Diskothekenwiedergaben

Menschen tanzen in einem Club mit pinkem Licht und Nebel.

Diskotheken leben von der Musik. Von welcher genau, ermitteln wir.

Auf einer Rangliste der Orte, die ohne Musik ihres Sinns beraubt wären, würden Diskotheken sehr weit oben rangieren. Ein Club oder eine Disko ohne treibende Beats oder rauschende Partyklänge ist nur schwer vorstellbar. Das spiegelt sich auch in den Lizenzgebühren wider, die natürlich höher sind als beispielsweise in einem Friseurladen. Wichtig ist uns, die Einnahmen möglichst gerecht an unsere Mitglieder zu verteilen. Deshalb haben wir ein spezielles Monitoring-Verfahren für Diskotheken entwickelt.

So funktioniert das Diskotheken-Monitoring

Die Einnahmen, die wir von Diskothekenbetreibern erhalten, können wir abzüglich der Verwaltungsaufwendungen und eines Anteils für soziale und kulturelle Zwecke an unsere Mitglieder ausschütten. Verteilungsgrundlage ist das sog. Diskothekenmonitoring.

So funktioniert es: An einer großen, repräsentativen Anzahl von DJ-Mischpulten in ganz Deutschland sind Monitoring-Boxen angebracht. Diese zeichnen auf, welche Titel wie lang gespielt werden. Die Nutzungsmeldungen werden nun auf ganz Deutschland hochgerechnet. So lässt sich (durchschnittlich) berechnen, welche Werke im jeweiligen Nutzungszeitraum wie häufig und wie lang in Deutschlands Diskotheken gespielt wurden. Daraus ergibt sich dann die jeweilige Ausschüttungssumme pro Werk.
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​​​​​​Mehr zum Diskotheken-Monitoring erfahren Sie hier.

Ein DJ mixt Musik an einem Mischpult, umgeben von Knöpfen und Reglern.
Menschen tanzen fröhlich in einem Club, bunte Lichter und Konfetti umgeben sie.

Diskothekenwiedergaben auf einen Blick

So teilen sich die Sparten auf:

In der Sparte DK schütten wir Tantiemen aus, die wir erhalten haben für die öffentliche Wiedergabe von Werken durch DJs in Diskotheken, Clubs u. Ä.

In der Sparte DK VR schütten wir Tantiemen aus, die wir erhalten haben für die Vervielfältigung durch DJs zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe in Diskotheken, Clubs u. Ä.

Woher die Einnahmen stammen:
1. Wir lizenzieren mechanische Musikwiedergaben in Veranstaltungsräumen mit regelmäßigem Tanz nach dem Tarif M-CD II

2. Vervielfältigungen von Werken des GEMA Repertoires, die bei öffentlicher Wiedergabe verwendet werden, lizenzieren wir nach dem Tarif VR-Ö. Dafür erhalten wir jeweils Lizenzeinnahmen.

Die Art der Verteilung und welche Nutzungsinformationen herangezogen werden:
Es handelt sich um eine kollektive Verteilung auf der Basis von Minutenwerten. Grundlage sind die hochgerechneten Minutenzahlen aus den Monitoring-Ergebnissen. Mehr zur Verteilung in der Sparte DK finden Sie in unserem Infoblatt.

Gut zu wissen

Wenn DJs öffentlich Musik auflegen (z.B. in Clubs oder Diskotheken), wird das als „mechanische Wiedergabe“ gewertet. Die Veranstalter-/innen melden uns in der Regel keine Setlists, deshalb erfolgt die Vergütung pauschal über die Sparten DK und DK VR, nicht über die Live-Sparten.

Tantiemen aus den Live-Sparten erhalten Sie nur, wenn:

  • die Veranstaltung Konzertcharakter hat – d.h. die Musik steht im Mittelpunkt, das Publikum kommt ausschließlich wegen des DJs/der DJane, damit gleicht es einem Konzert, welches von den Organisatoren bei der GEMA gemeldet werden muss

  • die Lizenzgebühren über 500 € liegen

Wichtig für Club-Events: Die nötigen Lizenzgebühren von 500 € werden selten erreicht, daher gelten in Clubs und Diskotheken meist Pauschalverträge. Mehr zum GEMA Tarif für diese Nutzungen auf gema.de.

Das heißt für Sie: Für solche Veranstaltungen gibt es keine Ausschüttungen in den Live-Sparten. Setlists müssen nicht eingereicht werden und Reklamationen sind nicht nötig.

Bitte immer daran denken: Laden Sie Ihre Soundfiles im GEMA Onlineportal hoch – so können Ihre Werke beim Diskothekenmonitoring berücksichtigt werden.

Wichtige Termine und Fristen für Sie

Werkeanmeldefrist:
Melden Sie Ihre Werke immer spätestens mit Veröffentlichung an – am besten direkt über unser Onlineportal unter dem Service Werkanmeldung. Wichtig: Ihr Werk muss bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres nach Nutzung angemeldet sein, um in der Jahresverteilung zum 01.06. berücksichtigt zu werden.

Ausschüttungsturnus pro Jahr:
Ausgeschüttet wird einmal jährlich zum 01.06.

Reklamation:
Aufgrund des Monitoring-Verfahrens können Sie in den Sparten DK und DK VR nicht reklamieren.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters