Musik auf Ihrem Weihnachtsmarkt: Jetzt anmelden

Das Wichtigste zur GEMA für Chöre im Deutschen Chorverband

Responsive Image
Alles ganz harmonisch

Ihre GEMA Anmeldung als DCV-Chor – erledigen Sie jetzt selbst

Das Singen im Chor hat eine lange Tradition und auch nach Jahrhunderten nichts von seinem Zauber eingebüßt. Um gemeinsam zu singen, braucht es nicht viel: Neben den unterschiedlichen Stimmlagen lediglich Noten und Liedtexte. Die Musikschaffenden, die diese erdacht haben, sollen natürlich nicht leer ausgehen. Deshalb gibt es uns, die GEMA. Mit Ihrer Vergütung leisten Sie somit einen wichtigen Beitrag. Das hat Tradition.

Neu ist, dass Sie die GEMA Anmeldung künftig selbst durchführen. Bisher haben das die DCV Mitgliedsverbände (Landesverbände) für Sie erledigt. Doch es geht ganz einfach. Hier zeigen wir Ihnen, wie. Es bleibt also harmonisch.   

Übersicht

Die wichtigsten GEMA Tarife für Chöre 

Im Chorverein kommen Sie mit anderen Menschen zusammen, um gemeinsam zu singen. Freudige Höhepunkte sind die öffentlichen Auftritte, wenn Sie als Chor das Publikum mit Ihren Stimmen verzaubern. Egal ob Konzerte der Unterhaltungsmusik (Tarif U-K) oder der ernsten Musik (Tarif E): Sie melden diese sowie alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen bei der GEMA an. Dabei unterscheiden wir zwischen chorischen und geselligen Veranstaltungen.

Selbstaufgenommene CDs/MP3, PC, etc.

Wer zur Unterhaltung der Gäste/Besucher Musik von selbstgestellten Tonträgern wiedergibt – dies kann z. B. der Fall sein, wenn DJs sich selbstgebrannte CDs zusammenstellen – nimmt eine Vervielfältigung der genutzten Stücke im Sinne des Urheberrechts vor. Das damit verbundene Nutzungsrecht muss zuvor von der GEMA erworben werden.

Praktisch schon jetzt, Pflicht ab 2025: das GEMA Onlineportal

Ab 2025 wird die GEMA Musikanmeldung im Onlineportal Pflicht. Doch es besteht kein Grund, so lange zu warten. Denn im Onlineportal geht die Anmeldung einfach und schnell – außerdem können Sie auch sonst viele GEMA Angelegenheiten im Handumdrehen erledigen.

Ein Mann mit einem iPad bewegt sich im Login des Onlineportals.
3 mal Onlineportal:

Registrieren, Musik anmelden und Setlist einreichen

1. Die Registrierung

a) Registrieren Sie sich in unserem Onlineportal als „Kunde“ mit Ihrem Vor- und Zunamen sowie Ihrer E-Mailadresse. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Folgen Sie dem Link, setzen Sie Ihr persönliches Kennwort und loggen Sie sich ein.

b) Um Ihre Kundendaten mit Ihrem Onlineportal-Account zu verknüpfen, geben Sie anschließend bitte die Kundennummer des Chores und den Code ein, den Sie per Post erhalten haben.

2. Musik anmelden

Um Ihre Veranstaltung o. Ä. anzumelden, gehen Sie im Onlineportal auf Preisrechner & Anmeldung. Schritt für Schritt können Sie nun alle abgefragten Informationen eingeben.

3. Setlist bei Livemusik einreichen

Unter Mein Bereich klicken Sie auf Meine Veranstaltungen und sehen dort zu welcher Veranstaltung eine Setlist benötigt wird. Klicken Sie auf Setlist einreichen und sie werden direkt in den Service Meine Setlists geleitet, um nach einer Liveveranstaltung die Setlist einzureichen.

Alternativ können Sie direkt in den Service Meine Setlists einsteigen, die passende Veranstaltung auswählen und Ihre Setlist reinreichen. 

Mehr dazu unter Warum die Setlist so wichtig ist.

Beratungstermin

Webinar „GEMA für Chöre“

In unseren Webinaren erhalten Chöre praktische Hilfe und kompakte Informationen rund ums Onlineportal der GEMA. Außerdem können Sie Ihre Fragen direkt an Expertinnen und Experten stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Webinartermine noch in Abstimmung mit den jeweiligen Verbänden sind. Sobald die Termine feststehen, finden Sie an dieser Stelle den Link zur Anmeldung.

Frau sitzt auf einer Holzbank und arbeitet am Laptop.

Weitere Vorteile mit dem Onlineportal

Responsive Image
Angaben übernehmen

Statt für jede Veranstaltung ein Formular auszufüllen, und das Jahr für Jahr, können Sie mithilfe der Kopierfunktion Angaben von alten Veranstaltungen übernehmen und diese für neue Anmeldungen übernehmen. Etwaige Änderungen sind gleich angepasst. Diese lassen sich natürlich auch leicht anpassen, ebenso Ihre Kundendaten.

Responsive Image
Den Überblick behalten

Jede Veranstaltung, die Sie angemeldet haben, ist im Onlineportal übersichtlich aufgelistet – inklusive des Bearbeitungsstatus. Auch auf alle Rechnungen können Sie jederzeit zugreifen. Zu guter Letzt haben Sie die bei uns hinterlegten Kundendaten jederzeit im Blick und ändern diese bei Bedarf mit wenigen Klicks. 

