Die neue Hilfe ist da!
Kennen Sie schon das neue Hilfecenter? Hier finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.
Reklamieren Sie ganz einfach über unser Onlineportal im Service Reklamation. Hier fragen wir Sie Schritt für Schritt nach allen wichtigen Informationen.
Damit Sie zuverlässig die richtigen Tantiemen von uns bekommen, brauchen wir unbedingt Ihre Soundfiles. Haben Sie daran schon gedacht? Wenn nicht, können Sie das über den Soundfile-Upload in unserem Onlineportal ganz einfach nachholen.
Sie benötigen Infos zum Thema Monitoring-Verfahren der öffentlich-rechtlichen Sender?
Alle wichtigen Informationen finden sie hier: FAQ Monitoring ARD/ZDF
Sie benötigen Unterstützung, um Ihr Soundfile hochzuladen?
Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu haben wir in unserem Hilfecenter für Sie zusammengefasst.
Ihre Werke wurden in großem Umfang oder ausschließlich auf Radio- oder TV-Sendern gesendet, die unter Programmverrechnungsgrenze liegen? Dann schreiben Sie uns dazu an vts@gema.de. Was genau Sie dafür tun müssen und alle weiteren wichtigen Informationen über die sogenannte Programmverrechnungsgrenze können Sie auch in unserem Verteilungsplan unter Antrag auf Verrechnung nachlesen.
Im Onlineportal fragen wir schrittweise nach den Details, die wir brauchen, um uns um Ihre Reklamation zu kümmern. Vorab können Sie hier schon einen Blick darauf werfen.
Diese Informationen benötigen wir:
Titel des Werks und/oder Werknummer
Bei Jingles/Werbung zusätzlich:
Frist für Reklamationen:
18 Monate nach Ausschüttungstermin
Diese Informationen benötigen wir:
Bei Werbung zusätzlich:
Frist für Reklamationen:
18 Monate nach Ausschüttungstermin
Diese Informationen benötigen wir:
Bei Werbung zusätzlich:
Frist für Reklamationen:
18 Monate nach Ausschüttungstermin
Diese Informationen benötigen wir:
Bei Reklamation in der Sparte TD zusätzlich:
Frist für Reklamationen:
18 Monate nach Ausschüttungstermin
Diese Informationen benötigen wir:
Frist für Reklamationen:
18 Monate nach (Haupt-)Ausschüttungstermin
Diese Informationen benötigen wir:
Frist für Reklamationen:
Je nach Sparte: 9 bzw. 18 Monate nach Ausschüttungstermin
Tipp:
Die Punktebewertung Ihres Werkes ist nicht korrekt? Wir können Ihr Werk genau prüfen und einstufen. Wie das geht, zeigen wir Ihnen hier: www.gema.de/werkeinstufung.
Hier können Sie die wichtigsten Infos zu Reklamationen im Verteilungsbereich Radio, TV, Film als PDF herunterladen:
Kennen Sie schon das neue Hilfecenter? Hier finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.