Kulturelle und musikalische Angebote haben im November und Dezember in Kindergärten, Schulen, Kirchen oder Vereinen traditionell Hochkonjunktur. Die gute Nachricht: Viele dieser Konzerte oder Veranstaltungen müssen nicht bei der GEMA angemeldet werden. Ob doch, hängt unter anderem von den Musikstücken, der Art der Veranstaltung und dem Publikumskreis ab.
GEMA freie Lieder zu St. Martin, Advent und Weihnachten
Häufig sind Lieder aus der besinnlichen Zeit lizenzfrei, zum Beispiel Musikstücke, deren Urheberinnen und Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben sind oder Volkslieder von unbekannten Autorinnen und Autoren. „Laterne, Laterne“, „Stille Nacht, heilige Nacht“, „O du fröhliche“ oder auch „We wish you a Merry Christmas“ fallen beispielsweise in diese Kategorie. Allerdings muss es sich dabei um die Originale handeln. Kommen hingegen bearbeitete Fassungen zum Einsatz, sind diese bei der GEMA meldepflichtig. Prüfen können Sie das in der Werkdatenbank der GEMA.