Die GEMA ist mit ausländischen musikalischen Urheberrechtsgesellschaften durch ein Netz sogenannter Gegenseitigkeitsverträge verbunden, das eine gegenseitige Rechteeinräumung und -wahrnehmung sicherstellt. Erträge aus Nutzungen von GEMA-Repertoire im Ausland erhalten Sie als Mitglied über Ihre jeweilige Auslandsverteilung:
Sparte A AR: Aufführungsrecht Ausland
Sparte A VR: Vervielfältigungsrecht Ausland
Die eingegangenen Gelder aus dem Ausland werden laufend zum Ersten eines jeden Quartals verteilt. Je nach Land unterscheiden sich die Verteilungsturnusse, welche Sie der Länderliste entnehmen können.
Übersicht Tantiemenverteilung
Tantiemenverteilung Ausland 2020
Aufführungs- und Senderecht Vervielfältigungsrecht
Tantiemenverteilung Ausland 2019
Aufführungs- und Senderecht Vervielfältigungsrecht
Tantiemenverteilung Ausland 2018
Aufführungs- und Senderecht Vervielfältigungsrecht
Tantiemenverteilung Ausland 2017
Aufführungs- und Senderecht Vervielfältigungsrecht
Tantiemenverteilung Ausland 2016
Aufführungs- und Senderecht Vervielfältigungsrecht
Tantiemenverteilung Ausland 2015
Aufführungs- und Senderecht Vervielfältigungsrecht
Tantiemenverteilung Ausland 2014
Aufführungs- und Senderecht Vervielfältigungsrecht