Die schnelle Hilfe!
In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.
Sie fragen sich vielleicht, warum Sie als Busunternehmer Geld an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 85.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. auf Ihren Busfahrten.
Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.
Ermitteln Sie mit unserem Preisrechner den Preis für Musik im Omnibus. Dazu wählen Sie „Ich nutze Musik … dauerhaft“ aus, klicken auf „Musik in Verkehrsmitteln und dann auf „Omnibusse“. Wählen Sie im Anschluss die genutzte Musikwiedergabe aus. Bei dem folgenden Pop-Up klicken Sie auf „Preis ermitteln“ und folgen den Anweisungen.
Sobald die Musik für mehrere Passagiere zu hören ist, liegt eine Lizenzierungspflicht vor. D. h. Sie müssen die Musik anmelden. Je nach genutztem Wiedergabegerät wie z. B. Radio oder Tonträger (CD-Player) oder bei der Wiedergabe von Filmen/TV über die bordeigenen Bildschirme nutzen Sie die Rechte von weiteren Verwertungsgesellschaften. Sollten Sie ein Online Multimedia System einsetzen und den Fahrgästen die Wiedergabe auf eigenen Geräten, wie Tablets oder Smartphone des auf einem Server gespeicherten digitalen Programms ermöglichen, so melden Sie das bitte ebenfalls an.
Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:
In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen.
Es gibt verschiedene Kategorie bei den Sitzplätzen:
Je mehr Sitze Sie in Ihrem Bus anbieten, desto höher ist auch die Vergütung, da Sie mehr Fahrgäste und dadurch auch mehr Hörerinnen und Hörer haben.
Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen. Sie finden unsere derzeitigen Gesamtvertragspartner auf der Seite Verträge der GSVT-Partner.
Sie können zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Laufzeit wählen.
Bei einer monatlichen Laufzeit sind Sie am flexibelsten, wenn ein Bus kurzfristig ausgetauscht werden muss.
Hier können Sie einfach einen entsprechenden Vertrag abschließen. Der Vertrag umfasst dann nur die genutzten Monate.
Die vertraglich geregelte Kündigungsfrist beträgt einen Monat zur nächsten Fälligkeit.
Wenn Sie das Onlineportal nicht nutzen können, melden Sie die Musik mit folgendem Fragebogen an.
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