Die wichtigsten GEMA Tarife für Chöre

Responsive Image
Bei Livemusik

Warum die Setlist so wichtig ist

Chorgesang ist Livemusik. Und bei Livemusik benötigen wir spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung eine Liste der vorgetragenen Musikstücke – die sogenannte Setlist. Anhand der Setlist können wir die Einnahmen an die Schöpferinnen und Schöpfer der Musikstücke ausschütten.

Indem Sie die Setlist einreichen, leisten Sie einen Beitrag für die gerechte Verteilung der Einnahmen an die Musikschaffenden. Außerdem vermeiden Sie Zusatzkosten: Erhalten wir die Setlist (Musikfolge) von Ihnen nicht fristgerecht, müssen wir zusätzlich 10 % der GEMA Vergütung in Rechnung stellen.

Unsere Webinare zum Onlineportal

Aller Anfang ist leicht – vor allem mit der nötigen Unterstützung. Das GEMA Onlineportal funktioniert ganz intuitiv. Als Starthilfe bieten wir außerdem verschiedene Webinare an. 

FAQ – häufige Fragen von DCV-Chören an die GEMA

Da das Onlineportal von all unseren Kunden genutzt wird, dient diese Preisangabe ggf. nur zu Informationszwecken und bedeutet nicht, dass Sie in jedem Falle eine Rechnung erhalten. 

In dem angezeigten Preis ist der Gesamtvertragsnachlass, sofern eine Mitgliedschaft bei einem DCV-Mitgliedsverband vorliegt, bereits berücksichtigt. Nicht berücksichtigt ist der kulturelle Nachlass in Höhe von 15 %. Dieser wird erst nach Einreichung der erforderlichen Nachweise in die Berechnung einbezogen.

Die Setlist ist eine Aufstellung der genutzten Musikwerke, also eine Titelliste oder ein Programm. Sie wird sowohl für die Lizenzierung des Bühnenwerks oder des Konzertes als auch für die Ausschüttung an die Komponistinnen und Textdichter benötigt und muss eingereicht werden. Die Setlist können Sie über das Onlineportal einreichen. Um sicherzustellen, dass Sie die Rechte für die von Ihnen verwendete Musik korrekt erwerben, empfehlen wir, bei Veranstaltungen, sowohl Titel als auch Urheber/Interpretinnen und ggf. Bearbeiterinnen im Service Meine Setlists im Onlineportal zu übermitteln.

Wenn wir nichts von Ihnen hören, dann berechnen wir z. B. bei Konzerten Ihren Kartenumsatz selbst. Dabei gehen wir dann von der größtmöglichen Besucherzahl und dem höchsten Eintritt aus.

Wichtig für Sie: Bei nicht angemeldeten Veranstaltungen übernimmt der jeweilige DCV-Mitgliedsverband (Landesverband) die Rechnung nicht. Diese wird dann direkt an den Chor ohne Berücksichtigung eines Gesamtvertragsnachlasses gestellt. Die GEMA behält sich außerdem vor ggf. auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir prüfen, ob Ihre Veranstaltung dem DCV Mitgliedsverband (Landesverband) in Rechnung gestellt wird oder den einzelnen Mitgliedschören.

Wir prüfen, ob Ihre Veranstaltung dem DCV Mitgliedsverband (Landesverband) in Rechnung gestellt wird oder den einzelnen Mitgliedschören.

Sie erhalten einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 %. Dieser Gesamtvertragsnachlass wird sowohl bei Rechnungsstellung an den DCV Mitgliedsverband (Landesverband) als auch an die einzelnen Mitgliedschöre gewährt. Vorausgesetzt, die Veranstaltung wird zeitnah nach Stattfinden über das GEMA Onlineportal gemeldet. 

Ebenso können Sie auf Veranstaltungen, die religiösen, kulturellen oder sozialen Belangen dienen und die nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen, einen Nachlass von 15 % erhalten. Dies wird u.a. bei Konzertveranstaltungen von Chören gewährt. Damit Sie diesen Nachlass erhalten, bitten wir dies schon bei der Anmeldung der Veranstaltung anzugeben und die entsprechenden Belege einzureichen.

E-Musik ist eine Abkürzung für die sogenannte „ernste“ Musik. Mit dieser E-Musik gleichgesetzt wird z. B. die Kunstmusik.

Musik für „Unterhaltungsmusik“ fasst populäre und kommerzielle Musikrichtungen (populäre Musik) zusammen, z. B. Pop- und Rockmusik, Schlager und volkstümlichen Schlager, teilweise auch Jazz, Volksmusik u. a.

Der Programmverantwortliche weiß i. d. R., welche Art von Musik wiedergegeben wird, eine Unterscheidungshilfe kann die Website www.klassika.info sein, ebenso wie unsere Repertoiresuche.

Für Musikwiedergaben im Hintergrund ohne Veranstaltungscharakter, beispielsweise bei Hintergrundmusik in einem Vereinsheim, muss das damit verbundene Nutzungsrecht bei der GEMA erworben werden. Hierfür greifen unterschiedliche Tarife:

Hierbei handelt sich es in dem meisten Fällen um Dauerlizenzen. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls im GEMA Onlineportal.
 
Für Musikwiedergaben im Hintergrund mit Veranstaltungscharakter, beispielsweise bei einem geselligen Beisammensein (Weißwurstfrühstück), muss ebenfalls das damit verbundene Nutzungsrecht bei der GEMA erworben werden. Die Lizenzierung erfolgt je nach Art der Musikwiedergabe nach dem Tarif M-V bei Tonträgerwiedergabe oder Tarif U-V bei Live-Musikwiedergabe.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters