr Umsatz).

Für die Musiknutzung in Ihren Studio-Räumen – die passende Nutzung für Sie

Ob Trainingsfläche, Kursraum, Wellness- oder Empfangsbereich: Musik schafft Atmosphäre, motiviert und unterstützt das Training.

Die Höhe der Vergütung richtet sich unter anderem nach der beschallten Fläche und den eingesetzten Medien: Tonträger, Streaming, Radio oder TV. Auch Fitnessgeräte mit Kopfhöreranschluss und Kursangebote spielen eine Rolle.

Wählen Sie den passenden Tarif für Ihr Studio – und profitieren Sie von einer professionellen, rechtssicheren Musiknutzung und einfacher Abwicklung über das GEMA-Onlineportal.

So melden Sie Ihre Musiknutzung im Onlineportal an

  1. Den Preis für Ihre Musiknutzung ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Übersicht einzelner Tarife

Musik im Fitnessstudio steigert Motivation, Leistung und Wohlbefinden 

  • Motivationssteigerung: Musik kann die Lust am Training erhöhen und dazu beitragen, dass man überhaupt erst mit dem Workout beginnt.
  • Stimmungsaufhellung: Lieblingssongs setzen Endorphine frei, was zu einem besseren emotionalen Zustand führt.
  • Ablenkung von Anstrengung: Musik lenkt vom Schmerz oder der Erschöpfung ab, wodurch das Training als weniger belastend empfunden wird.
  • Verbesserte Ausdauer: Studien zeigen, dass Musik die Ausdauerleistung steigern kann – man hält länger durch.
  • Erhöhte Kraft und Sprintleistung: Rhythmische Musik kann die körperliche Leistungsfähigkeit in Kraft- und Schnellkraftübungen verbessern.
  • Synchronisation von Bewegungen: Musik mit gleichmäßigem Beat hilft, Bewegungen zu koordinieren und effizienter auszuführen.
  • Reduzierte Wahrnehmung von Anstrengung: Musik beeinflusst die subjektive Einschätzung der Belastung – das Training fühlt sich leichter an.
  • Fokus und Flow-Zustand: Musik kann helfen, in einen konzentrierten, meditativen Trainingszustand zu kommen.
  • Stimmung im Raum: Die richtige Musik schafft eine positive, energiegeladene Atmosphäre, die auch andere motiviert.
  • Identifikation mit dem Studio: Ein gut kuratierter Soundtrack kann zur Markenidentität des Studios beitragen und Kundenbindung fördern.
  • Tempo und Genre anpassen: Schnelle Beats für Cardio, ruhigere Musik für Yoga oder Stretching.
  • Persönliche Vorlieben berücksichtigen: Musik wirkt am besten, wenn sie individuell als angenehm empfunden wird.

Musik ist also weit mehr als nur Hintergrundbeschallung – sie ist ein aktiver Trainingspartner.

Laufband Schuh

So sparen Sie bei Ihrem Vertrag – praktische Tipps für Ihr Studio

Sie können die Höhe ihres Vertrags aktiv beeinflussen:

  • Längere Vertragslaufzeiten lohnen sich: Ein Vierteljahres- oder Jahresvertrag ist günstiger als ein Monatsvertrag.
  • Verbandsvorteil nutzen: Wenn Sie Mitglied in einem Verband sind, der einen Gesamtvertrag mit der GEMA hat, sparen Sie bis zu 20 %.

Warum als Fitnessstudio an die GEMA zahlen

Unsere Mitglieder verdienen mit Komponieren, dem Schreiben von Liedtexten oder dem Verlegen von Musik Ihren Lebensunterhalt. Dafür möchten sie fair entlohnt werden. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Musikschaffende und Verleger mit einem gesetzlich festgelegten Recht auf angemessene Vergütung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden – wie z. B. in Ihrem Fitnessstudio.

Gut zu wissen: Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 100.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

Person mit Kopfhörern sitzt im Sessel und arbeitet am Laptop, Musiknoten schweben in der Luft.
Ein Mann joggt auf einem Laufband im Fitnessstudio, mit Fenstern und Fernsehern im Hintergrund.

Für alles Weitere: das GEMA Onlineportal

Haben Sie von uns ein Angebot erhalten, finden Sie in unserem Onlineportal Ihr persönliches Kundenkonto und viele weitere nützliche Funktionen. Sie können damit z. B. Ihre Daten und Ihren Vertrag verwalten oder Veranstaltungen anmelden. 

FAQ – häufige Fragen von Fitnessstudios zur GEMA

Wenn Sie neben öffentlich-rechtlichen Sendern auch private Fernseh- oder Hörfunkprogramme abspielen, fallen zusätzliche Kosten für die Corint Media an. Die Corint Media vertritt als Verwertungsgesellschaft private Rundfunkunternehmen. Die Vergütung, die Sie an uns zahlen, geben wir also an die Corint Media weiter. Eine Auflistung der Fernseh- und Hörfunksender finden Sie hier: https://www.corint-media.com/unternehmen/rechteinhaber/. Nutzen Sie keine privaten Sender, müssen Sie keine Abgabe an die Corint Media entrichten.

Für Hintergrundmusik über Streaming-Dienste gilt derselbe Tarif wie für Tonträger-Wiedergaben, soweit Sie die Auswahl der Musiktitel selbst bestimmen können. Ähnlich der klassischen CD-Wiedergabe bestimmen Sie hierbei die Werkfolge selbst. Es handelt sich also nicht um ein von Dritten (z. B. Hörfunksendern) konfektioniertes Programm, auf das Sie inhaltlich keinen Einfluss nehmen können.

Sofern Sie hier Musik oder Fernsehen wiedergeben, ja. Ist der Bistrobereich integrierter Bestandteil Ihres Fitnessbereichs, wird die Musikwiedergabe entsprechend den Nutzungen in diesem Bereich mitlizenziert. Die Fläche des Bistros wird einfach zu der Trainingsfläche hinzugezählt. Ist der Bistrobereich jedoch separat abgetrennt, gelten hier die Tarife für gastronomische Betriebe.
Auch durch das Fernsehen geben Sie Musikwerke, wie z. B. Werbemusik, öffentlich wieder. Da diese Lieder urheberrechtlich geschützt sind, müssen Sie die Fernseh-Wiedergabe bei uns anmelden. Auch die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler, die von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertreten werden, sind damit abgegolten. Außerdem sind die Wortbeiträge von z. B. Reportern, Nachrichtensprechern urheberrechtlich geschützt. Im Auftrag der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) nehmen wir diese Rechte ebenfalls wahr.
Großbildschirme im Sinne unserer Vergütungssätze gelten Bildschirme mit einer Bilddiagonale von mehr als 42 Zoll (106 cm).
Wenn Sie anbieten, dass das Fernsehprogramm mittels Kopfhörer wahrzunehmen ist, müssen Sie diese Wiedergabe bei uns anmelden und bezahlen. Für die Fernseh-Wiedergabe mittels Kopfhörer an Fitnessgeräten gilt der Tarif WR-Kh. Eingestuft werden Sie anhand der Anzahl der Fitnessgeräte.

Ein Unterschied besteht auch noch, wenn die Wiedergabe im Fitnessgerät integriert ist. Hier kann zusätzlich der Tarif Corint Media für Fitnessgeräte fällig werden, sofern Sie private Sender abspielen.
Das hängt von drei verschiedenen Faktoren ab: die durchschnittliche Kursteilnehmerzahl pro Kurs, wie oft der Kurs wöchentlich stattfindet und was Ihre Kunden an Sie zahlen müssen, um an den Kursen teilzunehmen. Dann werden die Kurse mit gleicher Teilnehmerzahl gruppiert und deren wöchentlichen Kursstunden mit 4,33 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) multipliziert. Übrigens: Die geringste tarifliche Stufe an Tarifteilnehmern ist bis zu 10 Teilnehmer. Den konkreten Vergütungssatz können Sie unserem Tarif WR-KS-F entnehmen.
Sie teilen uns den Standard-Mitgliedsbeitrag für einen Monats- oder Jahresvertrag mit, der es Ihren Kunden ermöglicht, an den Kursen teilzunehmen. Abwählbare Leistungen, wie z. B. Zusatzbuchungen für Getränke oder Sauna, zählen nicht zu den relevanten Mitgliedsbeiträgen. Im Umkehrschluss: Sind im Mitgliedsbeitrag Leistungen enthalten, die der Teilnehmer nicht abwählen kann, so können diese auch nicht abgezogen werden.

Alternativ kann immer der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag im Vertrag angesetzt werden, wenn Sie hierfür betriebswirtschaftliche Unterlagen einreichen, die diesen Beitrag belegen.
Bitte melden Sie uns alle Kurse an. Reichen Sie uns gern einen aktuellen Kursplan ein. Sollten bestimmte Kurse nur mit GEMA freier Musik bespielt werden, teilen Sie uns dies bitte mit.

Übrigens: Kurse, die auf der reinen Trainingsfläche stattfinden und für die keine andere Musik als die bereits bestehende Hintergrundmusik eingesetzt wird, müssen Sie nicht extra anmelden. Es muss allerdings ein Vertrag für die Hintergrundmusikbeschallung für die Trainingsfläche bestehen.
Sie zahlen an Zumba® oder LES MILLS®, um u. a. deren Programme und die darauf abgestimmte Musik nutzen zu dürfen. Dies beinhaltet aber nicht die öffentliche Wiedergabe, wofür sie noch eine Lizenz bei der GEMA erwerben müssen. 
Ja, da es sich hier um unterschiedliche Musiknutzungen handelt. Weitere Infos finden Sie hier: Wie kann ich Musik anmelden?
Ja, auch GEMA freie Musik müssen Sie bei uns anmelden. Nur so können wir die gespielten Titel prüfen. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen als auch wenn Sie Musik dauerhaft öffentlich nutzen, z. B. auf der Trainingsfläche oder in den Kursen. Zudem benötigen wir einen Nachweis, dass diese Musik GEMA frei ist. Hierfür können Sie unser Formular für Repertoireprüfung verwenden. Es wird dann geprüft, ob die Musik tatsächlich GEMA frei ist. Sollten Sie eine Lizenz oder ein Zertifikat eines Anbieters für GEMA freie Musik erhalten haben, können Sie uns diese ebenso zuschicken.

Übrigens: Im Onlineportal können Sie sich unter dem Service Repertoiresuche vorab informieren, ob Musik GEMA frei ist oder nicht. Allerdings sind die Angaben in der Repertoiresuche unverbindlich und lediglich ein erster Anhaltspunkt.
Gehen Sie dazu in unseren Hilfecenter für Musiknutzer. Hier beantworten wir viele Fragen – insbesondere auch zu den Themen Angebot/Vertrag und Rechnungen.
Wie Sie Ihre Kundendaten ändern, erfahren Sie in unserem Hilfe- und Kontaktbereich unter Kundendaten ändern.
Auch hier sind Sie im Hilfecenter für Musiknutzer richtig. Dort finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.
Nein, die GEZ, die inzwischen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt, ist eine von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene und nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie zieht den Rundfunkbeitrag ein.

Die GEMA hingegen ist ein wirtschaftlicher Verein, der die Rechte von Musikurhebern wahrnimmt und verwertet.

FAQ – häufige Fragen von Fitnessstudios zur GEMA

Nein, die GEZ, die inzwischen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt, ist eine von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene und nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie zieht den Rundfunkbeitrag ein.

Die GEMA hingegen ist ein wirtschaftlicher Verein, der die Rechte von Musikurhebern wahrnimmt und verwertet.

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