Unsere Ausschüttungen zum 01.04.2024
Online Sparten
Zum 01.04.2024 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke in unseren Online Sparten Musik (Streaming & Download), Video (Streaming & Download), Gemischte Online Plattformen (Nutzungsmeldungen) und Web (u.a. Hintergrundmusik auf Webseiten).
Informationen, welche Streaming- und Download-Plattformen mit welchen Nutzungszeiträumen in der Verteilung zum 01.04.2024 enthalten sind, finden Sie hier.
Music on Demand (Streaming & Download)
In den Music on Demand-Sparten (MOD S, MOD D) verteilen wir Nutzungen von Musik, die gestreamt oder heruntergeladen werden. Die MOD-Sparten beinhalten paneuropäische Nutzungen. Nutzungen außerhalb Paneuropas werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt.
Wenn Sie mehr über die Verteilung in unseren Online-Sparten Music on Demand erfahren möchten, lohnt sich ein Blick auf die Seite zur MOD-Verteilung.
Video on Demand (Streaming & Download)
In den Video on Demand-Sparten (VOD S, VOD D) sind Musiknutzungen in Filmen und Serien enthalten, die über Internetplattformen wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ direkt per Streaming angesehen werden können oder als Download verfügbar sind.
Die VOD-Sparten beinhalten ausschließlich Nutzungen innerhalb Deutschlands. Nutzungen außerhalb Deutschlands werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt.
Ausführliche Informationen zur Verteilung in den Sparten Video On Demand finden Sie auf unserer Seite zur VOD-Verteilung.
Gemischte Online Plattformen
Wird Ihre Musik auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok gespielt, erhalten Sie Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Online Plattformen (GOP, GOP VR).
Zum 01.04.2024 schütten wir, wie gewohnt, diese Einnahmen auf Basis von Nutzungsmeldungen aus. Folgenden Hinweis möchten wir im Zusammenhang mit dem Dienst YouTube enriched (1. Quartal 2023) geben: Aus technischen Gründen erfolgt eine Teilausschüttung, die mit dem Folgetermin 01.07.2024 ergänzt wird.
Ausführliche Informationen rund um die Sparten der Gemischten Online Plattformen finden Sie auf unserer Seite zur GOP-Verteilung.
Tonträger (Vervielfältigungsrecht)
In der Sparte Tonträger Vervielfältigungsrecht (Phono VR) findet zum 01.04. eine Überhangausschüttung statt. Die Hauptausschüttung für das 1. Halbjahr 2023 ist bereits zum 01.01.2024 erfolgt.
Informationen zur Sparte Tonträger finden Sie auch auf unserer dazugehörigen Spartenseite.
Nutzungen im Ausland
In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen.
Welche Länder und Zeiträume zum 01.04.2024 zur Ausschüttung gelangen, können Sie hier entnehmen.
Mehr dazu können Sie auf unserer Auslandsseite abrufen.
Gesetzliche Vergütungsansprüche (GVA)
Zum 01.04. erhalten Sie eine Ausschüttung für gesetzliche Vergütungsansprüche (GVA). Dabei handelt es sich um Vergütungsansprüche aus privaten Vervielfältigungen (z.B. dem Brennen einer CD oder dem Überspielen von Musik auf einen USB-Stick), dem Verleihen durch Bibliotheken sowie der Nutzung von Musik in Unterricht, Wissenschaft und anderen Institutionen.
Die Einnahmen aus GVA werden als Zuschlag verteilt. Das bedeutet, dass ein weiterer Anteil auf schon erfolgte Ausschüttungen in bestimmten Sparten prozentual aufgeschlagen wird.
Mehr dazu finden Sie in unseren ergänzenden Informationen zur Verteilung.
GOExport! - GEMA Musik im Ausland
Die Musik unserer Mitglieder ist nicht nur in Deutschland erfolgreich. Auch international werden viele ihrer Werk gehört. So machen die Einnahmen aus dem Ausland rund 6 % unserer Gesamterträge aus. Unter den TOP 50 der GEMA Werke, die im Ausland gespielt wurden, platzieren sich auch einige deutschsprachige Songs.
Helene Fischers Atemlos durch die Nacht, geschrieben und komponiert von Kristina Bach, ist nicht nur hierzulande ganz großes musikalisches Kino, sondern auch in Österreich und der Schweiz auf den vorderen Chartplätzen zu finden. Uwe Fahrenkrog-Petersen und Carlo Karges schrieben mit 99 Luftballons einen zeitlosen Klassiker. In der Interpretation von Nena ist dieser Hit nach wie vor auf jeder Party unverzichtbar und wird sogar als englische Version länderübergreifend gespielt.
Deutscher Musik-Export muss aber nicht immer so offensichtlich sein. Hinter den Klängen und dem Text des All-time-Favorites What is love verbergen sich die Autor/-innen Karin Hartmann-Eisenblätter und Dieter Lünstedt. Noch heute ist der Song ein internationaler GEMA Hit. Und wer hätte hinter dem Erfolgssong Rasputin, interpretiert von Boney M., den Stifter unseres Fred Jay Preises vermutet?
FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung
In den Kontoauszügen finden Sie die Ausschüttungen der gesetzlichen Vergütungsansprüche als Bruttobeträge. Die Kostenabzüge für jede Position werden explizit und gesondert aufgeführt, da seit dem letzten Jahr nur noch diese umsatzsteuerpflichtig sind. Dadurch haben Sie ggf. die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.
Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im Onlineportal unter Meine Tantiemen. Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten.
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert reklamieren:
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Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
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Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.
Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alle Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.
Speziell für die Reklamation in den MOD-Sparten gilt: Bitte reklamieren Sie Sachverhalte, in denen die Ausschüttung für ein Werk für die angekündigten Nutzungszeiträume der jeweiligen Digital Service Providers (kurz: DSPs) nicht enthalten sind, sehr zeitnah (spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin laut § 59 GEMA Verteilungsplan). Um die für die Ausschüttung erforderliche Lizenzierung nachzuholen, muss der Hinderungsgrund, z. B. fehlende oder fehlerhafte Mitglieder-Werkanmeldung, Werkregistrierung oder Werkzuordnung, schnell behoben werden. Allgemein gilt, dass Werkanmeldungen vor oder zur Veröffentlichung eines Werkes, die auch Interpreten- und Labelangaben (ISRC) enthalten, reibungslose Lizenzierungs- und Ausschüttungsprozesse positiv beeinflussen.
Für den Fall, dass die Dashboards der DSPs mehr Nutzungen ausweisen als die unserer Ausschüttung, beachten Sie bitte, dass dort regelmäßig globale und tagesaktuelle Streamingzahlen dargestellt sind. Prüfen Sie daher bitte vorab, ob der betroffene Nutzungszeitraum aus den jeweiligen Nutzungsländern für den betreffenden DSP in der konkreten GEMA Ausschüttung in den Online- bzw. Auslands-Sparten bereits enthalten ist. Streams, die z. B. bei Spotify pro Land, Monat und Service-Type (Free, Student, Family, Duo, Premium) nicht mindestens einen Ausschüttungsbetrag von wenigen Cent ergeben, verteilen wir nicht pro Werk, sondern im Zuschlagsverfahren pro Berechtigten.
Es werden konkrete Angaben für eine Reklamation benötigt, um eine Prüfung zuzulassen. Bitte gehen Sie dafür in das Onlineportal unter Reklamation.
Bei der Einreichung von Reklamationen für die Gemischten Online Sparten (GOP/GOP VR) ist Folgendes zu beachten: Hier gilt die Frist von drei Monaten, die sich nach der Zuschlagsverteilung ausrichtet. Diese findet in der Regel zum 01. Dezember eines Geschäftsjahres statt. In diesem Jahr wurde der Ausschüttungstermin auf den 01. Januar 2023 verschoben. Damit verschiebt sich die Reklamationsfrist auch entsprechend nach hinten.
Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein.
Fragen zur Reklamation richten Sie bitte an die Serviceabteilung unter der E-Mail: mitgliederservice@gema.de.
Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs zu Ihnen sind. Diese stehen Ihnen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung.
Der Ablauf ist folgendermaßen:
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Die Detailaufstellungen stehen im Meine Downloads zur Verfügung.
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Zeitgleich überweisen wir Ihre Tantiemen.
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Der Kontoauszug wird ausgestellt und im Onlineportal zur Verfügung gestellt.
Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:
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Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
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Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.