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Das Wichtigste zu Setlists

Setlists (im Allgemeinen auch Playlisten genannt) dienen der Erfassung der bei einem Liveauftritt gespielten Musikwerke. Sie ermöglichen eine werkgenaue Tantiemenverteilung an die Bezugsberechtigten, etwa die Komponistinnen, Textdichter und Musikverlage.

Für welche Musiknutzung muss ich eine Setlist einreichen?

  • Konzerte
  • Festivals
  • Veranstaltungen mit Livemusik

Setlists für Live-Veranstaltungen im In- und Ausland papierlos einreichen

Als Musiknutzer wissen Sie, wie wichtig es ist, dass Sie im Anschluss an Veranstaltungen in Deutschland Setlists (Musikfolgen) an die GEMA senden. Nur mit diesen Informationen können wir die Lizenzzahlungen an die Urheberinnen und Urheber weiterleiten. Daher bieten wir Veranstalterinnen, Bandleadern, Musikalischen Leiterinnen und GEMA Mitgliedern unseren Online Service Meine Setlist. GEMA Mitglieder können hier auch für Veranstaltungen im Ausland Setlists einreichen, die von uns dann zu Kontrollzwecken an die jeweils zuständigen Schwestergesellschaften weitergeleitet werden.


Vorteile:

  • Ausfüllen und Einreichen einer oder mehrere Setlists innerhalb weniger Minuten
  • Einfaches Erstellen von Titellisten durch Zugriff auf unsere Werke-Datenbank
  • Adressen von Veranstaltern, Veranstaltungsorten und musikalischen Leiterinnen bzw. Bandleadern speichern und wiederverwenden
  • Unkompliziert ähnliche Setlists durch Übernahme vieler Angaben erstellen
  • Voller Überblick über bereits verschickte und sich noch in Arbeit befindende Setlists
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