Aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen finden Sie hier.

Youtube App auf einem Handy

Reklamationen im Verteilungsbereich Online

Diese Sparten gehören dazu:

  • Streaming auf Gemischten Online-Plattformen (GOP, GOP VR)
  • Music On Demand Download (MOD D, MOD D VR)
  • Music On Demand Streaming (MOD S, MOD S VR)
  • Video On Demand Download (VOD D, VOD D VR)
  • Video On Demand Streaming (VOD S, VOD S VR)

Das ist wichtig für Sie

Sie haben Ihre Werke rechtzeitig angemeldet, sie wurden genutzt und trotzdem haben Sie keine oder zu wenig Tantiemen erhalten?
Reklamieren Sie ganz einfach über unser Onlineportal im Service Reklamation. Hier fragen wir Sie Schritt für Schritt nach allen wichtigen Informationen.

Ihr Werk wurde auf Spotify, YouTube, iTunes o. Ä. gespielt?
Dann ist es entscheidend, in welchem Land Ihre Musik gespielt wurde.
Kurz gesagt: Wenn Ihr Werk außerhalb Europas bzw. des sogenannten ICE-Verbunds genutzt wurde, dauert es oft etwas länger, bis wir Ihre Tantiemen auszahlen können. Wenn Sie weitere Informationen zum Thema benötigen, können Sie hier gerne weiterlesen: www.gema.de/ice

Im Onlineportal fragen wir schrittweise nach den Details, die wir brauchen, um uns um Ihre Reklamation zu kümmern. Vorab können Sie hier schon einen Blick darauf werfen.

Diese Infos benötigen wir von Ihnen

Die Informationen benötigen wir:

  • Name der Onlineplattform (DSP), z.B. Spotify
  • Veröffentlichungsdatum (VÖ) auf der Onlineplattform (DSP)
  • Direkter Link zum Werk innerhalb der Onlineplattform (DSP)
  • Nutzungszeitraum
  • Anzahl Streams oder Views im Nutzungszeitraum
  • Titel des Werks
  • Werknummer
  • GEMA-Werkanmeldedatum
  • International Standard Recording Code (ISRC)
  • Interpret
Frist für Reklamationen:
3 Monate nach Ausschüttungstermin

Die Informationen benötigen wir:

  • Name der Onlineplattform (DSP), z.B. Netflix oder Maxdome
  • Veröffentlichungsdatum (VÖ) auf der Onlineplattform (DSP)
  • Nutzungszeitraum
  • Titel des Films
  • Titel des Werks
  • Werknummer
  • AVW-Nummer (sofern bekannt), AVW = audiovisuelles Werk
Frist für Reklamationen:
3 Monate nach Ausschüttungstermin

Die Informationen benötigen wir:

  • Titel des Werks
  • Interpret
  • Werknummer
  • GEMA-Werkanmeldedatum
  • International Standard Recording Code (ISRC)
  • Veröffentlichungsdatum (VÖ)
  • Nutzungszeitraum
  • Anzahl der Views im Nutzungszeitraum
  • Direkter Link zum Werk innerhalb der Onlineplattform (DSP)
Frist für Reklamationen:
3 Monate nach Ausschüttungstermin

Kompakt verpackt

Hier können Sie die wichtigsten Infos zu Reklamationen im Verteilungsbereich Online als PDF herunterladen:

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters